DB MyBahncard50 Zahlung vergessen | Mahnung + Inkasso

13. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
heidus31
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
DB MyBahncard50 Zahlung vergessen | Mahnung + Inkasso

Hallo zusammen,

ich erhielt am 23.01.2020 von Universum Inkasso einen Brief mit einer Forderung wegen ausbleibender Zahlung der MyBC50. Die Mahnbriefe der Bahn gingen leider komplett unter bei mir.

Ich habe daraufhin die Hauptforderung + Mahngebühren + Verzugszinsen auf das Konto der DB überwiesen.

Am 04.02.2020 erhielt ich einen weiteren Brief vom Inkasso Unternehmen mit der Restforderung (setzt sich aus Geschäftsgebühr 49,50 + Auslagenpauschale 9,90 + Zinsen zusammen). Diese soll innerhalb von 14 Tagen an das Inkasso Unternehmen gezahlt werden.

Nun meine Frage:
Ist die Zahlung der Restforderung zwingend notwendig? Die Meinung in verschiedenen Foren ist unterschiedlich. Was wird passieren wenn ich die Restforderung nicht überweise? Und was muss ich im Anschluss tun?

Post vom Inkassobüro?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2502 Beiträge, 733x hilfreich)

Zitat (von heidus31):


Nun meine Frage:
Ist die Zahlung der Restforderung zwingend notwendig?
Ansichtssache

Die Meinung in verschiedenen Foren ist unterschiedlich. Was wird passieren wenn ich die Restforderung nicht überweise?
Weitere Bettelbriefe, MB und falls Widerspruch erfolgt ggf Klage (das Risiko der Klage ist sehr gering) und falls kein Widerspruch gg den MB erfolgt kommt der Vollstreckungsbescheid und der GV, ZV,...

Und was muss ich im Anschluss tun?
Forderung bei der UI einmalig widersprechen und dann auf den MB warten und WI einlegen.


Selbst wenn die UI nicht klagt kann es künftig Schwierigkeiten mit der Bahn geben wie zB. Abo's abschließen. Dies nur als Info.

-- Editiert von Ex Inkassomitarbeiter am 13.02.2020 18:28

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16186x hilfreich)

Zitat:
Ist die Zahlung der Restforderung zwingend notwendig?

Aus meiner Sicht nicht. UI erbringt keine Rechtsdienstleistung, sondern nur echtes/unechtes Factoring. Das ist aber nach Ansicht des BGH kein Grund, Gebühren von einem Schuldner zu verlangen.
Zitat:
Was wird passieren wenn ich die Restforderung nicht überweise?

Sie meckern und meckern. Was man ggf. ignorieren kann.
Manchmal kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid. Dem unbedingt widersprechen und das Widerspruchsformular zum Gericht zurückschicken.
Meist kommt danach noch ein Meckerbrief. Dann ist meistens Ruhe.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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