Darf eine Inaksso das denn

15. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
tintenkleks
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 5x hilfreich)
Darf eine Inaksso das denn

Hallo
Ich habe eine Aufforderung zur Zahlung bekommen von einer Inkasso die wollen aber angeblich für jede Überweisung 2 Euro für die Verbuchungskosten .
Muss man das annehmen????

Post vom Inkassobüro?

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36 Antworten
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#1
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Ganz klar: NEIN!

Am besten nicht an die Inkassogesellschaft zahlen, sondern direkt an den Gläubiger.

Und wenn doch an das Inkassobüro, dann nur unter ganz klarer Bestimmung, auf welche Forderung die Zahlung erfolgt.

Beispiel: Zahlung 200,00 EUR, davon 180,00 EUR auf die Hauptforderung, 20,00 EUR auf Verzugszinsen.

Dann darf das gute Inkassobüro sich nicht erst seine Gebühren abziehen und den Rest verrechnen. Inkassogebühren sind grundsätzlich nicht einklagbar, also ist das Risiko äußerst gering.

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#2
 Von 
tintenkleks
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke Runa
Nun ja werde der Inkasso das mitteilen nur kam heute wieder eine Drohung von dennen das sie mir mit einer Anzeige drohen wenn ich nicht umgehend zahle.
Muss ich da was einhalten ????

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#3
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

"Inkassogebühren sind grundsätzlich nicht einklagbar."
Darf ich mal fragen, wo genau das steht?

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#4
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Runa hat unrecht. Das ist ein ganz gefährlicher Falschrat und absoluter Quatsch.

-----------------
"Joh. 19, 22"

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#5
 Von 
beck79
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 27x hilfreich)

@Rostu

Nur mal so interessenhalber:

Was wäre denn dann richtig??

Gruß
beck79

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#6
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

@Beck

Richtig wäre, die Wucherkosten von den berechtigten Kosten zu trennen. Für Gutschriften Gebühren zu nehmen, mag zwar im Rahmen der Vertragsgestaltungsfreiheit zulässig sein, aber nie und nimmer erstattungsfähig. Einklagbar ist es gleichwohl. Ob es letztlich zugesprochen wird, ist eine andere Frage....

-----------------
"Joh. 19, 22"

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#7
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Quatsch ist es in keinem Falle, ich kenne kein Gericht, das Inkassogebühren zuspricht.

Inkassobüros dürfen nicht klagen, also müssen die einen Anwalt beauftragen. Der kostet dann auch noch seine Gebühren, und somit hat dann der Gläubiger grob gegen seine bestehende Schadenminderungspflicht verstoßen.

Nur weil ich eine Forderung gegen jemanden habe, ist der Schuldner kein Freiwild, den ich mit Kosten überziehen kann, wie ich es gerade will.

Und die sogenannten Verbuchungskosten begründen Inkassobüros gern mit den Hebekosten der BRAGO. Nur, die Inkassobüros kennen den Text des § nicht, sonst würden sie derartige Kosten eben gerade nicht dem Schuldner auflegen, weil nicht möglich.

Aber nur zu, zahlt die Inkassokosten. Die müssen ja auch leben, nicht Rostu. :)

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#8
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Nur mal als allgemeiner Hinweis an Runa: Nur weil du kein solches Gericht kennst, heißt das nicht zwingend, daß es solche nicht gibt. Ich hatte hier schon mehrfach auf die Urteilssammlung unter www.inkasso.de hingewiesen. Da kannst du dich belesen, Runa.

-----------------
"Joh. 19, 22"

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#9
 Von 
olafbn
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 37x hilfreich)

@rostu:
Erklär mal bitte, wo genau auf der Seite www.inkasso.de diese Urteile zu finden sind!

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#10
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

inkasso.de ist doch der Inkasso-Deckmantel,
nichts anderes

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#11
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Hast recht, ofafbn. Ich hab sie auch nicht gefunden. Vor nicht allzulanger Zeit habe ich dort aber mal gestöbert. Sie haben sie wohl von der Seite genommen....

Wie meinst du das mit "Deckmantel", Nemo?

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"Joh. 19, 22"

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#12
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Interessengemeinschaft!!

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#13
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Ja, gut. Was ist daran auszusetzen? Das haben die Schwulen und Lesben in der SPD auch.

-----------------
"Joh. 19, 22"

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#14
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Hallo Rostu,

nun zu Deinem Bemühen, den Inkassobüros den Rücken zu stärken. Ich habe gelesen:

Tip:

Zunächst einmal muß der Gläubiger selbst einen Vollstreckungsversuch unternehmen, bevor er ein Inkassounternehmen einschaltet. Beauftragt er es jedoch vorher, so muß der Schuldner aufgrund der Schadensminderungspflicht gemäß des § 254 BGB die anfallenden Kosten für das Inkassounternehmen nicht tragen.[7]


Und nun kannst Du lesen.

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#15
 Von 
Dakusch
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 24x hilfreich)

Genau Inkasso Firmen befinden sich in der gesetzlichen Grauzone.

Firmen die Inkasso-Büros einschalten sind in meinen Augen nicht besonders seriös.

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#16
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Dazu paßt wiederum mein Beitrag "Tipp", empfehlenswert!!

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#17
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Schlechter Tip, Runa. "Vollstreckungsversuche" kann man nur unternehmen, wenn man einen vollstreckbaren Titel hat. Den hat der Gläubiger anfangs nicht und kann trotzdem Inkassos einschalten. Der Schuldner sollte sich lediglich in Verzug befinden.

Und was Dakusch da schreibt, ist hanebüchener Unsinn. Warum sollte der Gesetzgeber das Inkassowesen sonst regeln?

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"Joh. 19, 22"

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#18
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Rostu, sag mal bekommst Du Provision vom
Bundesverband für Inkassowesen, was ist denn beim Inkassowesen geregelt?

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#19
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Provision? Nett wärs ja. :)

Nein, ich möchte euch nur nicht unwissend lassen. Wenn ihr aber lieber unter euch sein wollt und Platitüden austauschen möchtet, halte ich künftig meine Klappe....

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"Joh. 19, 22"

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#20
 Von 
Dakusch
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 24x hilfreich)

Na dann zeig uns doch mal wirklich gesetzliche Regelungen über Inkasso (Paragraphen u.s.w).


---------------------------------------------
Rostu

Ich bin gerne bereit etwas dazu zu Lernen, aber irgendwie herrscht hier Ebbe und Flut, was Inkasso anbetrifft.

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#21
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Es gibt ein Rechtsberatungsgesetz, das zwar schon hornalt ist, aber noch immer gilt. Danach brauchen Inkassobüro eine gerichtliche Erlaubnis. Die bekommt aber nur jemand, der einen ordentlichen Leumund hat, in gesunden wirtschaftl. Verhältnissen lebt und Jurist ist (zumindest juristische Kenntnisse nachweisen kann).

Geregelt ist das in diesem RBerG und dessen Ausführungsverordnungen.

-----------------
"Joh. 19, 22"

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#22
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Soweit die Theorie, ist auch die Ausübung
der Tätigkeit geregelt?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Inkasso´s dürfen nur außergerichtlich auftreten. Gerichtlich dürfen diese Truppen überhaupt nicht´s und daß, weil sie -entgegen der Behauptung von Rostu- eben gerade keine Juristen sind und sich noch nicht einmal so nennen dürfen. Sie dürfen auch nicht bei Ihrer Abrechnung "in Anlehnung an die BRAGO" agieren. Sollte jemandem derartige Argumentation unterkommen, sofort Beschwerde an das dieses Unternehmen zulassende Gericht.

Inkasso´s sind lediglich Geldeintreiber und haben ihre Daseinsberechtigung lediglich aufgrund dessen, daß es der Wirtschaft schlecht geht und leider viele Leute nicht in der Lage sind, Schulden zu begleichen. Daraus ziehen diese Leute Kapital und das finde ich verwerflich.

Aber, es ist schön, wenn diese Unternehmen hier noch verteidigt werden. Wie hoch sind eigentlich die Provisionen? Lohnt sich das?

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#24
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Runa, mit Verlaub, du erzählst Unsinn. Hast du auch eine Rechtsgrundlage oder eine Fundstelle für diese Behauptungen? Das einzig Richtige ist, daß IKBs nur außergerichtlich agieren dürfen. Deshalb haben sie fast alle Vertragsanwälte. Und ohne juristische Ausbildung gibts keine Inkassoerlaubnis. Übrigens ist "Jurist" keine geschützte Berufsbezeichnung, Runa. Wieder was gelernt. ;)

Inkassos haben ihre Daseinsberechtigung aus der Tatsache, daß es Leute gibt, die ihren Teil eines Vertrages nicht erfüllen. Würde sich jeder vertragstreu verhalten und nicht groß einkaufen trotz knapper Kasse, würde es solche Leute nicht geben.

Ja, klar bekomme ich Provision dafür, daß ich hier so halbgebildeten Hobby-Ratgebern ein wenig Rechtswissen vermittle. Braucht jemand meine Kontonummer? :)

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"Joh. 19, 22"

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#25
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

http://www.schuldenfrust.de/Inkassogeb.pdf

Empfehlenswert

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Rostu, kann es sein, daß Du Inkassoausübungsberechtiger bist?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
olafbn
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 37x hilfreich)

Ach rostu! Ist ja schon niedlich, was du hier so schreibst ;-)
Schau mal ab und zu die Nachrichten oder lies eine Tagesszeitung. Da wirst lauter so schöne Dinge wie Arbeitslosigkeit, Unternehmenspleiten, Kreditbetrüger u.ä. finden. Du als Bildungsbürger wirst nicht ernsthaft die Ansicht vertreten, dass die Hauptursache für Überschuldung darin liegt, dass die "Leute" "trotz knapper Kasse" ständig einkaufen gehen?
Schonmal daran gedacht, dass es Menschen gibt, die sich nicht vertragstreu verhalten KÖNNEN?

Es sei dir gegönnt, noch nie arbeitslos gewesen zu sein. Aber ein Blick über den Tellerrand könnte dir nicht schaden.

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#28
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

@Rostu

Danke für Dein Kompliment, daß ich nicht ganz richtig ticke.

Ich nehme es so hin und verabschiede mich aus diesem Forum.

Ich bin kein Handlanger dubioser Inkassounternehmer und will dies auch nicht werden.

Nichtsdestotrotz kann ich Urteile lesen und die gehen in der Regel gegen Inkassokosten. Such sie Dir selbst raus, Du bist ja hier der

Dein Zitat:
"
daß ich hier so halbgebildeten Hobby-Ratgebern ein wenig Rechtswissen vermittle. Braucht jemand meine Kontonummer?"

Lächerlich, aber dennoch weiterhin viel Spaß beim Beitreiben von erhöhten Gebühren.

An alle Anderen: Tschüß und laßt Euch nicht unterkriegen.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo Runa, bleib hier, es gibt immer solche und solche, besser wäre es , wenn wir solche wie Dich hier haben.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Na klar, damit sich alle in trauter Einigkeit gegenseitig auf die Schultern klopfen können. Ist es nicht besser, auch die andere Seite zu hören? Das kann nur eine völlig verstockte Person verneinen....

-----------------
"Joh. 19, 22"

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