Culpa inkasso fordert 211,00 Euro ohne dass ich etwas unterschrieben habe oder einer zahlung eines P

2. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
jenniealexis
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Culpa inkasso fordert 211,00 Euro ohne dass ich etwas unterschrieben habe oder einer zahlung eines P

Ich habe vor kurzem eine kreditanfrage bei der seite payment select gestellt ohne etwas zu unterschreiben oder meine Bankdaten anzugeben. Lediglich wollte ich mir eine Auskunft holen da ich auf der suche war nach einem kleinkredit für die Kaution einer wohnung im Falle das ich umziehe.

Kurze zeit später habe ich einen Brief erhalten mit einer visa mastercard die ich aber gar nicht wollte und wieder zurück geschickt habe. Daraufhin hat mir culpa inkasso geschrieben und wollen eine gesmmtforderung von 211,00 euro haben und machen mir ziemlichen druck ich von meiner seite sehe nicht ein dies zu zahlen da ich die karte weder benutzt habe noch das ich dafür unterschrieben habe dafür zu zahlen. Meine Frage ist ob ich hierbei auf der richtigen seite stehe und an wen ich mich in dem Fall wenden sollte um dieses problem aus der welt zu schaffen.

Hier der link wo mein Problem 1zu 1
Wiederspiegelt

https://www.anwalt.de/rechtstipps/warnung-vor-culpa-inkasso-gmbh-stuttgart_151226.html

Über eure Hilfe danke ich im Vorraus mit Freundlichem Gruß

Jennie Alexis

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von jenniealexis):
Ich habe vor kurzem eine kreditanfrage bei der seite payment select gestellt ohne etwas zu unterschreiben

Verträge kann man auch ohne was zu unterschreiben abschließen.



Wie war denn der genaue Ablauf dieser Anfrage bei "payment select"?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Einfach die Notfallsprechstunde der nächsten Schuldnerberatung aufsuchen. Die haben Musterbriefe gegen solche Forderungen.
Beim Googeln finden Sie auch gute Vorlagen, das sind alles Betrüger.



Wer mehr wissen will: "Telefonziege"-Blog besuchen, der beschreibt ausführlich, wie der Betrug funktioniert.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Ganz ehrlich? Das klingt einmal mehr nach einer üblichen Trickbetrug-Masche.

ich würde folgendes machen:

1. Strafanzeige bei der Polizei gegen diese unbekannten Hinterleute wegen Verdacht des gewerblichen Betrugs und gegen die Mitarbeiter des Inkassos wegen Verdacht der Beihilfe. Begründung exakt das, was du geschrieben hast: lediglich eine unverbindliche Kreditanfrage und plötzlich kam eine Sendung und sie versuchen dir das nun als Vertrag unterzuschieben. Obwohl du nie eine Kreditkarte "gekauft" hast. Diese Masche dürfte bei der Polizei wirklich schon überall bekannt sein.
Das Inkasso weiß genau, was es tut und dass es da betrügerische Forderungen durchzusetzen versucht.

2. Dem Inkasso eine kurze Nachricht schreiben: "Wertes Inkasso. Herzlichen Glückwunsch. Sie haben eine Strafanzeige gewonnen. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück, da es keinerlei Vertrag mit ihrer Mandantin gibt. Weitere Äußerungen von mir gibt es ausschließlich vor Gericht."

Danach schweigen. Nur noch reagieren, wenn etwas von einem Gericht kommt. Ich habe aber noch nie gehört, dass die jemals ernsthaft versuchen, das vor Gericht durchzusetzen. Dazu müssten die Hinterleute ihre Anonymität aufgeben und nach meinen Informationen schützt nur die relative Anonymität diese Trickbetrüger vor den Handschellen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Dem Inkasso eine kurze Nachricht schreiben

Idealerweise heftet man noch die Bestätigung über die Erstattung der Strafanzeige an das Schreiben dran.
Das beschleunigt die Einstellung oftmals erheblich ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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