Hallo Inkassorechtler,
hab wieder mal ein neues Prob: bin seit 2001 Bahn-Card Kunde im jährlichen Einzugsverfahren. Meine Card verlängert sich jeweils im Juni des Jahres und anscheinend erfolgt dann auch die Rechungsstellug, bzw. Abbuchung.
Nun habe ich durch Umzug im vergangenen Juli meine Bankverbindung geändert und die laufenden Abbuchungsstellen natürlich darüber auch informiert.
Leider hab ich das bei der DB vergessen (bei 1x jährlichem Einzug für mich auch verständlich). Nun liegt mir auch von denen weder Adresse noch BV vor, denn: im Juli ist mir mit dem ADAC dasselbe passiert, die allerdings schrieben mich an und ich habe dann ganz einfach und Kundenfreundlich meine neue BV angegeben und es wurde der Jahresbeitrag plus Stornogebühr abgebucht. Hielt sich im Rahmen.
Nun liegt heute bei mir in der Post ein Brief der Süd-Westdeutschen Inkass0 Gmbh und will von mir 89,55 ....ohne eine Rechnung, einen Hinweis auf Stornoabbuchung, ohne irgendwas.
Ich glaub, die DB hat ne Obermacke und tendiere dahin, denen ein nettes Einschreiben zu senden ,mit der Bitte um Rechnungszustellung und Hinweis auf alsbaldigen Ausgleich meiner Bahncard (50 ¤)
Wie sieht es aus und was meint ihr? Geht das so wie die das machen? Stornobuchung und dann gleich Inkasso?
Ich bin erstaunt.
Danke für eure Antworten
DB und Inkasso
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Bei der Bahn hast Du immer gute Chancen wenn Du Deine Beschwerde gleich an den zuständigen Vorstand in Frankfurt richtest. Da werden solche Fälle bearbeitet.
Besser wäre es natürlich, wenn Du die Bankverbindung vorher telefonisch bei der BahnCard-Hotline korrigiert hättest und die das nicht richtig gespeichert haben. Die Telefon-Nummer hast Du nämlich immer bei Dir, weil sie hinten auf der BahnCard steht, da steht auch die Adresse des BahnCard Service.
Hast Du die BahnCrad erhalten? Dann würde ich die Karte bezahlen + Stornogebühr direkt an die DB. Alle Forderungen des Inkassos zurückweisen, bzw. nicht weiter drauf eingehen.
Tom Petti hat Recht
Evtl Fax ans Inkasso
"Ich lehne die Forderung mangels vorlage gemäß §§ 174,410 BGB
ab"
(Vorlage MUß (!) im Orginal Zusammen (!!) mit der Forderung kommen.
Kommt nur kopie : zurückweisen
kommt vollmacht - fehlt die Forderung : zurückweisen
Nichtstrittigen Betrag auf das bekannte DB konto überweisen.
Möglicherweise hast Du ja doch beim DB angerufen , im Beisein eines Zeugen ,und die kto änderung mitgeteilt ?
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Ich danke für eure Hinweise
LG
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