Datum der Vollmacht NACH Überweisungsdatum

13. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Pirolli
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Datum der Vollmacht NACH Überweisungsdatum

Hallo zusammen,

ich habe eine Inkassoforderung bekommen und diese direkt mangels Vorlage der Vollmacht zurückgewiesen. Nun erhielt ich die Vollmacht (in Kopie), jene ist auf den 04.12.2008 datiert. Ich habe jedoch schon am 07.11.2008 die Hauptforderung direkt an den Gläubiger überwiesen.

Frage: Muss ich die Inkassogebühren in einem solchen Fall bezahlen oder kann ich die Forderung zurückweisen?

Vielen Dank für eure Hilfe :-)

Pirolli

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hätte ich ebenso gemacht
Mit der Zahlung der HF an den GL bist Du m.M aus dem Schneider
Eine erfolgreich durchgeführte Klage expl wg nicht beglichener Inkassogebühren eines ext beauftragten IBs ist mir nicht bekannt.(bei an den GL beglichener HF)
Das heißt nicht das das Inkassounternehmen umgehend den Kampf um die Gebühren aufgibt. 2 oder 3 Bausteinmahnbriefe werden noch kommen.
Ein Call Agent (Telefoninkasso) könnte ebenfalls nochmal versuchen Druck auszuüben
Ich würde dem Inkassobüro gegenüber die restforderung zurückweisen und auf den Rechtsweg verweisen
Ich bin mit dieserVerfahrensweise bisher immer gut gefahren

Du kannst die Vollmacht zurückweisen musst Du aber nicht unbedingt
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Vollmachtsurkunde muss im Original vorgelegt werden.
Die Vorlage einer beglaubigten Abschrift oder Kopie genügt nicht.
BGH NJW 81,1210,94,1472,LAG Düs MDR 95,612 Ffm NJW-RR96,10
ebenso wenig die Vorlage einer Faxkopie
(HAMM NJW 91,1185)
Nicht ausreichend ist auch das Angebot die Ukrunde beim Bevollmächtigten einzusehen.(LG Mannheim Just 76,511)
........................................................................................................


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#2
 Von 
guest-12327.09.2010 09:19:44
Status:
Schüler
(320 Beiträge, 117x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@hodscha n
Wunschdenken ;)
Und wieder bist Du beim Philosophiren gelandet
(Rechtschreibfehler extra für Dich gemacht)

lg

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#4
 Von 
Pirolli
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten :-)

Ich habe die Forderung direkt wieder zurückgewiesen, eine Vollmacht im Original angefordert, auf das Datum der Kopie der Vollmacht hingewiesen, den Überweisungsbeleg der HF beigelegt und für alles weitere auf den Rechtsweg verwiesen.... Nun ist seit über zwei Wochen Ruhe... (Vermutlich Weihnachtsstille *g*)...

LG, Pirolli

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Da werden trotzdem noch einige Bausteinschreiben kommen
Es wäre das 1 Inkassobüro das dann umgehend den weiteren Kampf um die Gebühren beendet

lg

-- Editiert von thehellion am 04.01.2009 21:51

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