Hallo liebe Mitleser,
auch mich hat es jetzt leider erwischt und ich werde von "Creditreform München Ganzmüller, Groher und Kollegen" abgemahnt.
Mir ist eine Rechnung vom Kieferorthopäden meines Sohnes vom 03,05.2021 "durchgerutscht". Für diese Rechnung kam dann eine 1. Zahlungserinnerung vom Gläubiger (ABZ eg) die am 18.08 erstellt wurde jedoch erst nach dem 20.08 bei uns angekommen ist ( wir waren vom 20.08 - 31.08 in Dänemark.
Die Zahlungserinnerung klang auch noch recht freundlich "Wir bitten Sie höflich um Überprüfung Ihrer Unterlagen und um Überweisung des offenen Betrages"
Ich habe den angemahnten Betrag (hier war nicht mal eine Gebühr angegeben) am 03.09 überwiesen.
Am 06.09 Kam dann ein Schreiben vom oben genannter Inkasso Firma mit den folgenden Posten:
03.05 Ärztliche Leistung vom 03.05 46,31 €
4,12 % Zinsen vom 02.06-02.09, 0,49€
04.06 Mahnkosten des Gläubigers 6,00€
03.09. Geschäftsgebühr 63,70€
03.09 Pauschale Post/Tele kosten 12,74€
03.09 Mahnkosten des Gläubigers 7,50€
GESAMT: 136,74€
Muss ich das tatsächlich alles zahlen? im Original Schreiben des Gläubigers waren am 18.08 keinerlei Gebühren angeben, eine Zahlungsfrist muss in einer Mahnung ja nicht mehr stehen oder?
Ich ärger mich einfach tierisch, vor allem weil ich seit ca.3 Jahren alle 4-6 Wochen eine Rechnung von der ABZ eg bekomme und diese auch immer bezahlt habe. Ich hoffe das Ihr mir helfen könnt, leider eilt es auch ein bischen. so das ich bereits versucht war einfach alles zu überweisen.
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
Matze
-- Editiert von JonD am 13.09.2021 22:28
Credtireform die XXte...
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ich würde so vorgehen:
1. Anzeige gegen ABZ eg und Inkasso wegen des Verdachts des Betruges stellen, insbesondere wegen der Posten
04.06 Mahnkosten des Gläubigers 6,00€
03.09 Mahnkosten des Gläubigers 7,50€
2. Dem Inkasso mitteilen, das der Betrag an die Gläubiger bezahlt wurde, man sich weitere Bettelbriefe seitens Inkasso und Anwälten ersparen kann, da diese weder die Zahlungswilligkeit steigern werden noch man darauf reagieren wird und man im übrigen gegen die Beteiligten Strafanzeige gestellt habe (wichtig: die Bestätigung der Erstattung der Strafanzeige in Kopie anheften).
Danke für die Antwort Harry,
Strafanzeigen gegen Creditreform wegen den falschen Mahnkosten verstehe ich aber warum gegen ABZ eg?
Wenn ich Strafanzeige stelle, werde ich wahrscheinlich selber dazu gezwungen einen Anwalt zu nehmen oder was denkst Du wie das dann weiter gehen würde?
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ZitatStrafanzeigen gegen Creditreform wegen den falschen Mahnkosten verstehe ich aber warum gegen ABZ eg? :
Man weis ja nicht wer die Mahnkosten so angegeben hat, kann ja auch die ABZ eg gewesen sein.
ZitatWenn ich Strafanzeige stelle, werde ich wahrscheinlich selber dazu gezwungen einen Anwalt zu nehmen :
Wo genau sollte dieser Zwang denn herkommen?
Erstmal aufrichtig Danke, das du so spät noch antwortest.
Ich bin davon ausgegangen, das eine Anzeige einen Anwalt von ABZ und Creditreform auf dem Plan ruft, was mich dann auch dazu zwingen würde .
Ich gebe allerdings zu das ich hier keinerlei Erfahrungen habe insofern war es einfach die Vermutung eines Laien.
Denkst du es sich damit evtl. erledigt haben könnte?
ZitatIch bin davon ausgegangen, das eine Anzeige einen Anwalt von ABZ und Creditreform auf dem Plan ruft, was mich dann auch dazu zwingen würde. :
Nö, selbst wenn die einen Anwalt einschalten sollten, die Gegenseite ist die Staatsanwaltschaft / das Gericht.
ZitatDenkst du es sich damit evtl. erledigt haben könnte? :
Ich sage mal so, mit so einem Auftritt kommt man schon mal in die Schublade "Problem" - was bei denen schon mal gut ist.
Traditionell nerven die aber erst mal mit allerlei Unfug-Textbausteinen weiter.
Guten morgen Mentalist,
in diesem Fall geht es für mein Verständnis ja aber nicht um zu hohe sondern um erfundene Mahnkosten des Gläubigers.
Wie oben geschrieben stand in der 1. Zahlungserinnerung vom 18.08 keinerlei Gebühren sondern nur die Hauptforderung in Höhe von 41,30€.
Was mich aber generell noch interessiert:
-Sind die Kosten vom Inkasso (Hauptforderung wurde ja bereits bezahlt)gerichtlich durchsetzbar?
- Muss ich mit einem negativen Schufa-Eintrag rechnen wenn ich die Forderungen des Inkassos nicht begleiche?
- Soweit ich alles richtig verstehe und auch in anderen Beiträgen gelesen habe, ist es lediglich wichtig auf die Gerichtlichen Mahnbescheid zu reagieren? Könnte man also die "Bettelbriefe" einfach ignorieren?
LG
Matze
-- Editiert von JonD am 14.09.2021 10:16
Zitat:-Sind die Kosten vom Inkasso (Hauptforderung wurde ja bereits bezahlt)gerichtlich durchsetzbar?
Regelmäßig nicht!
Inkassounternehmen (bzw. deren Partner-Anwaltskanzleien) klagen keine reinen Inkassokosten ein, wenn vorher die Hauptforderung beglichen wurde.
Zitat:- Muss ich mit einem negativen Schufa-Eintrag rechnen wenn ich die Forderungen des Inkassos nicht begleiche?
Wenn man der Forderung genau einmal schriftlich und nachweisbar widerspricht -> dann ist ein Schufa-Eintrag illegal.
-- Editiert von vundaal76 am 14.09.2021 10:18
ZitatWenn man der Forderung genau einmal schriftlich und nachweisbar widerspricht -> dann ist ein Schufa-Eintrag illegal. :
Ich habe bereits per Email informiert das Die Hauptforderung bereits beglichen wurde und ich gleichzeitig allen weiteren Forderungen des Inkasso ausdrücklich widerspreche.
wäre das in diesem Falle ausreichend ?
LG
Matze
Zitatin diesem Fall geht es für mein Verständnis ja aber nicht um zu hohe sondern um erfundene Mahnkosten :
Richtig.
Dazu hätte man den Sachverhalt aber auch verstehen müssen, was hier mental wohl nicht gelang.
Noch dazu benötigte auch den Täuschungserfplg nicht, dazu hätte man sich dann auch mal mit demThe,a Betrug näher beschäftigen müssen.
Inkasso könnte diese E-Mail nie erhalten haben.ZitatIch habe bereits per Email informiert das Die Hauptforderung bereits beglichen wurde :
ICH würde zusätzlich eine nachweisbare postalische Erklärung an die Bursch*innen schicken.
Wie der Turnus der ABZ zur Weiterreichung an die Inkassofirma ist, weiß man nicht.
Allerdings:
Rechnung vom 3.5.21...erst am 3.9.21 beglichen... sollte nicht nochmal passieren, da man ja häufig Rechnungen von dort erhält.
Zitatan die Bursch*innen :
Dein Ernst?
EDIT: Da der Beitrag den ich zitiert habe mittlerweile gelöscht wurde werfe ich meinen eigenen auch mal weg
-- Editiert von Kalanndok am 14.09.2021 12:56
ZitatRechnung vom 3.5.21...erst am 3.9.21 beglichen... sollte nicht nochmal passieren, da man ja häufig Rechnungen von dort erhält. :
Da hast du natürlich Recht!
Ich kann allerdings gar nicht mit Sicherheit sagen, ob ich diese Rechnung wirklich erhalten habe. Zumindest konnte ich das Original nicht finden.
Die 1 Zahlungsaufforderung kam dann komischerweise ja auch erst am 18.08 sonst hätte ich garantiert schon weit früher reagiert.
LG
Matze
ZitatInkasso könnte diese E-Mail nie erhalten haben. :
ICH würde zusätzlich eine nachweisbare postalische Erklärung an die Bursch*innen schicken.
Danke, das werde ich tun
Zitat:Ich habe bereits per Email informiert das Die Hauptforderung bereits beglichen wurde und ich gleichzeitig allen weiteren Forderungen des Inkasso ausdrücklich widerspreche.
wäre das in diesem Falle ausreichend ?
Im Streitfall (gegenüber der Auskunftei) wird das Inkassounternehmen schlichtweg behaupteten, diese E-Mail nie erhalten zu haben.
Es reicht überhaupt, wenn das Inkassounternehmen direkt auf die E-Mail antwortet.
ZitatIm Streitfall (gegenüber der Auskunftei) wird das Inkassounternehmen schlichtweg behaupteten, diese E-Mail nie erhalten zu haben. :
Es reicht überhaupt, wenn das Inkassounternehmen direkt auf die E-Mail antwortet.
Ich habe eigentlich gedacht, dass solch ein Argument im Jahr 2021 nicht mehr zieht aber dann gehe ich lieber auch Nummer Sicher
ZitatIch habe eigentlich gedacht, dass solch ein Argument im Jahr 2021 nicht mehr zieht :
Tja, da so ca. 99,9% aller Leute welche E-Mails versenden, sich nicht mit der Technologie auseinandersetzen, die notwendige Konfigurationen für Zustellnachweise nicht machen, sondern einfach nur auf "senden" klicken, wird das auch noch ein paar Jahre (Jahrzehnte?) so bleiben.
Soo ich habe Antwort auf meine Email erhalten:
"hiermit bestätigen wir Ihnen, dass obige Angelegenheit gegen Sie eingestellt wurde.
Aufgrund Ihres Bestreitens ging hier keinerlei Information an die zuständige Auskunftsabteilung,
d.h. dieses Verfahren findet auch keinen Einfluss auf Ihre Bonitätsbewertung. "
Hab die Sache also glücklicher weise vom Tisch.
Noch einmal Danke an alle, bin ziemlich erleichtert
LG
Matze
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