Hallo liebe 123rechtler,
ich habe folgende Problematik: Ich habe mir vor ca 9 Monaten eine Bahncard 50 gekauft zu relativ günstigen Konditionen weil ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht 27 war. Der Vertragsschluss war also der 01.08.2019. DIese Bahncard habe ich ganz Normal bezahlt.
Diese Bahncard kam mir dann leider abhanden (fahren ohne physische Bahncard obwohl man eine besitzt und die rechtliche Lage bei der DB füllen hier bestimmt auch schon einige Threats und war ein Abenteuer für sich) Ich habe mir am Schalter also eine neue geholt und mir wurde gesagt das dies 15,00 € kosten sollte (ich weiß nicht mehr warum ich nicht gleich am Schalter bezahlt habe ich glaube das ging nicht..) das war ungefähr ende Januar diesen Jahres und mir wurde einige Zeit später am 24.02. eine Zahlungserinnerung geschickt über 15,00 € jedoch enthielt diese erhielt keine Zahlungsfrist.
Einige Zeit Später bekam ich eine Mahnung
inklusive Mahngebühren von 2,50€ Diese Mahnung habe ich leider nicht mehr und also auch kein Datum und keine Zahlungsfrist sie kam aber irgendwann Anfang März.
Nun kam heute der Inkassobescheid:
Inkassoverfahren wegen überfälliger Forderung
Forderung der DB Vertrieb GmbH
zur BahnCard Nummer xxxxxxxxxxxxxxxx / Laufzeitbeginn 01.08.2019
Vertragsdatum: spätestens am 01.08.2019
Vertragskonto bei der DB Vertrieb GmbH: xxxxxxxxxxxxxxx
Sehr geehrter Bllank92,
in vorbezeichneter Forderungsangelegenheit wurde uns die fällige Gesamtforderung aus Ihrem zentralen Kundenkonto bei der DB Vertrieb GmbH zum Einzug abgegeben.
Hauptforderung 15,00 EUR
Mahngebühren 2,50 EUR
Zinsen in Höhe von 5,00 Prozentpunkten über Basiszinssatz 0,04 EUR
aus 15 EUR vom 29.03.2020 bis 22.04.2020
0,70 Geschäftsgebühr analog § 4 Abs. 5 S. 1 RDGEG i.V.m. 31,50 EUR
Nr. 2300 VV RVG aus 15,00 EUR
Auslagenpauschale analog Nr. 7002 VV RVG 6,30 EUR
Gesamtforderung per 22.04.2020 55,34 EUR
Wir ersuchen Sie, diesen Betrag bis spätestens zum 22.04.2020 ausschließlich auf unser unten genanntes Konto zu überweisen.
Da Sie sich mit dem Ausgleich der Forderung in Verzug befinden, sind Sie verpflichtet, die Zinsen seit Verzug, säumnisbedingte Kosten und die der Auftraggeberin durch unsere Beauftragung vertragsgemäß entstandene Inkassovergütung als Verzugsschaden nach §§ 280, 286 BGB zu erstatten.
Sollten Sie die Zahlung zwischenzeitlich geleistet haben, übersenden Sie uns bitte einen entsprechenden Zahlungsnachweis. Bei Vorliegen sonstiger Reklamationsgründe teilen Sie uns diese bitte schriftlich oder telefonisch mit.
________________________________________________________________________________________________________________________
Soweit so gut. Mir ist vollkommen klar das ich diese 15,00 € an die Bahn zahlen muss für den Verlust der Karte und mir geht es auch nicht um das Geld mit der DB ist es einfach was persönliches :D es war schon eine Odyssee Bahn zu fahren obwohl ich die Bahncard schon verloren hatte (aber fahren musste).
Ich sehe diese entstandenen Mehrkosten in keinster Weise ein.
Es kam nur eine Mahnung und dann direkt das Inkasso unternehmen das finde ich schon echt hart.
Habe ich irgendwie die Chance diese absurd hohe Geschäftsgebühr von 32,50 EUR zu umgehen?
vielen Dank im Vorraus
-- Editiert von Bllank92 am 11.04.2020 18:06
DB Bahncard Universum Inkasso
11. April 2020
Thema abonnieren
Frage vom 11. April 2020 | 15:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
DB Bahncard Universum Inkasso
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 11. April 2020 | 22:33
Von
Status: Unbeschreiblich (123939 Beiträge, 40297x hilfreich)
ZitatEs kam nur eine Mahnung und dann direkt das Inkasso unternehmen das finde ich schon echt hart. :
2x erinnert und 0,0 Reaktion. Da ist Inkasso ja noch das mildeste. Man hätte auch direkt Klage vor Gericht erheben können, das hätte dann so um die 300 EUR gekostet.
ZitatHabe ich irgendwie die Chance diese absurd hohe Geschäftsgebühr von 32,50 EUR zu umgehen? :
Die wollen 55,34 EUR.
Bei anderen sind in solchen Fällen bis zu 83,54 EUR fällig (Geschäftsgebühr 1,3 (58,50 EUR), Pauschale für Post- und Telekommunikation (11,70 EUR), Umsatzsteuer (13,34 EUR))
Gerichtlich durchsetzbar wären 19,28 EUR (Geschäftsgebühr 0,3 (13,50 EUR), Pauschale für Post- und Telekommunikation (2,70 EUR), Umsatzsteuer (3,08 EUR))
Man könnte einfach mal an die Bahn zahlen und das Inkasso erst mal ignorieren. Oder zweckgebunden an das Inkasso (15 EUR + 19,28 EUR). Wenn die vom Inkasso sich noch mal melden, mitteilen das die Forderung längst bezahlt sei und keine weitere Zahlung erfolgt. Dann hoffen das die nicht klagen.
#2
Antwort vom 12. April 2020 | 08:14
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16184x hilfreich)
Mal ne Frage: Wieso sollte die Bahn die Umsatzsteuer fordern dürfen? Und wieso die vollen 19%?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Inkasso" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 14. April 2020 | 12:52
Von
Status: Unbeschreiblich (48367 Beiträge, 17069x hilfreich)
Zitat:Mal ne Frage: Wieso sollte die Bahn die Umsatzsteuer fordern dürfen? Und wieso die vollen 19%?
Gegenfrage: Warum sollte die Bahn die Umsatzsteuer nicht fordern dürfen?
Die vollen 19% können gefordert werden, weil der Umsatzsteuersatz für den Fernverkehr erst zum 01.01.2020 von 19% auf 7% gesenkt wurde. Die Forderung stammt aber aus 2019.
#4
Antwort vom 14. April 2020 | 15:14
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16184x hilfreich)
Zitat:Warum sollte die Bahn die Umsatzsteuer nicht fordern dürfen?
Weil sie vorsteuerabzugsberechtigt ist vielleicht? Und weil dementsprechend eigentlich ein gesetzliches Verbot existiert, sie für Rechtsdienstleistungen zu erheben?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#6
Antwort vom 17. April 2020 | 14:09
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16184x hilfreich)
Nochmals: Eigentlich darf das Inkasso die nicht berechnen bzw. man darf die eigentlich nicht von Schuldnern verlangen.
Das ist nur bei wenigen Branchen so (Banken beispielsweise) oder bei Privatleuten oder kleinen Gewerben. Sprich: Bei jenen, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.
#7
Antwort vom 17. April 2020 | 23:23
Von
Status: Unbeschreiblich (123939 Beiträge, 40297x hilfreich)
ZitatAber die hat doch das Inkasso für seine Forderung berechnet? :
Oder sind die in den 15 EUR drin?
Nein, das Inkasso hat die nicht für seine Forderung berechnet.
Hier ist die Besonderheit, das das Inkasso die Forderungen der Bahn im Auftrag der Bahn berechnet hat.
Eigentlich müsste die Rechnung für die Inkassokosten an die Bahn gesendet werden, diese macht dann die Inkassokosten an den Schuldner geltend.
Da das aber unpraktisch ist, sendet man die Forderung direkt an den Schuldner.
Und jetzt?
Schon
275.900
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
10 Antworten
-
4 Antworten
-
86 Antworten
-
18 Antworten
-
3 Antworten
Top Inkasso Themen
-
72 Antworten
-
18 Antworten
-
17 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
13 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten