Ich habe mal eine ganz grundsätzliche Frage... und würde mich interessieren, was Ihr dazu meint: Darf ein Schuldner eigentlich spenden? Mal angenommen, jemand schuldet jemandem -- sagen wir mal -- 1000 Euro. Nun bewegt ihn ein Spendenaufruf vom Roten Kreuz dazu, zB 100 Euro für irgendein Projekt zu spenden. Diese spendet der Schuldner nun, obwohl er Schulden hat. Macht der Schuldner sich strafbar? Klar, natürlich wäre es richtig, der Schuldner würde seine Schulden begleichen und nicht irgendwelche Gelder irgendwohin spenden. Aber mich würde schon einmal interessieren, wie das wohl rechtlich zu sehen ist.
Darf ein Schuldner spenden?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Natürlich darf ein Schuldner spenden
Ich habe Hypothekenschulden und spende trotzdem. Kann keiner verbieten.
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Deutschland spendet ebenfalls - obwohl gigantisch verschuldet - regelmäsig
(leider nicht an mich)
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Ich habe gerade nachgesehen. Bei mir ist die Kohle auch nicht gelandet. Schade.
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Wobei es denke ich immer auf den Status der Forderung ankommt. Wenn schon der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht und der Schuldner schnell mal sein Vermögen einem wohltätigen Zweck stiftet, dann könnte es evtl. strafrechtlich relevant werden.
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--- editiert vom Admin
Spenden können >>immer<< zurück gefordert werden, und zwar zwei jahre lang (z.b. im vermögensverzeichnis die frage, ob ein schuldner in den verganenen zwei jahren entgeldlos veräußert, verschenkt, oder gespendet hat)...
@lalelu100: Im Vermögensverzeichnis wird aber meines Erachtens in erster Linie nicht nach verschenktem Bargeld und Spenden, sondern nach Gegenständen gefragt, oder? Klar, wenn jemand sein ganzes Vermögen kurz vor einer EV wegspendet, dann ist das sicher nicht okay. Aber wenn ein Schuldner nun überhaupt nicht spenden dürfte, dann würde er sich ja strafbar machen, wenn er mal ein paar Euro in die Spendenbüchse bei Brot für die Welt steckt
Zudem verurteilen ja sogar Justizbehörden manchmal Täter zu Spenden an gemeinnützige Körperschaften... und wenn diese Täter dann Schuldner sind...? Ich finde dies ein durchaus interessantes Thema.
@Diplomat777
Geld ist im Rechtssinne auch ein Gegenstand. In der EV bzw. dem Vermögensverzeichnis müssten daher streng genommen auch Spenden angegeben werden.
--- editiert vom Admin
@Volker7
Um Deine Anmerkung rechtlich zu beantworten:
Der Gerichtsvollzieher wird nicht sofort zum Pfarrer rennen, um der Kollekte 10 € zu entnehmen. Die Angaben in der Eidesstattlichen Versicherung bzw. in dem Vermögensverzeichnis zu dem Punkt der unentgeltlichen Verfügungen über Vermögensgenstände, dienen nur der Information des vollstreckenden Gläubigers. Dieser kann sich dann überlegen, ob er ggf. gegen den Empfänger der unentgeltlichen Leistung eine Klage nach dem AnfG anstrengt, damit der weggegebene Vermögensgegenstand wieder der Zwangsvollstreckung zur Verfügung steht. Bei einer Spende von 10 € wird wohl kein Gläubiger diesen Schritt gehen.
--- editiert vom Admin
Hallo Volker,
bei 10 € hast Du wegen § 4 Abs. 2 AnfG
recht. Hängen wir an den Betrag ein paar Nullen dran, dann sieht das ganz anders aus.
--- editiert vom Admin
Hallo, was kam denn bei euch raus???
Hab heute leider das selbe Problem.
ZitatHab heute leider das selbe Problem. :
Es kommt immer noch darauf an, wer was warum an wen spendet.
ZitatNun bewegt ihn ein Spendenaufruf vom Roten Kreuz dazu, zB 100 Euro für irgendein Projekt zu spenden. Diese spendet der Schuldner nun, obwohl er Schulden hat. :
Geld darf man soviel spenden wie man will. Man darf sogar mehr spenden als man hat, wenn man dafür beispielsweise einen Kreditgeber findet.
Wenn durch die Spende aber nicht genug zum Begleichen der sonstigen Verbindlichkeiten übrig bleibt, wird man sich mit den bei den jeweilig vereinbarten Verbindlichkeiten vereinbarten Konsequenzen bei Nichtleistung auseinandersetzen müssen (beispielsweise KÜndigung des Ratenvertrags).
Verboten ist das Spenden aber nicht.
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