Hallo, ich habe ein dickes Problem.
Ich bin von zuhause ausgezogen und habe vergessen, meine Daten bei der Deutschen Bahn zu ändern.
Letztes Jahr habe ich zum ersten Mal die My Bahn Card 25 bestellt und wusste bis vor Kurzem nicht, dass es sich um ein Abo handelt. Die Briefe der Deutschen Bahn gingen an mein altes Zuhause und das waren eine Zahlungsaufforderung und eine Mahnung. Ich hab nichts davon mitbekommen, da ich dort lange nicht war und es nur durch ein Telefonat mit meiner Mutter erfahren habe, die dann für mich die Post öffnete. Sowohl die Fristen für die Zahlungsaufforderung als auch für die Mahnung sind abgelaufen und im Mahnungsschreiben wurde mir angedroht, dass die Deutsche Bahn ein Inkasso-Unternehmen beauftragen würde. Ich habe nun bei der Bahn angerufen, um den Fall zu erklären und diese hat mir bestätigt, dass mein Fall schon bei dem Inkasso-Unternehmen gelandet ist und sie nichts mehr für mich tun können. Ich bin ziemlich ratlos gerade, da ich ja nicht absichtlich nicht gezahlt habe und jetzt einen Haufen Ärger habe.
Kann die Deutsche Bahn den Auftrag an das Unternehmen nicht zurückziehen und ich zahle den Betrag?
Kann mir jemand weiterhelfen?
Deutsche Bahn Inkasso Mahnung
28. Oktober 2017
Thema abonnieren
Frage vom 28. Oktober 2017 | 14:40
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 1x hilfreich)
Deutsche Bahn Inkasso Mahnung
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 28. Oktober 2017 | 15:02
Von
Status: Student (2566 Beiträge, 748x hilfreich)
Bezahle die Hauptforderung am besten gestern und wenn das Schreiben der Universum Inkasso bei deiner Mom eingeht widersprichst du der Forderung.
Achtung die neue Anschrift ist der DB und dem BC Portal mitzuteilen.
#2
Antwort vom 28. Oktober 2017 | 15:31
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatBezahle die Hauptforderung am besten gestern und wenn das Schreiben der Universum Inkasso bei deiner Mom eingeht widersprichst du der Forderung. :
Achtung die neue Anschrift ist der DB und dem BC Portal mitzuteilen.
Soll ich vorher noch mal bei der Bahn anrufen oder reicht es, wenn ich den Betrag bezahle?
An zwei Stellen muss ich die ummelden? Hm.. bisher habe ich nur eine Stelle gefunden, bei der ich das tun konnte
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 28. Oktober 2017 | 19:34
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16207x hilfreich)
Einfach bezahlen.
Zitat:An zwei Stellen muss ich die ummelden?
Melde dich einfach bei der Bank um und fertig. Wenn die das nicht gebacken kriegen und mehrere Datenbestände haben, ist das deren Problem.
#4
Antwort vom 28. Oktober 2017 | 19:39
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke euch :D
#5
Antwort vom 28. Oktober 2017 | 20:28
Von
Status: Student (2566 Beiträge, 748x hilfreich)
ZitatEinfach bezahlen. :
Zitat:An zwei Stellen muss ich die ummelden?
Melde dich einfach bei der Bank um und fertig. Wenn die das nicht gebacken kriegen und mehrere Datenbestände haben, ist das deren Problem.
Ungeachtet dessen, dass der TE bei der BC die Vertragsbedingungen unterschrieben hat? Mutig von dir solche Aussagen zu treffen.
@TE du musst dich lt Vertrag bei der DB uns dem BC Service ummelden.
Ansonsten Zahlung an die Bahn und dann schriftlich bei der Universum Inkasso widersprechen. Auf irgendwelche Drohungen, ... würde ich nicht mehr reagieren.
#6
Antwort vom 29. Oktober 2017 | 07:29
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16207x hilfreich)
Und du kannst sicherlich auch darlegen, wo genau das in den Vertragsbedingungen steht, was du hier referierst. Und wie genau die jeweiligen Adressen lauten, so man seine Adressänderung angibt...
Und jetzt?
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