Creditreform - was sind Mahnwesengebühren

20. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
LinWei
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)
Creditreform - was sind Mahnwesengebühren

Ich bin ein echter Dussel und habe eine im November fällige Rechnung nicht beglichen - ich dachte ich hätte sie beglichen weil ich noch eine über denselben Betrag offen hatte. Ja das war meine Schuld - hätte ich mal die Rechnungsnummern gecheckt. Dummheit bezahlt man eben auch.

Jetzt habe ich Post vom Inkasso bekommen - aber mir sind die aufgeführten Gebühren nicht klar.
Ursprungsbetrag sind 21.99 € - es gab keine Mahngebühren. . Ich habe zwar ne Email vom Rechnungssteller und n Brief mit Zahlungserinnerung bekommen, aber sonst nix.
Jetzt soll ich knapp 91 € zahlen - neben der Gebühr und dem Betrag für die Post stehen noch 26€ Mahnwesen drauf - wofür soll das bitte sein? Ich finde dazu auch nix. Und es gab ja wohl 2021 wegen überhöhter Gebühren - passt das so? Die genaue Aufstellung müsste ich nachliefern, bin derzeit unterwegs und im Onlineportal kann ich detaillierte Aufstellung nicht ansehen.

Meiner Meinung nach sind die Gebühren in Summe überhöht oder liege ich da falsch?
da ich wirklich säumig bin, will ich das asap klären.

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von LinWei):
Und es gab ja wohl 2021 wegen überhöhter Gebühren - passt das so?

Wie meinen?



Zitat (von LinWei):
Meiner Meinung nach sind die Gebühren in Summe überhöht oder liege ich da falsch?

Schade das das Inkasso schon weis, das man das Schreiben erhalten hat ...


Dann mal die genaue Aufstellung nachliefern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
LinWei
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Es gab 2021 irgendein Urteil oder so oder sowas wegen überhöhter Inkassogebühren bei niedrigen Beträgen. Habe aber auch nicht genauer nachgelesen.

Es sind Mahnspesen und nicht Mahnwesen aber sehr undurchsichtig.

Also hier die Aufstellung
Hauptforderung 21,99
Mahnspesen 26,-
0,9 Geschäftsgebühr 27,-
Post & Telekommunikation 5,40
bonitätsprüfung 10€
4,12 % Zinsen ab Fälligkeit der Rechnung bis heute 0,19

Summe: 90,58

Wie gehe ich da jetzt am besten vor? Finde die Summe halt echt krass, da ich bisher keinerlei mahngebühren auferlegt bekam.

Ich weiß nicht ob es rechtlich eine Rolle spielt - selbst die zahlungserinnerung wurde mit dem Betreff Rechnung versandt und war als solche nicht zu erkennen. Da nur drin stand, bitte zahlen und die Rechnung angehängt war.

-- Editiert von User am 21. Januar 2023 08:52

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von LinWei):
Mahnspesen 26,-

Würde ich auf 5 EUR reduzieren
Zitat (von LinWei):
0,9 Geschäftsgebühr 27,-
Post & Telekommunikation 5,40

Beides iO
Zitat (von LinWei):
bonitätsprüfung 10€

Ist Privatvergnügen des IB und muss nicht gezahlt werden.
Zitat (von LinWei):
4,12 % Zinsen ab Fälligkeit der Rechnung bis heute 0,19

Ohne nachzurechnen klingt es vernünftig

Zitat (von LinWei):
Ich weiß nicht ob es rechtlich eine Rolle spielt - selbst die zahlungserinnerung wurde mit dem Betreff Rechnung versandt

Nö spielt nur eine untergeordnete Rolle. In Verzug warst du und gemahnt wurde auch.

Zitat (von LinWei):
Wie gehe ich da jetzt am besten vor?

Bezahlen und den Mahngebühren in Höhe von min. 16 EUR + Boniprüfung schriftlich widersprechen.

-- Editiert von User am 21. Januar 2023 11:25

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Würde ich auf 5 EUR reduzieren

Würde ich auf 1 EUR reduzieren.
Ansonsten volle Zustimmung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.149 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen