Creditreform - ist es nicht im sinne des inkassobüros das geld zu bekommen?

18. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
kickboxer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Creditreform - ist es nicht im sinne des inkassobüros das geld zu bekommen?

hallo,

ich habe vor 2 jahren die ev abgegeben und möchte nun alles bezahlen. grund: unbefristeten arbeitsvertrag und andere gründe.
nun versuche ich schon seit wochen auch mit dem gläubiger mich zu einigen das sie die ev austragen und ich (mit einer vereinbarung oder ähnliches) den betrag auf einmal zu zahlen.
ist es nicht im sinne des inkassobüros das geld zu bekommen?
ich glaube wenn mir hier kainer hilft dann muß ich zum anwalt oder schuldnerberatung.

mfg

-----------------
""

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Inwiefern einigen? Schreibe doch den gerichtsvollzieher von damals an. Zeige ihm an, dass du den betrag nunmehr wegen neuer arbeit komplett bezahlen kannst. Er möge dir den betrag nennen und das konto. Bezahlen, dann das inkasso auf die zahlung an den gv hinweisen und zur herausgabe des titels auffordern. Weigern sie sich gehst zu einem anwalt und klagst ggf. Auf herausgabe.

Das wäre meine empfehlung. Damit sparst du dir diskussionen wegen neuen fantasiekosten.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Ich würde das Inkasso erst mal gar nicht kontaktieren. Womöglich kommen die noch auf die Idee, beim Arbeitgeber zu pfänden.

Besser alles auf einen Schlag zahlen, ohne Vorankündigung. Wieviel bezahlt werden muss, ergibt sich aus dem Titel, Zinsen sind zu errechnen, und die Vollstreckungskosten sollten auch bei Gericht ausfindig zu machen sein. Wenn man dafür beim Inkasso anfragt, kriegt man Mondgebühren ohne Ende abgefordert.

-----------------
"Alle Diskussionsbeiträge sind nur Laienmeinung auf Basis der bekannten Gesetze, keine Rechtsberatung"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Kickboxer

Das Du jetzt einen befristeten Arbeitsvertag hast hat den Inkassoladen nicht zu interesieren

Versuch doch ein Vergleich auszuhandeln
Tenor : Ein Familienmitglied leiht Dir zweckgebunden und befristet yx € gegen Rückgabe des Titels etc pp

anregungen auch hier : http://alt.f-sb.de/forumneu/forumdisplay.php?2-Forum-Schuldenprobleme

Du hast ev - ergo gute Karten

-----------------
"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 19.04.2013 09:08

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.791 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen