DB Bahncard Inkasso

7. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
karlikugelblitz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
DB Bahncard Inkasso

Hallo Leute,

https://imgur.com/a/xqEm9IM
Bild von der Forderung

hab hier schon viel über Universum Inkasso gelesen und Recherchiert und bin jetzt selbst in der Situation einen Mahnbescheid erhalten zu haben. Grund dafür waren die Mahnkosten der Bahncard, welche 59,06 betrugen.
Mit dem Mahnbescheid sind nun weitere Verfahrenskosten aufgeführt.

Aufgrund des BGH-Urteils habe ich mich dazu entschieden die Kosten nicht zu zahlen und den Mahnbescheid mit Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt zurückzuschicken.

Ich habe damals schon die HF an die DB gezahlt.

Ich wollte jetzt nur noch einmal nachfragen was denn jetzt noch passieren könnte.
Überall wird gesagt dass das Anliegen damit erledigt ist und zu 100% nicht geklagt wird.
Ich wollte nur einmal Wissen wie das Worstcase Szenario aussehen würde.

Freundliche Grüße

-- Editiert von karlikugelblitz am 07.04.2021 15:16

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Die Wahrscheinlichkeit, dass nicht geklagt wird, ist sehr hoch.
Von daher -> alles richtig gemacht!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Hattest du im Verwendungszweck klargestellt, dass du die Hauptforderung überweist oder das per Nachricht an den Laden klargestellt?

Wenn ja, würde ich sogar Strafanzeige erstatten wegen Verdacht des gewerblichen Betruges bzw. Prozessbetruges. Die behaupten trotz besserem Wissen, dass eine Hauptforderung offen sei. Was aber Quatsch ist.

Weitere Randnotiz: Die haben wieder mal eine kleine Kostendopplung gemacht. Sprich: Inkasso beauftragt einen Anwalt, um den Mahnbescheid zu stellen, dadurch wollen sie mehr Geld abzocken. Denn dem Inkasso stehen an Verfahrenskosten nur 25€ zu.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
karlikugelblitz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die schnellen Rückmeldungen.

Zitat (von mepeisen):
Hattest du im Verwendungszweck klargestellt, dass du die Hauptforderung überweist oder das per Nachricht an den Laden klargestellt?


Ja das habe ich beides getan. Habe die HF direkt an die DB gezahlt und eine Mail an das Inkasso geschrieben:

Ihr Schreiben vom 19.08.2020 habe ich (daten), Vertragskonto DB (daten) /Bahncardnummer (daten) erhalten. Die Hauptforderung zur BahnCard von 61,90€ inklusive Mahngebühren in Höhe von 2,50 € wurden bereits an Deutsche Bahn Vertrieb GmbH bezahlt. Bitte überprüfen Sie die Einzahlung des Betrages nochmal mit DB Vertrieb GmbH.

Außerdem weise ich die von Ihnen angeführten Gebühren vollständig zurück. Sie erbringen keine Rechtsdienstleistung. Stattdessen ist es echtes/unechtes Factoring. Es steht Ihnen frei, mir das vollständige Vertragswerk zwischen Ihnen und dem Gläubiger vorzulegen, sowie einen ausführlichen Tätigkeitsbericht, so dass ich prüfen kann, ob eine Rechtsdienstleistung erbracht wurde.

Als Antwort kam dass doch bitte der Zahlungsbeleg nachgereicht werden soll was ich dann nicht mehr getan habe, da die das ja auch selber rausfinden können.

Außederm kam mit dem nächsten Brief (es waren insgesamt 6-7 Stück) eine Art Vertragswerk zwischen dem Inkasso und der DB. Hab ich wirklich nicht verstehen können was das sein soll.

Zitat (von mepeisen):
Weitere Randnotiz: Die haben wieder mal eine kleine Kostendopplung gemacht. Sprich: Inkasso beauftragt einen Anwalt, um den Mahnbescheid zu stellen, dadurch wollen sie mehr Geld abzocken. Denn dem Inkasso stehen an Verfahrenskosten nur 25€ zu.

Auch direkt gut zu Wissen. Danke!

Zitat (von mepeisen):
Wenn ja, würde ich sogar Strafanzeige erstatten wegen Verdacht des gewerblichen Betruges bzw. Prozessbetruges. Die behaupten trotz besserem Wissen, dass eine Hauptforderung offen sei. Was aber Quatsch ist.
Danke auch für diese Info... Anklagen kann ich mir leider nicht leisten bin noch ein armer Student. Habe dafür Momentan einfach keine Zeit und Mittel.

Nach allem was ich hier zu dem Thema Bahncard Universum Inkasso gelesen habe ist das alles eh eine totale Frechheit weshalb ich im ersten mal in meinem Leben so ein "Risiko" eingehe. Ich kenne mich mit der ganzen Thematik nur leihen Haft aus und bin jetzt einfach mal gespannt ob es das jetzt einfach war und ich dann auch mal wieder in Ruhe schlafen kann. Danke für alle die aktiv im Forum Leuten wie mir Helfen!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Außederm kam mit dem nächsten Brief (es waren insgesamt 6-7 Stück) eine Art Vertragswerk zwischen dem Inkasso und der DB. Hab ich wirklich nicht verstehen können was das sein soll.

Kannst du das mal anonymisiert hier verlinken? Würde mich mal interessieren.

Zitat:
Anklagen kann ich mir leider nicht leisten bin noch ein armer Student

Eine Strafanzeige kostet nichts. Du zeigst einen verdacht an, den Rest macht ggf. eine Staatsanwaltschaft.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
S8sanolt
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

bei mir stellt sich das Ganze ähnlich dar. Habe die Hauptforderung nach Erhalt des Inkassoschreibens an die DB überwiesen und dies auch in einer E-Mail kundgetan. Trotzdem wird bei der nächsten Forderungsaufstellung, die ich erhalten habe die Hauptforderung weiter aufgeführt und stattdessen der bezahlte Betrag von den unverzinslichen Kosten (also den Inkassokosten) abgezogen.
Einen Mahnbescheid habe ich noch nicht erhalten. Wie soll ich nun weiter vorgehen?

@karlikugelblitz Wie ist es bei dir weitergegangen?

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Einen Mahnbescheid habe ich noch nicht erhalten. Wie soll ich nun weiter vorgehen?


Mahnbescheid einfach widersprechen! Mehr ist nicht nötig.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
S8sanolt
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar, vielen Dank. Bin ich dadurch rechtlich dann auf der sichereren Seite, weil ich argumentieren könnte, dass das Inkasso die Zahlung absichtlich falsch abgerechnet hat?

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#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Ja das habe ich beides getan. Habe die HF direkt an die DB gezahlt und eine Mail an das Inkasso geschrieben:

Und was stand im Überweisungsbetreff?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
HelpMeDB
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von karlikugelblitz):
Aufgrund des BGH-Urteils habe ich mich dazu entschieden die Kosten nicht zu zahlen und den Mahnbescheid mit Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt zurückzuschicken.
Hallo, habe einen ähnlichen Fall.
Von welchem Urteil sprichst du genau. Hättest du da einen Link? Und ging es dabei schon um den Mahnbescheid oder war es zuvor noch die Einforderung einer Restforderung?

Gibt es von dir aktuelle Infos, wie es ausgegangen ist?

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