Darf Anwalt Einkommensnachweis fordern?

20. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
Honk82
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 25x hilfreich)
Darf Anwalt Einkommensnachweis fordern?

Hallo,

Person A hat ca. 500 EUR Schulden bei einem Energieanbieter und es wurde eine Ratenzahlung vereinbart. Diese wurde nie schriftlich bestätigt aber die Raten wurden von Person A schon aufgenommen.
Dann bekommt Person A von einem Anwaltsbüro Post in der steht, das der Energieanbieter die Forderung an das Anwaltsbüro abgetreten hat und man nun die Forderung sofort bezahlen soll.
Person fragt beim Energieanbieter nach, was da schief gelaufen ist. Der Energieanbieter behauptet, es gäbe keine Vereinbarung über eine Ratenzahlung und auch keine Telefonate und die haben mit der Sache nix mehr zu tun.

Person A versucht nun beim Anwaltsbüro eine Ratenzahlung zu vereinbaren, doch diese wollen einen Einkommensnachweis und einen Fragenbogen augefüllt und unterschrieben zurück haben.
Ist das legal, das man jetzt immer einen Einkommensnachweis bei einer Ratenzahlung vorlegen muss?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
Ist das legal, das man jetzt immer einen Einkommensnachweis bei einer Ratenzahlung vorlegen muss?

das Anwaltsbüro muss dir überhaupt keine Ratenzahlung bewilligen, wenn sie es nur gegen einen Einkommensnachweis machen wollen, ist das ihr gutes Recht...

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32922 Beiträge, 17283x hilfreich)

Genau - Sie müssen natürlich keinen Nachweis einreichen. Er muß Ihnen auch keine Ratenzahlung bewilligen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Diese wurde nie schriftlich bestätigt

Das war ein Problem. Wie man sieht, will niemand mehr etwas davon wissen. Streng genommen ist das Betrug seitens des Energieanbieters, soweit man nun die Kosten in die Höhe treiben will. Aber man wird das nicht beweisen können... Daher: So etwas immer schriftlich absprechen.

Ich würde hier den Gegenüber einfach vor vollendete Tatsachen stellen. Sprich: Einfach stur weiterzahlen und schauen, dass man es so schnell wie möglich abbezahlt bekommt. Weder Einkommensnachweise noch sonst etwas hinschicken. Vielleicht auch die Ratenhöhe leicht variieren, damit man die "Ratenzahlungsgebühr" umgeht.

In den Überweisungen an den Anwalt von nun an stets "Nur Hauptforderung ergänzen".

Zwar wird man es nicht zwangsläufig verhindern können, aber wenn die Ratenzahlungen bereits vor Abtretung aufgenommen waren und wenn man auch ansonsten stur weiterzahlt, wird man immer (zu Recht) die Frage stellen dürfen, ob es zielführend war, den Anwalt einzuschalten.

quote:
der Energieanbieter die Forderung an das Anwaltsbüro abgetreten

Das steht da wirklich so drin? Dieses Detail ist insofern wichtig, als man damit unnötige Gebühren vermeidet. Damit ist das "Anwaltsbüro" damit in eigener Sache tätig.

Normalerweise ist die Strategie relativ erfolgreich, wenn man einigermaßen zügig abzahlen kann, also in ein paar wenigen Monaten. Meist folgen auch vorerst weitere Bettelbriefe, doch bitte etwas zu unterschreiben. Je länger es dauert, desto höher steigt die Gefahr, dass dann doch einmal beispielsweise ein gerichtlicher Mahnbescheid folgt. Damit würde ich aber vorerst leben, denn die Ratenzahlungsgebühr und die außergerichtliche Mahngebühr sind teurer als die Gebühr für das gerichtliche Mahnverfahren...

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 20.06.2014 16:52

-- Editiert mepeisen am 20.06.2014 16:53

-- Editiert mepeisen am 20.06.2014 16:54

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Honk82
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 25x hilfreich)

@mepeisen

Danke erstnal für den ausführlichen Beitrag. Ja die ganze Sache ist ziemlich blöd gelaufen seitens des Energiekonzerns. Demnächst führe ich Buch darüber mit wem ich wann telefoniere. Ich hatte ja mehrfach drum gebeten mir was schriftliches zu schicken, das ging schon das ganze Jahr so aber scheinbar haben die das einfach ingnoriert. Was mit meiner ersten Rate passiert ist, ist auch unklar. Der Anwalt sagt, die erste Rate ist quasi nur die Anwaltsgebühr.
Aufgrund der ganzen Sache habe ich nun natürlich einen anderen Energieanbieter.

Die erste Rate hatte ich ja an den Energieanbieter direkt gezahlt, weil ich da ja noch nichts von der Abtretung an das Anwaltsbüro wusste. Ich kann die Raten leider nur innerhalb von 6 Monaten ca. abzahlen und ich denke nich das der Anwalt sich damit abspeisen lässt, wenn ich jetzt einfach die Raten an ihn zahle ohne eine Ratenvereinbarung usw. Ich weiß es nicht. Hab ich auch noch nie erlebt so ein vorgehen wie hier in diesem Fall. Und mein Einkommen geht auch niemanden was an, weshalb ich mich sehr gewundert habe, das ich dies nun vorlegen muss.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Demnächst führe ich Buch darüber mit wem ich wann telefoniere. <hr size=1 noshade>

Die Beweiskraft dürfte bei 0,0 liegen ...



quote:<hr size=1 noshade>Und mein Einkommen geht auch niemanden was an, <hr size=1 noshade>

Die wollen halt wissen ob Du nicht mehr leisten könntest als Du angeboten hast.
Ohne Nachweis erfolgt die Beitreibung notfalls per Gerichtsvollzieher. Neben den unnötigen Kosten, pfändet der dann bis zum absoluten Minimum.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Honk82
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 25x hilfreich)

Da bei mir eh nix zu holen is, können die von mir aus pfänden bis die schwarz werden.
Und klar liegt die Beweislast bei 0,0 aber wenigsten könnte ich denen dann sagen mit wem ich wann gesprochen habe. In diesem Fall hätte ich eh nix machen können, weil die ja trotz mehrfachen nachfragens keine schriftlichen Sachen geschickt haben.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12324.07.2020 10:55:57
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 186x hilfreich)

Bist du dir sicher, dass nichts zu holen ist? Der Gerichtsvollzieher kann auch den Computer/das Handy pfänden, mit dem du schreibst, hochwertige Fernseher oder sogar wertvolle Haustiere/ Wohnungseinrichtungen.



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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Honk82
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 25x hilfreich)

Ja da bin ich absolut sicher. Und ein Gerichtsvollzieher darf hier gar nich einfach so rein wenn ich ihn nicht rein bitte. Das wäre sonst Hausfriedensbruch.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Ohne Nachweis erfolgt die Beitreibung notfalls per Gerichtsvollzieher

Ein GV ohne Titel?

quote:
Der Anwalt sagt, die erste Rate ist quasi nur die Anwaltsgebühr.

Das ist derweil Quatsch. Die Rate wurde an den Versorger gezahlt und ist eindeutig damit zweckbestimmt gewesen für die Hauptforderung. Alle weiteren Überweisungen von dir schickst du grundsätzlich mit Verwendungszweck "Nur Hauptforderung" auf die Reise.

quote:
Das wäre sonst Hausfriedensbruch.

Schwachsinn. Der wird mittels Gerichtsbeschluss und Polizei/Schlosser ggf. die Wohnung öffnen lassen. Vergiss den Blödsinn irgendwelcher linksradikalen (oder sind es rechtsradikale) Homepages am besten sofort wieder.

Nochmal die Frage: Was exakt steht in dem Brief. Dass ein Anwalt beauftragt wurde oder dass es an ein Anwaltsbüro abgetreten wurde. Das ist ein fundamentaler Unterschied, was die Kosten angeht. Schreibs bitte mal wörtlich ab.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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