Creditreform - Und weiss einer ob das mit Auslagen gerechtfertigt ist?

17. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
baronheiko
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Creditreform - Und weiss einer ob das mit Auslagen gerechtfertigt ist?

Hallo

Ich habe da mal eine Frage zu den Gebühren der Creditreform. Ich soll eine Forderung von 1190 Euro zahlen,dass auch korrekt ist,
Nun habe ich eine Kostenaufstellung bekommen die ich nicht ganz nachvollziehen kann. Auf den Wunsch mir mal eine Auflistung der Auslagen nach ³280,286 BGB zu geben wurde mir verneint.

Hauptkosten 1190,06
Nebenforderung 15,00
Zinsen zzgl 0,17 euro für jeden weiteren Tag 43,16
Inkassovergütung 151,72
Auslagen 98,77

Wie gesagt eine Auflistung der Auslagen wollte sie mir nicht geben. Es sei wohl die Ratenzahlungsvereinbarung dabei, Porto etc.
Des weiteren soll ich für die Ratenzahlung eine Schuldanerkenntniss unterschreiben. Wo ich alles unterlasse auf deutsch gesagt. Gerichtlich vorzugehen etc. Lohnabtretung ist auch dabei.
Wie soll ich mich da verhalten? Unterschreiben? Und weiss einer ob das mit Auslagen gerechtfertigt ist?


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Es steht Ihnen völlig frei zu unterschreiben oder das sein zu lassen.
Bei der Forderungshöhe wird dann umgehend tituliert und ggf. die Zwangsvollstreckung eingeleitet.
Das alleine verursacht (zusätzliche) Kosten in Höhe von rund 100 Euro ...

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

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#2
 Von 
ich101
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo,
grundsätzlich würde von einer deartigen Vereinbarung abraten. Jedoch wird wohl das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet, soweit sie die Vereinbarung nicht unterschreiben.

MfG

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wie sieht Deine Schufa aus ?
Laufen oder liefen Beitreibungsmaßnahmen anderer Gläubiger ?
Wärst Du in der Lage die reine Hauptforderung in 2 oder 3 Raten zu begleichen ?

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.09.2010 09:27:15
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 39x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

quote:
Wie sieht Deine Schufa aus ?
Laufen oder liefen Beitreibungsmaßnahmen anderer Gläubiger ?
Wärst Du in der Lage die reine Hauptforderung in 2 oder 3 Raten zu begleichen ?
Ich weiß nicht, was die Fragen bei der Beantwortung helfen sollen, aber die Beantwortung befriedigt immerhin den Voyeurismus einiger Forenteilnehmer ...

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Ich weiß nicht, was die Fragen bei der Beantwortung helfen sollen, aber die Beantwortung befriedigt immerhin den Voyeurismus einiger Forenteilnehmer ...


Der Kommentar war interresant
Es sind DEINE Gedanken ;)
An was denkst Du sonst noch wenn Du hier postest ??


wikipedia
quote:
Voyeurismus ist eine Form der Sexualität, bei der ein Voyeur (umgangssprachlich auch Spanner genannt) durch das Betrachten von seiner Präferenz entsprechenden sich entkleidenden oder nackten Menschen oder durch das Beobachten sexueller Handlungen sexuell erregt wird. Im engeren Sinn bezeichnet der Begriff das heimliche Beobachten einer unwissenden Person, im weiteren Sinn jegliche Form der Lust am Betrachten. Das Gegenstück zum Voyeurismus ist der Exhibitionismus.


lg

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#7
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Da habe ich Sie aber ziemlich genau getroffen ... !? :)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

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#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Da habe ich Sie aber ziemlich genau getroffen ... !?

ach anephan .. Deine Neigungen und Ausrichtungen sind mir egal
Jetzt kann man allerdings Deine viele :) Smileys irgendwie nachvollziehen
Nichts für ungut

lg


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