Debitel - erst Rechtsanwalt, dann Inkassobüro

18. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Oliver Dcher
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Debitel - erst Rechtsanwalt, dann Inkassobüro


Guten Tag Liebe Leser,

Seit Jahren hatte ich einen Mobilfunkvertrag bei Debitel (sehr schlimmer Verein). Da mir der Vertrag zu teuer wurde kündigte ich ihn und nutzte eine andere Prepaidkarte. So musste ich nur die Debitel Grundgebühr bis zum Ablauf des Vertrages bezahlen. Leider hatte ich das Datum, wann der Vertrag ablaufen sollte, nicht richtig in Erinnerung, so hatte ich die letzten 3 Monate nichts bezahlt. Daraufhin kündigte Debitel mir den Vertrag 2 Wochen vor Ablauf und beauftragte eine Anwaltskanzlei das Geld bei mir einzutreiben. Ich vereinbarte eine Ratenzahlung und zahlte sogar zwei Raten. 2 Monate später bekam ich eine weitere Forderung, aber dieses Mal von einem Inkassobüro, für den gleichen Zeitraum und der gleichen Kundennummer. Nachdem ich mich bei der Kanzlei informiert hatte, sagten diese mir, dass der Fall von Debitel zurückgezogen wurde. Vermutlich hat Debitel dann das Inkassobüro eingeschaltet.

Darf Debitel den Fall vom Rechtsanwalt zurückverlangen, obwohl ich schon angefangen habe Raten dorthin zu bezahlen?

Grüße Oliver

-----------------
""




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6421x hilfreich)

Liste doch erst mal die Gebühren welche das Inkassobüro gem des schreibens fordert auf !
Evtl das Schreiben verlinken ( Namen schwärzen bzw abdecken)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 421x hilfreich)

Beantworten Sie doch einfach die Frage ... :)

-----------------
" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1783 Beiträge, 701x hilfreich)

@anepham: Statt solche Kommentare, die m.E. nach überflüssig sind, hättest Du auch die Frage beantworten können, aber zurück zum Thema

Debitel darf jederzeit dem Rechtsanwalt mitteilen, dass er nicht mehr an der Sache weiterzuarbeiten braucht. Das ist entscheidung seitens des "Mandanten", der jederzeit sein Mandat zurückziehen kann (aber halt die Gebühren) bis zu diesem Zeitpunkt zahlen muss.
Was aber Debitel NICHT machen darf ist, die die Rechtsanwaltskosten UND die Inkassokosten nachher in Rechnung stellen (Schadenminderungspflicht). Das heißt sie dürfen nur solche Gebühren EINMAL verlangen, die bei der Beauftragung eines Anwaltes anfallen würden.
Ich habe nämlich die Vermutung, dss die nun evrsuchen Dir beide Kosten unterzumogeln und dann das Inkassounternehmen den Fall wieder zum Anwalt weitergibt.
Überweise am besten die Raten (zweckgebunden) weiter auf das Konto von Debitel, ob und welche Inkassokosten Du zu tragen hast das steht später auf einem anderen Blatt Papier. In der Zwischenzeit solltest Du dafür sorgen den Grund für die Forderung aus der elt zu schaffen...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 421x hilfreich)

@albarion:
Ich ächze unter der Last Ihrer Kritik! :)

quote:
Liste doch erst mal die Gebühren welche das Inkassobüro gem des schreibens fordert auf !
Evtl das Schreiben verlinken ( Namen schwärzen bzw abdecken)
Mir ging es darum festzustellen, was durch Auflisten der Gebühren für den Schuldner gewonnen wäre!? Aber da Sie noch recht neu sind, sehe ich Ihnen das nach! :D

Natürlich kann Debitel den Vorgang jederzeit zurüch holen, aber die bis dahin - im Namen und Auftrag von Debitel - gemachten Vereinbarungen kann Debitel nicht so einfach zurück nehmen!

Die Ansicht, man schiebe den Vorgang hin und her um Kosten zu erzeugen ist so absurd, dass es nicht lohnt darüber zu philosophieren - das sind unterirdische Unterstellungen. Debitel gehört immer noch zu den großen TK Anbietern und hat weder ein Interesse an solchen Praktiken, noch sind solche von Debitel bekannt. Und kommen Sie mir jetzt nicht mit ähnlich gelagerten Fällen aus dem Internet!
Das wäre kläglich ...
Zu jeder Firma mit mehr als 10 Kunden finden Sie im Internet heute mindestens einen, der sich berufen fühlt, sein eigenes Versäumnis als Betrug anderer darzustellen. Googeln Sie doch mal nach Telekom ... :)


-----------------
" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130342 Beiträge, 41516x hilfreich)

quote:
Debitel gehört immer noch zu den großen TK Anbietern und hat weder ein Interesse an solchen Praktiken, noch sind solche von Debitel bekannt.

Dafür sind andere Praktiken von Debiltel hinlänglich bekannt ...
Eventuell wollten die mal etwas neues versuchen ...



Natürlich sind angemessene Verzugskosten zu erstatten, da man ja eindeutig und unzweifelhaft in Verzug war.
Da der Kunde ja zahlungsfähig und auch zahlungwillig war, bestand kein Grund das Inkasso abzugeben. Die dadurch entstandenen unnötigen Mehrkosten sind gerichtlich kaum durchsetzbar.




-----------------
"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6421x hilfreich)

quote:
Mir ging es darum festzustellen, was durch Auflisten der Gebühren für den Schuldner gewonnen wäre!?

Was für eine Frage ?
Das liegt ja wohl auf der Hand

lg

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

quote:
wann der Vertrag ablaufen sollte, nicht richtig in Erinnerung, so hatte ich die letzten 3 Monate nichts bezahlt.

bei dem Laden würde ich die Unterlagen genau prüfen, denn die Laufzeit wird bisweilen auch"gestreckt".Bei Deb----sind 24 Monate immer länger :crazy:

-----------------
"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1184x hilfreich)

Da braucht man nicht viel prüfen, der Anwalt handelte im Namen seines Mandanten. Daher gilt diese Vereinbarung weiter - wenn man sich also dran gehalten hat wird das ja irgendwann zu Ende gehen. Natürlich zahlt man auch die Kosten des Anwalts.

Dann kann Debil-tel beauftragen wen die wollen. Also weiter zahlen bis die Forderung erledigt ist.

Hat man die Ratenzahlung gebrochen kann Debil-tel die Forderung weiter eintreiben. Auch können die 1000 Anwälte beauftragen. Du bezahlst nur einmal die Kosten.

Man spart sich viel Geld wenn man nur Sachen ausmacht die man auch halten kann und wenn nicht vorher mit dem Leuten redet.

Uwe


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Hallo,
Debitel erteilt einem Anwalt die Befugniss Säumige Zahlungen für Sie entgegenzunehmen.
In diesem Sinne schliesst der RA eine RZV ab.
Die ersten Raten wurden schon bezahlt!
Die restlichen Raten würde ich auf das Inkassokonto mit dem Zusatz "Restraten laut Ratenzahlungsvereinbarung" überweisen und alles weitere Ablehnen / Widersprechen !

Allerdings aufpassen, solltest du mit einer Rate in Rückstand kommen und die Vereinbarung ist hinfällig sieht es wieder anders aus!

lg

-----------------
"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12301.11.2010 09:47:06
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Statt solche Kommentare, die m.E. nach überflüssig sind
Nö, der Kommentar war keinesfalls überflüssig, sondern notwendig. Es ist nämlich völlig müßig, den Uraltbrei thehellions wiederzukäuen.

quote:
Dafür sind andere Praktiken von Debiltel hinlänglich bekannt
Hinlänglich ist wohl eher der Brei von notorischen Schuldnern bekannt, welcher hier immer wieder aufgewärmt wird.
Wieso ist hier eigentlich kaum jemand befriedigend der deutschen Schriftsprache mächtig?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 305.039 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.663 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.