DB Bahnkard - Inkasso trotz Kündigung

19. März 2024 Thema abonnieren
 Von 
go661856-30
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
DB Bahnkard - Inkasso trotz Kündigung

Hallo zusammen,

Ich hoffe hier ist jemand, der die selbe Situation hatte oder sich in diesem Bereich auskennt.

Meine Freundin hat per E-Mail vor paar Wochen erstmals eine Mahnung von UNIVERSUM Inkasso bekommen für eine nicht bezahlte Bahncard aus dem Jahr 2021. Wir dachten dies wäre Betrug, da sie damals keine mehr hatte.
Jetzt kam wieder eine Mahnugn an - alles per Email, denn die Adresse auf der Mahung ist eine alte.

Insgesamt ist die Mahnung über fast 160€ wobei nur 60€ für die Bahncard sind. Es gab mehrmals high-level Adressabfragen für 8.50€ sowie Zinsen und einer Inkasso-Gebühr von fast 60€.

Meine Freundin ist zu 100% sicher, dass sie damals die Bahncard gekündigt hat, da sie sich durch gewisse Lebensumstände an die Zeit genau erinnern kann.

Das Problem ist, ihre Emails löschen sich automatisch und sie hat kein Nachweis über die Kündigung.
In der DB-App findet sie auch nichts zu einer Bahncard.

Was könnte man hier tun?

Muss das Inkasso Unternehmen einen Nachweis über den gültigen Vertrag nachweisen?
Bzw. wie soll man eine Kündigung beweisen, wenn man selbst kein Nachweis mehr davon hat.

Vielen Dank für eure Hilfe!

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41026x hilfreich)

Zitat (von go661856-30):
Das Problem ist, ihre Emails löschen sich automatisch und sie hat kein Nachweis über die Kündigung.

Das ist Pech.



Zitat (von go661856-30):
Muss das Inkasso Unternehmen einen Nachweis über den gültigen Vertrag nachweisen?

Nö.



Zitat (von go661856-30):
wie soll man eine Kündigung beweisen, wenn man selbst kein Nachweis mehr davon hat.

Gar nicht.



Zitat (von go661856-30):
Es gab mehrmals high-level Adressabfragen für 8.50€

Die offenbar keine Ergebnisse brachten ...
Zitat (von go661856-30):
die Adresse auf der Mahung ist eine alte.

Insofern sehe ich diese Kosten als nicht erstattungsfähig an.



Zitat (von go661856-30):
Was könnte man hier tun?

Ich würde einfach erst mal nichts tun.
Wenn das Inkasso zu blöde ist seinen Job ordentlich zu machen, ist das deren Schuld.
Zum 01.01.2025 kann man die Einrede der Verjährung erheben, falls es bis dahin keinen Mahnbescheid oder anderes gibt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go661856-30
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort!

Ist die Voraussetzung der Einrede der Verjährung, dass bis dahin nicht die richtige Adresse auf der Mahnung steht?

Und müsste diese dann an Universum gerichtet sein oder an DB?

Weißt du zufällig auch ob hierdurch ein Schufa Eintrag entstehen kann?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1824 Beiträge, 229x hilfreich)

Zitat (von go661856-30):
Was könnte man hier tun?


Die Forderung begleichen, denn man kann ja offensichtlich keinen Nachweis erbringen, dass überhaupt eine Kündigung erfolgt ist.

Und idealerweise lernt man dann noch für die Zukunft daraus, wichtige Unterlagen entweder abzuspeichern oder in Papierform abzuheften.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2597 Beiträge, 757x hilfreich)

Zitat (von go661856-30):
Ist die Voraussetzung der Einrede der Verjährung, dass bis dahin nicht die richtige Adresse auf der Mahnung steht?

Nein

Zitat (von go661856-30):
Und müsste diese dann an Universum gerichtet sein oder an DB?

Na an den der fordert ... also UI

Zitat (von go661856-30):
Weißt du zufällig auch ob hierdurch ein Schufa Eintrag entstehen kann?

Noch bis vor ein paar Jahren erfolgte kein neg. Eintrag. Ob sich das geändert hat weiß ich nicht. Ggf diesbezüglich den Vertrag oder AGBs lesen. Auch könnte ggf eine Adressermittlung über die Schufa erfolgt sein. Ob und wie lange diese Auskunft beauskunftet wird/den Score beeinflusst weiß ich nicht.

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#5
 Von 
blue24
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
leider hatte ich auch bereits ein paar male mit Inkasso zu tun gehabt.
Einmal war das bei einem Verwandten, ähnliches Fall. Da wurde eigentlich TV Abo gekündigt. Die Firma wurde damals zweimal durch andere Firma aufgekauft und dann kam ein Inkasso über 10€ Rechnungswert. Dies wiederum durch Inkasso Kosten abgegondelt gewesen ist.
Naja, am Anfang wurde auch ignoriert, widersprochen, bis im Grunde um Nerven zu schonen einfach die letzte Summe diese glaube ich über 100€ angewachsen gewesen ist einfach bezahlt.

Im anderem Fall, hatte ich Inkasso Schreiben für mehrere Rechnungen erhalten diese gut 1 Jahr her lagen erhalten. Das Problem war dass ich diese Rechnungen nie erhalten hatte, weil der Absender zu blöd war meinen Namen auf den Brief zu schreiben, damit es an der Adresse in den richtigen Briefkasten geworfen werden konnte.

Diesmal bin ich anders vorgegangen, anstelle Inkasso als meinen Feind zu sehen und pampige Antworten drauf zu geben, habe ich Inkasso angerufen und die Situation erklärt.
Inkasso hat mir erstmal meine Frist Verlängerung und für mich auch die fehlenden Rechnungen angefragt, ohne diese ich nicht zahlen wollte. Dann habe ich das Geld nur in Höhe der Rechnungen an das Inkasso gezahlt und auch ein Wiederspruch eingelegt, dass ich keine Rechnung erhalten hatte daher auch nicht bereit Inkasso Kosten zu tragen. Danach habe ich nichts mehr davon gehört.

Mein Tipp ist, spricht mit Inkasso, aber auch freundlich bleiben. Wer Freundlich ist kann mehr geholfen werden. Klärt die Situation auf. Fragt nach fehlenden Rechnungsunterlagen und ggf. lasst euch die Frist verlängern um die Sache dann abklären zu können. Ggf. zur Verbraucherschutz gehen und das noch prüfen lassen.
Aber haltet den Ball flach. Wenn Ihr in Unrecht seid, ggf. dann Nerven, Zeit und Geld schonen und einfach den ersten kleineren Betrag zahlen. Denn Inkasso lässt nach jeder Frist die Summe weiter wachsen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41026x hilfreich)

Zitat (von go661856-30):
Und müsste diese dann an Universum gerichtet sein oder an DB?

Ich würde an beide gerichtsfest schreiben - dann haben die eine Ausrede weniger.



Zitat (von go661856-30):
Weißt du zufällig auch ob hierdurch ein Schufa Eintrag entstehen kann?

Nein.
Da müsste man mal in den vertraglichen Vereinbarungen nachlesen oder bei der Schufa reinschauen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2597 Beiträge, 757x hilfreich)

Zitat (von blue24):
habe ich Inkasso angerufen

Man telefoniert nie und niemals mit der Gegenseite in rechtlichen Angelegenheiten!

Zitat (von blue24):
Wer Freundlich ist kann mehr geholfen werden.

Stimmt. Aber die Daseinsberechtigung eines IB ist es nicht zu helfen. Dem Schuldner schon mal gar nicht.

Zitat (von blue24):
Wenn Ihr in Unrecht seid, ggf. dann Nerven, Zeit und Geld schonen und einfach den ersten kleineren Betrag zahlen.

Stimmt

Zitat (von blue24):
Denn Inkasso lässt nach jeder Frist die Summe weiter wachsen.

Unfug

Zitat (von Harry van Sell):
Ich würde an beide gerichtsfest schreiben - dann haben die eine Ausrede weniger.

Ist im Falle der UI vollkommen unnötig.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go661856-30
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten!

Ich habe gesehen bei der Einrede der Verjährung gibt es verschiedene Jahresabstände, manchmal 10 Jahre.

Ist es in diesem Fall dann 4 Jahre?
Da vorgeschlagen wurde 01.01.2025 die Einrede zu versenden.

Und falls ich die Einrede an u.a. An Univerusm versende, gebe ich dann nicht indirekt zu die Mahnungen erhalten zu haben oder ist das nicht schlimm?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2597 Beiträge, 757x hilfreich)

Zitat (von go661856-30):
Einrede der Verjährung gibt es verschiedene Jahresabstände, manchmal 10 Jahre.

Es gibt sogar 30 Jahre. Das ist immer abhängig von der Forderungsart und ob ein Titel vorliegt.

Zitat (von go661856-30):
Ist es in diesem Fall dann 4 Jahre?

Nö 3 Jahre. Forderung aus 2021 verjährt 2024. Allerdings ist bis Ende des Jahres noch gaaaaanz viel Zeit. Die UI könnte z.B. einen MB beantragen in diesem Jahr. Selbst wenn dieser erst 2025 zugestellt wird, ist nix verjährt.

Zitat (von go661856-30):
Und falls ich die Einrede an u.a. An Univerusm versende, gebe ich dann nicht indirekt zu die Mahnungen erhalten zu haben oder ist das nicht schlimm?

Das ist wurscht.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
go661856-30
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort!

Wie dein Nutzername sagt, hast du bei einem Inkasso Unternehmen gearbeitet.

Wärst du an unserer Stelle, was würdest du tun?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2597 Beiträge, 757x hilfreich)

Zitat (von go661856-30):
Wärst du an unserer Stelle, was würdest du tun?

Das kommt drauf an über welche BC bzw Betrag gesprochen wird und wie hoch die Risikobereitschaft ist.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
go661856-30
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Betrag liegt bei 160€ was in diesem Falle viel für uns ist.
Aber es gibt auch Sorge, dass dadurch mehr negatives entsteht: Schufa Eintrag oder sehr viel höhere Mahnungen oder schlimmeres (falls möglich? Ich weiß nicht welche Register von Seiten der Inkasso noch gezogen werden können / dürfen)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
go661856-30
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Betrag liegt bei 160€ was in diesem Falle viel für uns ist.
Aber es gibt auch Sorge, dass dadurch mehr negatives entsteht: Schufa Eintrag oder sehr viel höhere Mahnungen oder schlimmeres (falls möglich? Ich weiß nicht welche Register von Seiten der Inkasso noch gezogen werden können / dürfen)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1824 Beiträge, 229x hilfreich)

Zitat (von go661856-30):
Und falls ich die Einrede an u.a. An Univerusm versende, gebe ich dann nicht indirekt zu die Mahnungen erhalten zu haben oder ist das nicht schlimm?


Wieso du...ich dachte, das betrift deine Freundin?

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Friesenjung
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Me and my cousin are having the same problem. We decided to take a Deutschland-ticket for a midweek vacation in the Leipzig - Erfurt area, so we could leave the car at the hotel and visit the interesting cities by train. Within a week after returning home, both me and my cousin cancelled the ticket - using the dedicated DB app - to avoid having to pay for another month for no reason. In spite of this, a month (or a bit more) later, we both received a letter that we owed DB another month's subscription fee. I wrote an email to DB stating that I had cancelled the subscription before another month was due. I also included the confirmation of my cancellation. I never received a reply to my email. When I received a second letter, I sent an email again. Again, no answer. After that, no more letters. Until around two weeks ago, when I received a letter from Universum through the mail. I tried calling them - up to three times, including one attempt this morning, but no-one answers the phone. In my previous attempt, I pressed "1" for them to call me back - as the recorded voice message said they would, just before the call was ended on their side. Meanwhile, I have also sent them emails including all the evidence I have of my cancellation, and was quite unequivocal that I expected a prompt reply - but no reply ensued. Obviously, the email being flagged as very high priority didn't help. The next day, I sent them another email. Again, as I am writing this, still no reply. I intend to re-send this email on a daily basis now.

I should think both DB and Universum have some sort of regulatory duty to reply to emails? Even if something went wrong when I wanted to cancel my subscription, the least they could do is to explain what went wrong, if something did go wrong?

I have always thought of Germany to be more or less similar to the Netherlands in matters such as dealing with customers and issues arising. I now feel I as if I am caught in some kind of mafioso trap, which was set by the combined forces of DB and Universum GmbH.

The sum they want me to pay now is 3 x of what DB claimed I owe them. It's still not a large sum. However, once paid, I will not get it back. But to be honest, I don't know what else to do. In any case, I will never use public transport in Germany again, and I will certainly never trust DB offers. I would like to shout out to all my fellow countrymen: do not buy the promise that you can travel throughout Germany by local trains for only 50 EUR a month, because there is a catch - and there is no way you can resolve issues via some kind of customer service.

We should have done the whole trip by car instead. Alcohol-free beer can't be that horrible.

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