DB BahnCard Inkasso (allerdings ohne Briefe vom Inkasso Büro...)

12. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Cee92
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
DB BahnCard Inkasso (allerdings ohne Briefe vom Inkasso Büro...)

Hallo liebe 123recht.de Community!

Ich habe bereits einige Threads bzgl. BahnCard & Inkasso durchgelesen, doch im Falle meiner Freundin liegt wohl eine Besonderheit vor, weshalb ich diesen Beitrag hier schreibe.

Es geht um eine um 1 Jahr überfällige Zahlung ihrer automatisch verlängerten Bahncard50 welche (scheinbar) an Inkasso Universum übertragen wurde.

Die Zahlung sollte bis 31.10.19 getätigt werden. Im Zeitraum Juni 2019 - Februar 2020 befand sie sich allerdings Vollzeit angestellt auf einem Kreuzfahrtschiff und konnte somit keine Post erhalten.

Soweit so gut. Das tut für Rechnungsbegleichungen in dieser Form wohl sowieso nichts zur Sache, oder?

Nun wurde die BahnCard ein weiteres mal zum Ende Okt. 2020 verlängert, obwohl die BahnCard von 2019-2020

A. Bisher nicht bezahlt worden war (aber dennoch nutzbar war... etwas merkwürdig wie ich finde)
&
B. Aufgrund der nicht Begleichung der Rechnung an Inkasso Universum weitergeleitet wurde, wie wir telefonisch erfahren haben, nachdem die (neue) BahnCard gesperrt wurde.

Die neue ist nun wieder aktiv, da wir alle Briefe durchsucht hatten und lediglich eine Zahlungserinnerung der alten (2019) BahnCard fanden und diese bezahlt haben.

Die Zahlung wurde allerdings für die aktuelle 2020-2021 BahnCard verwendet, mit der Aussage „Für die noch ausstehende Zahlung von letztem Jahr, müssen Sie sich an das Inkasso Büro wenden bei dem die Zahlung der BahnCard + Inkasso Gebühren (von ca. 70€ laut Aussage der Servicemitarbeiterin) noch ausstehen."


Nun stellt sich folgende Frage:

Meine Freundin hat KEINE Briefe, Mahnungen, Emails oder sonstiges seither bekommen... Mittlerweile ist es ja nunmehr 1 Jahr her (!).

Wenn keine Informationen vorliegen, kann auch nichts bezahlt werden und im Falle von Inkasso und der BahnCard ist das laut einigen Threads hier ja eh so eine Sache.

Wie sollen wir nun weiter vorgehen? Ob da etwas durchs System gerutscht ist? Die Inkasso kosten zu bezahlen sehen wir nicht ein. Die BahnCard Nachzahlung vom letzten Jahr ist da natürlich etwas anderes. Allerdings müsste diese zumindest für die deutsche Bahn durch Inkasso auch bereits beglichen sein, richtig?

Ziemlich verwirrend das ganze...


Vielen Dank schonmal im voraus und einen grandiosen Tag an alle die dies hier lesen!

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Cee92):
Februar 2020 befand sie sich allerdings Vollzeit angestellt auf einem Kreuzfahrtschiff und konnte somit keine Post erhalten.

Doch, konnte sie. Sie hat sich nur nicht drum gekümmert, aber das ist ihr Problem und nicht das der Gläubiger.



Zitat (von Cee92):
Nun wurde die BahnCard ein weiteres mal zum Ende Okt. 2020 verlängert, obwohl die BahnCard von 2019-2020

A. Bisher nicht bezahlt worden war

Verträge behalten ihre Wirksamkeit, auch wenn man nicht zahlt.



Zitat (von Cee92):
(aber dennoch nutzbar war... etwas merkwürdig wie ich finde)

Ja, da hat einer vergessen auf den Sperrbutton zu klicken ...



Zitat (von Cee92):
Wie sollen wir nun weiter vorgehen?

Man zahlt die Summe für die "alte" bahncard mit entsprechendem Verwendungszweck an die Bahn.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fdl_db
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 12x hilfreich)

Also ihr habt für die Bahncard 2019 nachträglich die offene Forderung an die DB überwiesen und dies im Verwendungszweck so vermerkt?
Wieso zahlt ihr nicht noch die offene Forderung von 2020 an die DB und kündigt die Bahncard für das kommende Jahr?

Die Zahlungen an den Gläubiger gelten, auch wenn ein Inkassobüro eingeschaltet wurde, als schuldbefreiend.

Zahlt die Forderung samt Zinsen für beide Jahre an die DB.
Falls die DB die Forderung jedoch an das IB abgetreten hat, dann ist das IB der neue Gläubiger.

Aber da ihr kein Schreiben bekommen habt, ist es eh alles erstmal nur Theorie.

Signatur:

Bei mir gilt im übrigen §675 Abs. 2 BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
Falls die DB die Forderung jedoch an das IB abgetreten hat, dann ist das IB der neue Gläubiger.

Das ist insofern irrelevant, als das Inkasso das niemals öffentlich zugeben wird. Auch der Gläubiger nicht.

Solange der Schuldner aber nichts von der Abtretung weiß, darf weiterhin schuldbefreiend an die Bahn gezahlt werden. genau das würde ich auch tun.

Die Inkassokosten würde ich mit den üblichen Gründen (Masseninkasso, keine Rechtsdienstleistung) zurückweisen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.804 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen