Hallo Allerseits,
viele denken jetzt wahrscheinlich:
zu dem Thema gibt es genügend Forenbeiträge und jeder Depp findet eine Variante wie man auf den ersten Brief der UNIVERSUM Inkasso GmbH reagieren kann... so fand auch ich einen.
Wie in Beitrag gestaltete ich meine erste Offensive.
Die Antwort der UNIVERSUM GmbH lies nicht lange auf sich warten, wie auch im obigen Beitrag die standardisierte Antwort mit einer Ausnahme...
Ich staunte nicht schlecht als ich auf die 2. Seite blätterte und einen Vollstreckungsbescheid fand. Nach genauem Hinsehen fiel mir auf, das dieser Vollstreckungsbescheid mit mir gar nichts zu tun hat und an eine dritte, außenstehende Person adressiert war.
Sollte ich diese Möglichkeit nutzen und wenn ja wie, um meine zweite Offensive zu fahren?
Vielen Dank im voraus für die Antworten, ich hoffe euch amüsiert die Unfähigkeit der Universum GmbH genauso wie mich.
Cheers
-- Editier von Floreien am 06.07.2017 21:45
DB Inkasso Verfahren Schmankerl
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Wenn es sich um eine Person völlig anderen Namens handelt, kann man sich eigentlich tiefen entspannt zurücklehnen. Vielleicht dem Inkasso mal schreiben, was der Blödsinn soll und wieso du für Schulden einer völlig fremden Person aufkommen sollst.
Wenn der Name gleich ist, aber nur die Adresse unterschiedlich, sollte man reagieren. Denn dann könnte man es so auslegen, als sei es nur ein Zustellfehler. Der ist in dem Moment geheilt, wo du nun die Titelkopie erstmals siehst.
Ab jetzt kannst du noch 14 Tage Einspruch bei Gericht einlegen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Begründen tut man das alles damit, dass die Zustellung fehlerhaft war und man legt als Beweis beispielsweise eine Kopie einer Meldeauskunft vor.
Zitat:
Wenn der Name gleich ist, aber nur die Adresse unterschiedlich, sollte man reagieren. Denn dann könnte man es so auslegen, als sei es nur ein Zustellfehler. Der ist in dem Moment geheilt, wo du nun die Titelkopie erstmals siehst.
Ab jetzt kannst du noch 14 Tage Einspruch bei Gericht einlegen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Begründen tut man das alles damit, dass die Zustellung fehlerhaft war und man legt als Beweis beispielsweise eine Kopie einer Meldeauskunft vor.
Es handelt sich tatsächlich um eine völlig fremde Person deren Name bzw. Adresse ich nicht mit mir in Verbindung setzten kann. Genauso wie die Vollstreckungskosten an sich.
Für mich bedeutet das dann, meinem überflüssigen inkasso kosten zu widersprechen und gleichzeitig zu hinterfragen warum ich desweiteren für die Kosten einer dritten Person aufkommen soll?
LG
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Evtl ist der Titel bzw hoffentlich nur dessen Kopie da versehentlich mit reingerutscht.
Dass die DB etwas von dir fordert, ist aber korrekt? Dann würde ich das parallel einfach direkt an die Bahn bezahlen. Also nur die Hauptforderung.
Auch wenn das Inkasso da gerade Unterlagen durcheinander bringt, verschwindet eine berechtigte Forderung deswegen ja nicht.
ZitatEvtl ist der Titel bzw hoffentlich nur dessen Kopie da versehentlich mit reingerutscht. :
Ist nur eine Kopie des Vollstreckungsbescheids. Dennoch finde ich das so etwas nicht passieren sollte.
Hauptforderung ist beglichen. Nur die Inkasso-Kosten sind noch offen, werde dann wohl noch ein bisschen Kontakt mit der Universum GmbH haben.
Da die MAs bei Universum nicht unbedingt High End Juristen sind hat vermutlich einer der Call Agents geschludert und ncht aufgepasst was er da engetütet hat.
Man könnte auch den zuständigem Landesdatenschutzbeauftragten (Hessen) sowie den Landgerichtspräsidenten (Frankfurt) über das Geschäftsgebaren in Kenntnis setzen.
In der von Dir überwiesenen HF waren bereits Mahngebühren enthalten ?
Überweisung erfolgte direkt an DB ?
-- Editiert von thehellion am 07.07.2017 11:58
ZitatIn der von Dir überwiesenen HF waren bereits Mahngebühren enthalten ? :
Überweisung erfolgte direkt an DB ?
Genau, HF, Mahngebühren plus Zinsen wurden direkt an die DB überwiesen.
-- Editiert von Floreien am 07.07.2017 12:45
ZitatDa die MAs bei Universum nicht unbedingt High End Juristen sind hat vermutlich einer der Call Agents geschludert und ncht aufgepasst was er da engetütet hat. :
Man könnte auch den zuständigem Landesdatenschutzbeauftragten (Hessen) sowie den Landgerichtspräsidenten (Frankfurt) über das Geschäftsgebaren in Kenntnis setzen.
In der von Dir überwiesenen HF waren bereits Mahngebühren enthalten ?
Überweisung erfolgte direkt an DB ?
-- Editiert von thehellion am 07.07.2017 11:58
Seit wann tüten Call Center Agents (Telefonisten) die Post ein ? Die wird bei der UI durch eine externe FA gedruckt und versandt. Das soll keine Entschuldigung sein und man kann sich diesbezüglich durchaus beschweren. Ob das was bringt sei dahin gestellt.
Wann erfolgte das 1. Schreiben der UI und wann deine Zahlung?
ZitatWann erfolgte das 1. Schreiben der UI und wann deine Zahlung? :
Das erste Schreiben hatte das Datum vom 29.6, angekommen ist es am 30.6, sofort überwiesen, da WE, ist die Zahlung erst am 3.7 rausgegangen.
Die Kosten sind somit gerechtfertigt und du kannst nur hoffen, dass nicht geklagt wird. Derzeit schaut man wohl bei der UI, dass man verschiedene Schuldner tatsächlich verklagt wegen den Kosten.
Man könnte natürlich einen Aufriss wegen einem Zettel machen, der versehentlich bei dir mit reingerutscht ist, aber das wird nix bringen und hat auch nichts mit Unfähigkeit zu tun.
Zitat:Die Kosten sind somit gerechtfertigt und du kannst nur hoffen, dass nicht geklagt wird. Derzeit schaut man wohl bei der UI, dass man verschiedene Schuldner tatsächlich verklagt wegen den Kosten.
Wenn du hast, wären Aktenzeichen interessant. Also wenn sie das tatsächlich durchziehen sollten.
Sobald Urteile da sind liefere ich die AZ mepeisen. Derzeit laufen wohl div Klagen.
Habe jetzt wie folgt geantwortet:
Zitat:Sehr geehrte Damen & Herren,
Die Hauptforderung zur BahnCard von 39,00€ inklusive Mahngebühren in Höhe von 2,50 EUR sowie die Verzugszinsen wurden bereits an DB Vertrieb GmbH (Iban: DE02100100100152517108; siehe Anhang) beglichen. Ich, floreien, widerspreche ausdrücklich der von Ihnen geltend gemachten Forderungen in Höhe von 48,60€ und weise diese voll umfänglich zurück. Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.
Außerdem, widerspreche ich der Verarbeitung oder Nutzung sämtlicher Daten zu meiner Person und fordere Sie auf, bis zum 24.07.2017:
(1.) mir nach § 34 BDSG eine Eigenauskunft zu erteilen, über alle Daten, die über meine Person von Ihnen gespeichert wurden, auch über die bekannten Score-Werte.
(2.) umgehende Löschung sämtlicher in Ihren Datenbeständen gespeicherten Daten über meine Person und um schriftliche Bestätigung dieser Löschung. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen behalte ich mir ausdrücklich vor.
Ich warne eindringlich vor widerrechtlicher Weitergabe meiner Daten an die SCHUFA. Eine solche ungerechtfertigte Maßnahme werde ich mit einstweiliger Verfügung sowie ggf. Schadenersatzforderungen aus § 824 BGB beantworten.
Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich fristgemäß widersprechen.
Desweiteren wurde Ihrem letzten Schreiben ein Vollstreckungsbescheid einer fremden dritten Person angehängt (siehe Anhang), über diesen Fauxpas werde ich bei zeitiger Bearbeitung und Einstellung des Verfahrens hinwegsehen.
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
1. Kann man verlangen und sind auch zu erteilen.
2. Lächerlich und nicht machbar.
Die Schufa wird eh nicht informiert.
Den letzten Absatz nennt man Erpressung und könnte strafrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.
Sag mal ehrlich was bildest du dir eigentlich ein? Bezahlst deine Rechnungen verspätet und willst auch noch die Gegenseite erpressen. Ich habe für vieles Verständnis und dazu gehört die Weigerung der Zahlung irgendwelcher Gebühren aber für Kriminelle gilt dies nicht. Wenn du meinst die UI hätte gegen irgendwelche strafrechtlichen Sachen oder datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen so tu was dagegen bzw beschwere dich beim entsprechenden Datenschutzbeauftragten.
Da ich nicht vom Fach selber bin, habe ich mich an verschiedenen Forumsbeiträgen orientiert & fand selber, dass diese Variante am Erfolgversprechendsten aussah.
Allerdings kann ich unterscheiden was Erpressung ist und was nicht, und das fällt nach meiner Einschätzung nicht unter Erpressung...
Nichts desto trotz bin ich dankbar für den Vergleich mit einem Kriminellen, wegen solch hilfreichen Beiträgen entschied ich mich ein Forum aufzusuchen.
Lieber Ex Inkassomitarbetier,
das mit der Erpressung musst Du mir mal näher erläutern.
Denn ich kann da nichts herauslesen außer ein wenig taktieren.
Wenn diese Sätze für Dich den Tatbestand der Erpressung erfüllen sollen, dann müssten wir auf der anderen Seite auch mal darüber sprechen, ob der Versuch mit falschen Dokumenten Forderungen zu legimitisieren nicht in den Sektor Betrug oder Nötigung fällt.
ZitatHabe jetzt wie folgt geantwortet: :
Zitat:
Desweiteren wurde Ihrem letzten Schreiben ein Vollstreckungsbescheid einer fremden dritten Person angehängt (siehe Anhang), über diesen Fauxpas werde ich bei zeitiger Bearbeitung und Einstellung des Verfahrens hinwegsehen.
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Wenn das keine Erpressung ist weiß ich auch nicht lieber Jonathan. Der TE bekam kein falsches Dokument sondern beim Eintüten der Post lag versehentlich die Titelkopie eines anderen Schuldners bei. Dies ist nicht schön aber kein Betrug seitens des IB. Wie bereits geschrieben hab ich Verständnis wenn der TE nicht zahlen will, das ist seine Sache. Aber eine dermaßene Überheblichkeit ist mir hier selten untergekommen.
Zitat:2. Lächerlich und nicht machbar.
Wieso? Man hat seitens Inkasso jedenfalls keinen Anspruch auf digitale Verarbeitung der Daten. Ausschließlich die Verarbeitung im Rahmen des Mandantenauftrages mag OK sein, mehr nicht. Und es ist nicht lächerlich, dem Inkasso die weitere Speicherung zu untersagen.
Was aber klar sein muss: Solange die Forderung verfolgt wird, hat das Inkasso die Daten. Es mag sie nicht dauerhaft aufheben dürfen und es mag sich nicht durchsuchbar machen o.ä., aber ganz löschen geht natürlich auch nicht.
Zitat:Dies ist nicht schön aber kein Betrug seitens des IB
Stimme da durchaus zu. Solange das Inkasso nicht behauptet, es hätte einen Titel (und dann täuscht, indem es beispielsweise falsche Titel zulegt) oder behauptet, man müsse die fremde Forderung zahlen, solange mag das Inkasso Datenschutzrechtlich und ablauftechnisch Probleme haben. Man kann das mal kritisch hinterfragen, mehr aber nicht.
Als Erpressung würde ich den Satz zwar nicht sehen, schreiben würde ich ihn aber auch nicht... Denn er verlangt das Einstellen des Verfahrens. besser ist ein Satz "Ich behalte mir vor, diesen Fauxpax den geeigneten Stellen (Aufsichtsgericht/ Datenschutz) mitzuteilen."
Also ohne Bedingung. Das Inkasso mag sich dann denken, dass es lieber den Fall einstellt, bevor es sich die Finger verbrennt, aber man hat das nie zur Bedingung gemacht...
Habe heute nun die Antwort erhalten:
Hiermit bestätigen wir Ihnen dass bezüglich des obigen Aktenzeichens keine Forderung mehr besteht. Sie können die Angelegenheit somit als erledigt betrachten. Die Eigenauskunft erhalten Sie mit gesonderter post.
Mfg
Also alles in allem ein echt "entspanntes" Verfahren. Und auch nochmal vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
Cheers
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