Darf man überhaupt noch pfänden?

22. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
Shadow888
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)
Darf man überhaupt noch pfänden?

Hallo liebe 123recht.net Nutzer,


ich hätte eine Frage zum Inkasso.

Wenn Person A schulden hat und lebt bei Person B. Kann das Inkasso einfach Sachen pfänden von Person B? Person A lebt nur bei Person B (Lebenspartner).

Also darf der Gerichtsvollzieher nicht pfänden bei Person B? Das Haus gehört ihm und Person A steht nicht im Mietvertrag (Das Haus läuft über Person B).



-----------------
""

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nö. Grundsätzlich darf man nur pfänden, was A gehört. Allerdings sollte man niemanden für dumm verkaufen. B tut gut daran, für alles entsprechende Eigentumsnachweise zu haben (beispielsweise LIeferschein des teuren Fernsehers auf Namen des B).

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9307x hilfreich)


Ausführliche Antwort hier:

http://www.akademie.de/wissen/ehepartner-insolvent/pfaendung-in-wohnung

-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.150 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen