Creditreform UG negativ wegen Geschäftsführer Privater Regelinsolvenz

10. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
japa123
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 10x hilfreich)
Creditreform UG negativ wegen Geschäftsführer Privater Regelinsolvenz

Hallo,

ich habe 1-2 Fragen zur Creditreform, ich bin Gesellschafter einer UG, leider mit Negativer Schufa da der GF eine Regelinsolvenz aus seiner damaligen Einzelunternehmer Tätigkeit am Laufen hat.
Die UG gibt es seit 3 Jahren, hat nie Schulden gemacht, immer einen Positiven Kontostand und alle Rechnungen bezahlt, trotzdem steht unter Verschuldungsgrad 0,70, leider ohne Einheit. Was bedeutet dies? Die UG hat keine Schulden. Hinzu kommt ein Bonitätsindex von 500 welcher als Ausfall gilt.
Kann ich was gegen diesen Negativen Eintrag etwas unternehmen? Der UG geht es finanziell gut.
Kann ich einsehen, wer eine Crefo Auskunft eingeholt hat?
Kann ich diesen Eintrag komplett sperren lassen?

Vielen Dank im vorraus

Japa

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7 Antworten
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#1
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

Creditreform ist sowohl ein Inkassodienstleister, als auch eine Auskunftei. Wenn die den Score für die UG auch an dem GF bzw. dessen Zahlungsverhalten (in der Vergangenheit) fest machen, lässt sich da für euch wohl wenig machen. Die lassen sich ja nicht vorschreiben, wie oder anhand welcher Kriterien sie den Score errechnen.

Als Privatperson kann man einmal jährlich kostenlos bei Auskunfteien den Score bzw. etwaige Einträge zur eigenen Person und die Namen derer, die diese Daten abgefragt haben erfragen. Als Unternehmen wird man dies sicherlich auch erfragen können aber mit Sicherheit nicht kostenlos.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Creditreform ist sowohl ein Inkassodienstleister, als auch eine Auskunftei. Wenn die den Score für die UG auch an dem GF bzw. dessen Zahlungsverhalten (in der Vergangenheit) fest machen, lässt sich da für euch wohl wenig machen. Die lassen sich ja nicht vorschreiben, wie oder anhand welcher Kriterien sie den Score errechnen.

Das ist vollkommener Quatsch. Die UG ist eine juristisch völlig andere Person. Es handelt sich hier NICHT um eine GbR o.ä.. Beispiel: Wenn der Pappa Schulden hat, darf auch nicht die Bonität des Großvaters zerstört werden. Oder gar die Bonität des Arbeitgebers... Bei einem Geschäftsführer handelt es sich um einen zunächst "normalen" Angestellten.

Ich würde mit 7tägiger Fristsetzung die sofortige Korrektur unter Androhung von Verleumdungs-Strafanzeige und gerichtlichen Schritten erzwingen.

Signatur:

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7x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
japa123
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Mepeisen, Hallo Inkassosachbearbeiter,

vielen Dank für eure Antwort, ich werde das mit dem Schreiben und der 7 Tagesfirst versuchen und euch auf dem laufenden halten.

Vielen Dank

JaPa

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
japa123
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,

ich hab mich lange nicht gemeldet, will das hier aber nicht unbeantwortet lassen, hier die Antwort von der Crefo

http://pichoster.net/lac
http://pichoster.net [EDITIERT WEGEN KLARNAMEN IM SCHREIBEN]

Viele Grüße

-- Editiert von Moderator am 18.05.2016 23:07

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Soweit ich die Urteile recherchieren konnte, ging es dabei um Fälle, in denen A) eine unerlaubte Handlung vorlag oder eine Straftat und B) eine Handlung in Zusammenhang mit der beurteilten Firma.
Die Gerichte leiten die Speicherberechtigung beispielsweise dadurch ab, dass nun in der neuen Gesellschaft die Ehefrau Gesellschafterin ist und der Mann den Geschäftsführer macht oder dass sie im gleichen Gewerbe tätig ist usw.

Du hast ja geschrieben, dass sie behaupten, die UG sei verschuldet und das ist total falsch. Das muss gelöscht werden. Denn ich darf Schulden der Person A niemals auf Person B übertragen (ich wiederhole mich). Ich darf nicht behaupten, B hat Schulden wenn das einfach nur gelogen ist.

Etwas anderes ist die Beurteilung des Zahlungsausfallrisikos. Das kann ggf. negativ werden und viele Urteile gehen exakt um diesen Punkt. Denn: Es gibt ja Situationen, in denen ein Geschäftsführer haftet und wenn dieser aber vermögenslos ist bzw. in Insolvenz, dann beeinflusst das durchaus die Kreditentscheidung. Dieses Merkmal lässt sich durchaus auf die UG übertragen.

Ich würde denen eine letzte Frist setzen, die Falschinformation, dass die UG Schulden hätte, zu löschen, andernfalls würdest du mittels Anwalt und Klage dagegen vorgehen. Würde auch dazu schreiben, dass man nicht darüber diskutiert. Man kann ja dazu schreiben, dass es denen frei steht, für die Dauer der Regelinsolvenz des Geschäftsführers exakt dieses Merkmal zu speichern und ggf. ein erhöhtes Haftungsrisiko auszuweisen, dass du denen aber verbietest, Falschinformationen zu einem Schuldenstand zu verbreiten. Würde denen auch schreiben, dass ich mich nicht von Urteilen beeinflussen lasse, die als Einzelfall nichts mit dem hier vorliegenden Fall zu tun haben.

-- Editiert von mepeisen am 19.05.2016 07:25

Signatur:

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3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
japa123
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Mepeisen,

vielen Dank für deine Antwort, das wird aber wahrscheinlich nicht meinen Score nach oben bringen, aktuell ist der Score bei 500, 500 gilt als Ausfall. Was meinst du mit erweitertem Haftungsrisko?

Bei der Schufa steht bei Gesellschaftern dass einer der Gesellschafter im insollvenzverfahren ist. Gegen diese Information habe ich auch nichts. Nur der Score stört mich.

folgendes Schreiben habe ich vorbereitet

Zitat:

bezugnehmend auf Ihr letztes Schreiben, fordere ich Sie auf, den Verschuldungsgrad von 0,70 auf 0 zu ändern, die UG hat und hatte nie Schulden, dies sind Falschinformationen. Bei denen von Ihnen aufgeführten Urteilen handelt es sich um spezielle Einzelfälle, vorwiegend in Verbindung mit unerlaubten Handlungen und Straftaten. Diese sind nicht mit meiner UG zu vergleichen.


Viele Grüße

Japa

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Was meinst du mit erweitertem Haftungsrisko?

Wenn der Geschäftsführer Blödsinn treibt, dann hat die Gesellschaft Anspruch auf Schadensersatz gegen den Geschäftsführer. Ebenso haben die Kunden Anspruch auf Schadensersatz gegen den Geschäftsführer, wenn er Blödsinn treibt (Google hierzu mal nach Geschäftsführer-Haftung).

Wenn aber beim Geschäftsführer weder für die UG noch für Kunden im Blödsinn-Fall etwas zu holen ist, kann dies für die Gesellschaft den Ruin bedeuten.

Und dieses für die Gesellschaft bestehende Risiko kann und darf mal durchaus als Score-Punkte angeben. Wir gesagt: Man muss zwischen allgemeinem Score, was ein Ausfallrisiko darstellt, und der Behauptung, die UG hätte Schulden, unterscheiden.

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