DID Inkasso / Schwab

23. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Karsten1978
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
DID Inkasso / Schwab

Hallo Forum,

nachdem ich ein entsprechendes Schreiben bekommen habe, habe ich mich durch viele Beiträge hier im Forum zum Thema DID Deutscher Inkasso Dienst, Schwab (100-prozentige Tochtergesellschaft der Otto Group) gelesen. Um die Situation kurz darzustellen:

Vor einigen Wochen bekam ich ein Schreiben vom DID:

]

Anfangs ging ich von einem Betrugsversuch aus, um die Sache aber zu klären forderte ich wie schon oft hier beschrieben wurde einen Vertragsnachweis, evtl. vorhanden Rechnungen, Gläubigervollmacht bzw. Abtretungsurkunde etc. ein.

Anfang dieser Woche bekam ich dann auch entsprechende Unterlagen. Hier war ich damals wohl unaufmerksam:

Ich hatte einen Akkushrauber bei Schwab auf Rechnung bestellt. Kurz darauf sind wir umgezogen. Der Akkuschrauber kam nie an.
Ich hatte diese Bestellung damals vergessen und auch keinen Nachsendeantrag eingerichtet. Jetzt hat sich herausgestellt, die Ware wurde ca. 4 Wochen später geliefert und bei meiner damaligen Nachbarin abgegeben. Diese ist mittlerweile verstorben falls das von Bedeutung ist. Mahnungen habe ich nie bekommen. Dennoch war es wohl mein Fehler und ich hatte mir vorgenommen die oben angegeben Summe zu zahlen.

Allerdings schickte der DID mir zwar die Korrekte Rechnung, allerdings stimmen die Mahngebühren nicht mit denen aus dem ersten Schreiben überein. Als Kopie waren beigefügt:

- Vollmachtsbestätigung
- Rechnungskopie Hauptfoderung: 36,45€
- 1. Mahnung 6,95€
- 2. Mahnung 10,95€
- 3. Mahnug 10,95€

-> Wären für mich Mahngebühren in Höhe von 28,85€ und nicht wie gefordert 50,75€. Außerdem, so habe ich hier gelesen, muss eine erste Mahnung kostenlos sein und weitere Mahnung sollten (Empfehlung vor Gericht) nicht mehr als 2,50€ kosten dürfen.
Sind die Inkassogebühren nachvollziehbar?

Nun bin ich etwas verunsichert wie ich vorgehen soll. Oft hab ich gelesen, dass man mit einem Anruf oft nicht weiter kommt, da man nur Call Agents erreicht, nie aber konkret einen Sachbearbeiter.

1. Komplette Forderung einfach begleichen?
2. Hauptforderung, die laut Rechnungskopie nachgewiesenen Mahngebühren, Inkassovergütung und Verzugsschäden zahlen?
3. Hauptforderung, 2,50€ Mahngebühren pro Mahnung, Inkassovergütung und Verzugsschäden zahlen?
4. Nur die Hauptforderung und die Mahngebühren begleichen?

Ich würde mich wirklich über eine kurze Einschätzung der Situaton und Rückmeldung freuen.

Schon mal besten Dank für eure Mühen,

Grüße!

-- Editier von Karsten1978 am 23.12.2015 20:11

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Der Händler schuldet den Versand an dich und nicht an irgendeine Nachbarin. Es war auch nicht dein Fehler, denn du konntest nicht wissen, dass sich die Lieferung um zig Wochen verschiebt. Zumindest würde ich so argumentieren.
Die Fragen hast du dir ansonsten alle selbst beantwortet.

Ich würde EOS folgendes schreiben: "Werte EOS. Zum ersten werden sie sofort von diesen absurden Mahngebühren Abstand nehmen, ansonsten werde ich sie anzeigen wegen Nötigung, sowie dem Aufsichtsgericht melden. Zweitens werden Sie von der Inkassovergütung Abstand nehmen, da Sie eine 100% Tochter der Otto-Gruppe sind. Bei Weigerung werde ich Sie anzeigen wegen Nötigung und gewerblichen Betrugs, sowie dem Aufsichtsgericht melden. Drittens werden Sie ihrer Mandantin mitteilen, dass Sie mir die Ware zu liefern hat und erst danach kann ihre Mandantin auch eine Zahlung verlangen. Von einer Zustellung an eine Nachbarin weiß ich nichts, das ist mir auch egal. Ihre Mandantin schuldet die Zustellung an mich, nicht an irgendwelche unbekannten Personen. Bei Weigerung, die Ware zu liefern werde ich ebenfalls Strafanzeige erstatten wegen gewerblichen Betrugs und Nötigung. Wenden Sie sich hinsichtlich der Bezahlung an diejenigen, die ohne meine Vollmacht die Ware entgegengenommen haben oder an den Zusteller."

Ich würde es auch ruhig so deutlich schreiben. Der Erfahrung nach stellt sich EOS gerne absichtlich blöd und lügt, was das Zeug hält.

-- Editiert von mepeisen am 24.12.2015 08:59

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Karsten1978
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

sorry, dass ich bis jetzt keine Rückmeldung gegeben habe. Ich hatte damals (vor ca. 4 Wochen) genau so geantwortet, die offen stehende Summe + 2,50€ Für die Mahunng gezahlt. Seit dem habe ich nichts mehr vom DID gehört. Keine Ahnung ob das ein gutes oder schlechtes zeichen ist :???: Egal, ich wart einfach mal ab.

Viele Grüße und danke für die Rückmeldung

0x Hilfreiche Antwort

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