Hallo.
Ich habe eines Tages in der Bahn mein Monats-Ticket vergessen und wurde überprüft, woraufhin ich zu einer zahlung von 7 € gebeten wurde (und ein Nachzeigen des Tickets).
Dies habe ich bereits am nächsten Tag getan, wurde alles abgewickelt und ich habe eine Quittung bekommen.
Allerdings habe ich ein Schreiben der DB bekommen, dass noch Zahlungen offen seien, dieses Schreiben aber gegenstandslos sei, wenn ich es schon gezahlt habe.
Also habe ich den Brief ignoriert.
Allerdings kahm noch ein Brief eines Inkassobüros laut welchem ich noch nicht gezahlt habe und nun noch Inkassokosten hinzugekommen sind.
Diesen habe ich allerdings auch ignoriert, aus dem selben grund wie den vorherigen.
Nun kahm allerdings bereits ein Schreiben von dem Herrn Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen, die nun eine Zahlung von 93,75 € verlangen.
Nun meine frage was ich antworten soll, denn ich habe den Betrag von anfangs 7 € ja bereits bezahlt und habe auch eine Quittung. Ich war auch schon bei dem Bahnhof wo ich das getan habe aber der Herr meinte ich soll mich mit dem Rechtsanwalt in Verbindung setzen.
Würde ein einfacher Brief mit der Belehrung dass ich bereits bezahlt habe ausreichen?
Danke im Vorraus.
MfG
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DB Inkasso / Rechtsanwalt trots erfolgter Zahlung
13. April 2010
Thema abonnieren
Frage vom 13. April 2010 | 13:06
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 3x hilfreich)
DB Inkasso / Rechtsanwalt trots erfolgter Zahlung
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 13. April 2010 | 21:15
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6415x hilfreich)
quote:
Nun meine frage was ich antworten soll, denn ich habe den Betrag von anfangs 7 € ja bereits bezahlt und habe auch eine Quittung.
Damit bist Du aus dem Schneider
quote:
Würde ein einfacher Brief mit der Belehrung dass ich bereits bezahlt habe ausreichen?
Ja - weise die Forderung zurück und lege eine Kopie der Quittung bei
Orginal nicht verschicken
lg
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