Hallo liebe 123recht.net Nutzer,
ich hätte eine Frage zum Inkasso.
Wenn Person A schulden hat und lebt bei Person B. Kann das Inkasso
einfach Sachen pfänden von Person B? Person A lebt nur bei Person B (Lebenspartner).
Also darf der Gerichtsvollzieher nicht pfänden bei Person B? Das Haus gehört ihm und Person A steht nicht im Mietvertrag (Das Haus läuft über Person B).
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Darf man überhaupt noch pfänden?
22. Mai 2014
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Frage vom 22. Mai 2014 | 10:06
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 4x hilfreich)
Darf man überhaupt noch pfänden?
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 22. Mai 2014 | 11:11
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Nö. Grundsätzlich darf man nur pfänden, was A gehört. Allerdings sollte man niemanden für dumm verkaufen. B tut gut daran, für alles entsprechende Eigentumsnachweise zu haben (beispielsweise LIeferschein des teuren Fernsehers auf Namen des B).
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
#2
Antwort vom 22. Mai 2014 | 15:22
Von
Status: Weiser (16538 Beiträge, 9307x hilfreich)
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