DID "Pfändung droht" nach begleichen der Forderung

4. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
jasonn
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 37x hilfreich)
DID "Pfändung droht" nach begleichen der Forderung

Hallo,

im Dezember 2011 hat der Deutsche Inkasso-Dienst eine Forderung der Otto GmbH gerichtlich geltend gemacht. Den im Vollstreckungsbescheid geforderten Gesamtbetrag in Höhe von 173,94€ habe ich fristgerecht überwiesen.

Eine Woche nach Zahlung habe ich damals wieder Post von dem DID erhalten, eine Forderung von 4,96€ zzgl 12€ Verfahrensgebühr. Diesen Brief habe ich ignoriert, für mich war die Sache mit der Überweisung der im Vollstreckungsbescheid geforderten Summe erledigt.

Habe dann noch ein paar "Droh"-Briefe gekriegt und diese allesamt ignoriert. Dann eine Ewigkeit nichts mehr. Seit kurzem kriege ich wieder Post, inzwischen sind aus den 4,96€ stolze 121,10€ zzgl. 18€ Verfahrenspauschale geworden.

Gestern dann ein Brief mit der Überschrift "Pfändung droht" in dem geschrieben steht, dass demnächst der Gerichtsvollzieher bei mir vor der Tür steht.

Wie verhalte ich mich nun, ist die Forderung überhaupt rechtens?

MfG

Post vom Inkassobüro?

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6 Antworten
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#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wie setzt sie sich denn zusammen?

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#2
 Von 
jasonn
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 37x hilfreich)

Hier die auf dem Vollstreckungsbescheid von 2011 aufgeführten Beträge:

Hauptforderung 117,05€
Zinsrückstände 4,81€
Gerichtskosten/Inkassovergütung 44,01€
Kontoführungsgebühr 8,03€
Zinsen 0,04€
SUMME: 173,94€

Dies wurde damals fristgerecht beglichen.

In den darauf folgenden Briefen wurden anfänglich 4,96€ "Gegenstandswert" und 12€ Verfahrensgebühr gefordert. Inzwischen sind daraus 121,10€ Gegenstandswert und 18€ Verfahrensgebühr geworden.

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#3
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Dem Gerichtsvollzieher einfach den Ueberweisungsbeleg von damals zeigen.

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nun, zum einen steht da im VB noch etwas weiter unten etwas von Zinsen. je nachdem, wann du überwiesen hast, laufen noch einige Cent auf. Siehe www.basiszins.de/zinsrechner

Zum zweiten ist das die Kostenaufstellung des Mahnbescheides, soweit ich sehe. Richtig? Das wäre die Erklärung, denn der Antrag auf Vollstreckungsbescheid selbst kostet noch einmal einige Cents. Schlüssel nochmal auf, wie sich die 44,01€ Kosten zusammensetzen. Auch nochmal aufschlüsseln, wann der Mahnbescheid war, wann der Vollstreckungsbescheid und wann du bezahlt hast (Datumsangaben).

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#5
 Von 
jasonn
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 37x hilfreich)

Der Mahnbescheid ist vom 02.11.11. Der Vollstreckungsbescheid ist vom 01.12.11. Bezahlt wurde am 10.12.11.

Stimmt, auf dem Vollstreckungsbescheid steht noch "Die Kosten des Verfahrens haben sich ggfls. um Gebühren und Auslagen für das Verfahren über den Vollstreckungsbescheid erhöht. Die Kosten des Verfahrens sind ab 01.12.11 mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen."

Sind so nun aus einem Kleinstbetrag (vermutlich die Ursprünglich geforderten 4,96€) berechtigt 139,10€ geworden?

//Die 44,01€ setzen sich zusammen aus 23€ Gebühr (§§ 3, 34, Nr. 1100 KV GKG) und 21,01€ Vergütung Inkassodienstleistung gem. §4 Abs. 4 S.2 RDGEG .

-- Editiert jasonn am 05.02.2014 17:16

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Sollte trotzdem überprüft werden. "Wertes Inkassobüro. Zur Prüfung ihrer Forderung senden Sie mir bitte eine Forderungsaufstellung gemäß BGB zu." Ich denke, hier ist auf jeden Fall noch etwas offen. Die Frage ist: Wie viel. 4,96€ ist für Zinsen zu viel.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 05.02.2014 17:41

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