DB Bahncard Inkassogebühr

18. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Amicelli11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
DB Bahncard Inkassogebühr

Guten Tag!

Meine Mutter rief mich heute an, dass sie einen Brief vom Inkassobüro Universum für mich bekommen hätte, aufgrund einer nicht beglichenen Rechnung von 2014 (wenn ich das richtig rauslese; vielleicht auch 2015).

Ich hatte eine BahnCard 50 für Studenten für €127,- nicht bezahlt, bin umgezogen, habe vermutlich die Mahnungen nie bekommen, da sie an die alte Adresse (Leipzig) gingen (zumindest kann ich mich an keine einzige Mahnung erinnern), habe auf meinen neuen Wohnort (Köln) zeitnah eine neue BahnCard 50 für Studenten angemeldet, habe diese normal bezahlt (hatte mich nur gefragt, warum nur Vorkasse ging, was nun Sinn ergibt, da das Mahnverfahren in Stufe 3 gerutscht ist und ich demnach "kein vertrauenswürdiger Kunde" war) und nun schickt das Inkassobüro Jahre später meiner Mutter (Geburtsort, nicht Leipzig oder Köln) einen Bescheid.

Das Kundenkonto ist das gleiche. Der Bahn lagen also zu quasi jeder Zeit die Adressen vor, da ich meine neue BahnCard recht zeitnah nach der alten in Köln angemeldet habe, ebenso meine Telefonnummer. Dem Inkassobüro aus irgendeinem mir erfindlichen Grund scheinbar absolut nicht. Ich weiß nicht, woher sie meine Adresse in meinem Geburtsort kennen, bei der meine Mutter weiterhin lebt (vermutlich von der DB, warum dann nicht die aktuelle?).

Laut Brief sehen die Kosten folgendermaßen aus: (nähere Aufschlüsselung am Ende des Beitrags)

Hauptforderung:..........................................127,-
Mahngebühren [...]:.....................................5,50 (müssten die nicht eigentlich bei 2,50 oder einem Vielfachen davon liegen?)
Zinsen [...]:...................................................15,17

1,3 Geschäftsgebühr [...]:............................58,50
Auslagenpauschale [...]:..............................11,70
Ermittlungskosten:........................................8,50

Gesamtforderung:........................................226,37

- zum 29.11.2017 ausschließlich auf das Inkasso-Konto zu überweisen

Meine Frage ist nun, mit Verweis auf folgenden Foreneintrag von 2015: https://www.123recht.net/DB-Bahncard-Inkassobuero-Universum-__f488310.html (der wiederum auf einen älteren Foreneintrag verweist) - Könnte ich die Inkassogebühren auf die gleiche Art wie hier beschrieben zurückweisen, da ich sie als unverhältnismäßig hoch ansehe?

Eine 1,3 Geschäftsgebühr erscheint absurd. Kann ich vom Inkassobüro eine Erklärung darüber verlangen wie sich das ergibt sowie eine Bevollmächtigung des Gläubigers (DB)? Kann ich die Forderung gegenüber der Bahn durch eine Direktüberweisung an diese begleichen und mich dem Inkassobüro gegenüber weigern? Was würde geschehen? Die 127,- + Mahngebühren sehe ich mehr oder weniger ein, die Inkassokosten nicht (in dieser Höhe).

Dem Inkassobüro liegt meine aktuelle Adresse scheinbar nicht vor. Meine Mutter meinte, dass ich sie ihnen auch nicht geben sollte, um möglichem Stress aus dem Wege zu gehen und will die Angelegenheit erst näher beleuchten; durch Kontakt mit dem inkassobüro würden diese jedoch vermutlich meine Adresse erfahren oder diese verlangen, weshalb ich dem Kontakt aus dem Weg gehe - sinnvoll? Sollte ich, wie im verlinkten Foreneintrag, die Mahngebühren ablehnen und die Hauptforderung trotz Vermerk, das Geld ausschließlich an das Inkassobüro zu überweisen, an die DB überweisen - was würde passieren (am Telefon mit Servicemitarbeitern der DB wurde mir übrigens beim ersten Anruf gesagt ich könne die offene Rechnung auch mit der DB direkt begleichen, beim zweiten Anruf wurde mir gesagt die Forderung wäre an das Inkassobüro abgegeben worden; was ist korrekt)? Was würde passieren, wenn ich die Hauptforderung + Gebühren an das Inkassobüro zahle, allerdings ohne Mahngebühr? Was passiert, wenn das Ganze nicht bis zum 29.11.2017 geklärt wäre, z.B. wenn ich erst eine Erklärung der Kosten ohne irgendeine Überweisung verlange und nicht schnell genug Antwort erhalte?

Ich frage mich ebenfalls, ob dieser Vorfall nun bereits in meine Schufa eingetragen wird/eingetragen worden ist oder ab wann das geschehen würde.

Nähere Aufschlüsselung der Rechnung:

Mahngebühren = Mahngebühren und Rücklastschriftgebühren
Zinsen = Zinsen in Höhe von 5,00 Prozentpunkten über Basiszinssatz aus 127,00 EUR vom 13.01.2015 bis 29.11.2017 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5,00 Prozentpunkten über Basiszinssatz aus 127,00 EUR ab dem 30.11.2017

1,3 Geschäftsgebühr = 1,3 Geschäftsgebühr gemäß §4 Abs. 5 S. 1 RDGEG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG aus 127,00 EUR
Auslagenpauschale = Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG

Vielen Dank für etwaige Antwort!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2400 Beiträge, 713x hilfreich)

Um es kurz zu machen ... die DB ist kein Schufapartner und somit gibt es auch keinen Eintag.

Du kannst die HF an die Bahn überweisen (falls du die damalige KD Nr noch hast), den UI Brief ignorieren und die Mutter soll das nächste Schreiben ungeöffnet zurückgehen lassen mit "unbekannt ". ICH persönlich würde gar nichts tun, also auch nichts zahlen und die Mutter nur bitten das nächste Schreiben zurückzuschicken. Ob die UI mit ihren zweifelhaften Anschriftsermittlungsfirmen jemals an deine Anschrift kommt würde ich abwarten und falls doch kann man dann immer noch schauen ob bereits verjährt.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Amicelli11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort!

Die BahnCard- und somit auch Kundennummer besitze ich noch, die Rechnungsnummer allerdings nicht. Sollte ich die Rechnung (Hauptforderung + Mahngebühren + Zinsen) direkt an die DB überweisen, kann ich anschließend in Erfahrung bringen, ob die Forderung ordnungsgemäß beglichen wurde und wie sollte ich darauf reagieren, sollten bei mir neue Mahnungen eingehen? Gar nicht zu reagieren ist ja nicht selten auch eine komplett falsche Entscheidung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2400 Beiträge, 713x hilfreich)

Die Schreiben vom IB haben dich nicht erreicht. Die Mutter soll diese künftig zurück gehen lassen.

Wenn du jetzt zahlst gibt es gleich 2 Dinge die du bedenken solltest
1. Die Verjährungsfrist beginnt von neuem und endet eigentlich am 31.12.17 (wenn die Forderung 2014 entstanden ist).
2. Die Bahn kann Zahlungen ohne den richtigen Verwendungszweck extrem schlecht zubuchen.

Wenn du nun doch zahlen willst und die Bahn das richtig zubucht wird die Zahlung irgendwann (1x monatlich) der UI gemeldet und die führen das dann in ihren Schreiben auf.

Ich würde es wirklich zurückgehen lassen und erst reagieren wenn die Schreiben mich an meiner Meldeadresse erreichen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Amicelli11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Da ich die Bahn angerufen hatte, um mich zu informieren, ob diese alte BahnCard tatsächlich nicht bezahlt wurde etc., ist diese theoretisch darüber informiert, dass ich informiert bin.

Ist das zu bedenken?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2400 Beiträge, 713x hilfreich)

Wann war das?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hast Du da die aktuelle Anschrift mitgeteilt ?
Falls Nein würde ich das aussitzen. Am.1.1.2018 ist verjährt
Im Frankfurter Universum Büro sitzen angeblich zwar viele wenig motivierte Mitarbeiter
Aber trotzdem keine schlafenden Hunde wecken :grins:


-- Editiert von thehellion am 19.11.2017 22:23

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Amicelli11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, die haben meine aktuelle Adresse, weil ich wie angemerkt auch noch eine Bahnkarte von ihnen habe, die ich noch abbestellen will und mich demnach demnächst auch dafür schriftlich dort melden werde.

Nur mit dem inkassobüro habe ich keinen Kontakt direkt aufgenommen. Dass es ums Inkasso geht habe ich der Bahn gegenüber direkt verlauten lassen, insofern ist es ihnen auf jeden Fall bekannt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2400 Beiträge, 713x hilfreich)

Bei der Bahn sitzen viele MA's und nach der Abgabe an die UI erfolgen da keine wirklichen Mitteilungen. Ich bleibe dabei ... Aussitzen und hoffen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Amicelli11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nach Absprache mit einigen Personen (meine Schwester hat ihre Rechtsschutzversicherung und ich meinen Rechtsprofessor (leider nur sehr kurz) gefragt), wurde mir eher empfohlen die Hauptforderung zu bezahlen, auch über das Inkassounternehmen, da die Forderung abgegeben wurde, allerdings die Mahngebühren zurückzuweisen, da ich keine Mahnungen bekommen habe bzw. mir das erstmal nachgewiesen werden soll. Was ich nun nicht mit Sicherheit weiß, ist, ob ich damit nur die 5,50€ zurückweisen kann oder die Inkassogebühren, da die Bahn die Eintreibung auch selbst mithilfe von ordentlichen Mahnungen hätte vornehmen können.

Mir wurde das u.a. geraten, da meine Schwester, die beruflich Rechtspflegerin ist, in Absprache mit ihrer Versicherung meint, dass die Verjährung hier nicht passiert.

Wenn ich die Hauptforderung (nur die 127,-) bezahle, welche Nachweise sollte ich ggf. verlangen, die erbracht werden müssten, um mir alle anderen Kosten anzulasten?

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