Cyberservices/Cybilling

9. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Anonymous23
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)
Cyberservices/Cybilling

Guten Tag,

am 26.12. meldete ich mich für einen 3-Tage Testzugang bei einem Service von "Cybilling" an, welcher mit 3,99€ meine Kreditkarte belastete. Noch am selben Tag kündigte ich im Portal http://cybilling.com/de/ die Mitgliedschaft, welche mir folgendermaßen bestätigt wurde:

"Der User Account (UserID = 2749429) wurde erfolgreich gekündigt.
Sie erhalten weiterhin an Ihre angegebene Mailadresse eine Kündigungsbestätigung. Vielen Dank, dass Sie unser System nutzen und wir hoffen Sie bald wieder bei uns begrüssen zu dürfen.

Ihr Cybilling Team"


Eine Bestätigung per Email erhielt ich allerdings nicht. Ich machte mir darüber allerdings auch keine Gedanken. Nun, heute am 09.01., erhalte ich folgende Email:

Sehr geehrte/r Frau/Herr ,

Ihre Bank hat uns mitgeteilt, dass wir den vertraglich vereinbarten Betrag nicht von Ihrem Kreditkarten-Konto einziehen konnten. Als Grund wurde uns von Ihrer Bank 'Nichteinlösung' genannt. Der geschuldete Betrag sowie die Bearbeitungsgebühr Ihrer Bank und der Clearingstelle wurden unserem Konto belastet.

Mit der Mitgliedschaft in unserem Memberbereich Bukkake (1) haben Sie sich zur Zahlung der von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen verpflichtet. Es ist ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen.Durch die Übermittlung der Kreditkartendaten ist eine eindeutig beweisbare und gerichtlich anerkannte Bestätigung erfolgt.

Ihre Zugangsdaten haben wir an die von Ihnen angegebene E-Mail Adresse disco-dice2301@web.de gesendet.
Um weitere Kosten für Sie zu vermeiden,zahlen Sie bitte den folgenden Betrag innerhalb der nächsten 7 Tage auf unser unten genanntes Konto ein. Sie können den Gesamtbetrag per Banküberweisung oder Bankeinzahlung begleichen.
Bitte überweisen Sie den offenen Betrag, da wir aus technischen Gründen erst wieder regulär einziehen können, wenn der offene Posten beglichen ist. Des Weiteren wird Ihr Zugang bis zum Zahlungseingang gesperrt

Betrag 39,99 Euro
Mahngebühr 3,00 Euro
Clearinggebühr 3,00 Euro
============================
Gesamtbetrag 45,99 Euro

Empfänger: C Y B E R S E R V I C E S
POSTBANK HAMBURG
KTO.: 90476207
BLZ: 200 100 20
IBAN: DE80 2001 0020 0090 4762 07
BIC: PBNKDEFF200

Geben Sie bei der Überweisung bitte an: User-Nummer K2749429 / Aktenzeichen 12129558

Wir weisen rein formell darauf hin, dass Online Geschäfte im Internet denselben Gesetzen und der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen, wie alle anderen Rechtsgeschäfte und daher von verbindlicher Natur sind. Sollten Sie den oben aufgeführten Betrag nicht innerhalb der vorgegebenen Frist einzahlen, werden wir die Forderung sowie Ihre ip-Adresse und EMail-Adresse an ein Inkassounternehmen abgeben, welches den Betrag inkl. zusätzlich anfallender Gebühren unter Zuhilfenahme des gerichtlichen Mahnverfahrens einfordern wird.

Mit freundlichen Grüßen

CYBERSERVICES
Rechtsabteilung


Meine Kreditkarte ist in der Tat nicht mehr belastbar, womit die fehlgeschlagene Abbuchung korrekt sein sollte. Aber ich sehe es nicht ein 45,99€ für etwas zu zahlen, was ich ursprünglich schon längst gekündigt habe.

Das seltsame dabei ist, dass ich schier unendlich oft kündigen kann, es kommt stets die oben erwähnte Meldung und keine Bestätigung per Email.

Was soll ich jetzt tun?

1. Das Geld zahlen und eine schriftliche Kündigungsbestätigung fordern?

2. Nicht zahlen und darauf verweisen, dass ich gekündigt habe?

3. Nicht zahlen und alles weitere, was noch folgt (Inkasso, Mahnungen, Anwälte) ignorieren?

MfG



-----------------
""

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Anonymous23
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich wüsste nicht, warum ich für etwas zahlen soll, was schon längst gekündigt wurde. Völlig egal wo, bei wem, bei was und aus welchen Beweggründen ich mich anmelde.

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Besorge dir zuverlässige Zeugen, nach Möglichkeit jene, die dir nicht nahestehen. Zeichnet das beweiskräftig auf (beispielsweise Bildschirm abfilmen und ab zur Polizei damit und Anzeige wegen Verdachts des betrugs.

Davon abgesehen: Du kannst ja mal gezielt nachfragen, ob die ein technisches Problem haben, da du gekündigt hast und da du beliebig oft kündigen kannst ohne je eine eMail erhalten zu haben. (Erst nachdem die "Beweise") gesichert sind.

Solange es strittig ist, würde ich nichts zahlen. Beharre darauf, dass du gekündigt hast. Sie müssen sich mindestens erklären, was das für Probleme sind und wieso die Kündigung behauptet wird aber augenscheinlich gar nicht funktioniert. Wenn du eine vernünftige Erklärung hast, kann man weiter sehen.

Sollte das hier ein Fake sein, siehst du das Geld nie wieder, sobald es bezahlt ist. Egal ob du recht hast.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anonymous23
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Okay.

Ich kann ja morgen mit dem Handy den Bildschirmmonitor filmen, indem ich noch einmal kündige, aber im Postfach keine Email erhalte und erklären, dass es bei der ersten Kündigung ebenfalls so war.

Wobei die sich da am Ende auch einen ablachen.

So wie ich gehört habe, ist das eine reine Betrügerfirma. Ob die überhaupt den Schneid haben, weitere Schritte (abgesehen von dubiosen Inkassofirmen) einzuleiten, sprich gerichtliche Schritte?!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

keine Ahnung.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.044 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen