Deutsche Bahn - Inkasso schreiben ohne Mahnung

10. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
Alee
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Deutsche Bahn - Inkasso schreiben ohne Mahnung

Liebes Forum,


Also wie folgt:

vor ca 2 Monaten war ich mit der Bahn unterwegs zur Uni, da mein Auto in der Werkstatt war. So, ich hatte ein Ticket das ich jedoch bei meiner Freundin zuhause vergessen hatte. Wie es so üblich ist tauchte ein Kontrolleur auf, 'Fahr karten bitte', ich suchte mein Ticket was ich jedoch nicht gefunden habe. Dann fiel mir wieder ein das es bei meiner Freundin ist. Ich erklärte dem Kontrolleur meine Lage. Er sagte das ich das Ticket nachreichen sollte und gab mir einen Beleg, mit dem ich weiter Fahren durfte und Adressen der DB-Zentralen. Da ich momentan dabei war mein Staatsexamen zu schreiben war ich in großem Stress, somit habe ich leider vergessen mein Ticket vor zeigen zu gehen. Vor paar Tagen ist mir es jedoch wieder eingefallen, aber ich dachte mir wenn bis jetzt nichts gekommen ist hat es sich ja anscheinend erledigt.. Tja und zufällig hatte ich heute ein Schreiben der Inkasso Firma 'Infoscore Foderungsmanagment GmbH' im Briefkasten... Ich bin natürlich fast geplatzt vor Rage, und habe umgehend da angerufen, die Frau am Telefon war sehr kühl was mich noch wütender gemacht hat.. Schließlich nahm meine Mutter den Hörer und quatschte mit der Frau.. Weil ich runter kommen sollte.. Anschließend hat meine Mutter mir gesagt das ich Einspruch erheben soll. Ich hab das ganze gegoogelt .. und viele Beiträge dies bezüglich gelesen.. alle meinten mann soll die Inkassogebühr nicht Zahlen.. Schwarzfahren an sich kostet ja 40€ .. auf meinem Inkasso schreiben sind es 40€ Hauptforderung, 0,29€ Verzugszinsen, Bisherige Mahnungsauslagen 7,10€ , Inkassokosten 35€, Kontoführungsgebühr 9,85€.. Ja alles schön und Gut, nur habe ich von der Bahn weder eine Mahnung noch eine Zahlungsaufforderung nachhause geschickt bekommen... In meinen Augen ist das alles Professionelle Abzocke und Betrug .. Ich zeige mich in keinem Fall bereit die Inkassokosten zu zahlen.. die 40 Euro oder die besser gesagt die 47 € würde ich Zahlen aber keine 35 € Inkassogebühren, weil die Bahn mich einfach anschreiben könnte und ich hätte es umgehend bezahlt!! .. So was soll ich eurer Meinung nach machen?.. Schriftlich Einspruch gegen das Inkassounternehmen erheben und mich an die Bahn wenden und nach der Bankverbindung zu fragen.. oder einfach nur 47€ an das Inkassounternehmen zu Zahlen... Ich hätte auch kein Problem die Sache vor Gericht zu bringen, weil ich es einfach nur total unfair finde!

Falls Ihr bis hier hin alles gelesen habt, danke für Eure Zeit.

Liebe Grüße

Alee

ps. entschuldigt bitte meine Rechtschreibfehler, bin immer noch hektisch und sauer :-)

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9 Antworten
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#1
 Von 
Monopolist
Status:
Schüler
(276 Beiträge, 128x hilfreich)

Moin

Also Fakt ist, du bist ohne gültigen Fahrausweis gefahren.
Sprich, schwarz gefahren.
Du hast von dem Kontrolleur ein Ticket über 40,00 Euro bekommen.
Auf diesen wird dir erklärt das dieser Betrag innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist. Konto Daten der DB stehen auch drauf.

Aufgrund dessen, ist die DB nicht mehr verpflichtet dich anzumahnen. Da du nach 14 Tagen automatisch in Verzug gerätst.
Daher hätte die DB auch ein Mahnbescheid gegen dich stellen können. Wenn sie lustig gewesen wären.

Dir wurde nun auch die Gelegenheit gegeben, dein Ticket das du vergessen hattest nach zuzeigen.
Was du verpasst hast.

Daher verstehe ich deine Wut nicht. Deine Lage hast du ja selbst herbei gerufen.
Dein Anruf wenn es so stattgefunden hat, hm... wohl aus dem Affekt. Wiederum schon Asozial, solch ein Anruf.
Was können die dafür das du deine Möglichkeiten nicht ausgeschöpft hast?

Nun gut, mache folgendes.
Wenn du dein Schwarzfahrer Ticket noch hast, steht dort der Verwendungszweck drauf und deren Kontodaten.

An diese überweist du bitte die 40,00 (wenn die Bahn dich nicht angemahnt hat, ohne die Mahnkosten ansonsten mit denen). Wichtig ist aber, im Verwendungszweck muss die Nr. stehen die ich erwähnt habe und dazu Zweckgebunden Hauptforderung.

Die Inkasso Liebesbriefe ignorieren.

MfG


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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16533 Beiträge, 9305x hilfreich)


Der Knackpunkt wird sein, dass auf dem

quote:<hr size=1 noshade>Beleg, mit dem ich weiter Fahren durfte <hr size=1 noshade>
die Zahlungsmodalitäten und Fristen ziemlich sicher draufstanden.

Und wenn das so war und du die Fristen verpasst hast, dann sind auch Verzugskosten (Z.B. durch Einschaltung eines Inkassobüros) zu erstatten. Die Inkassokosten dürfen jedoch nicht höher sein, als das was ein Rechtsanwalt hätte in Rechnung stellen können. Das ist bei 47€ aber noch nicht der Fall.

quote:<hr size=1 noshade>und viele Beiträge dies bezüglich gelesen.. alle meinten mann soll die Inkassogebühr nicht Zahlen. <hr size=1 noshade>

Wenn nachher noch ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird, weil es vor Gericht geht, dann brauchen die Kosten des Inkassobüros nicht bezahlt werden, denn erstattungsfähig ist immer nur eins von beiden (Inkassobüro oder Anwalt), aber nicht beides zusammen. Soweit ist es bei dir aber (noch) nicht.

quote:<hr size=1 noshade>Ja alles schön und Gut, nur habe ich von der Bahn weder eine Mahnung noch eine Zahlungsaufforderung nachhause geschickt bekommen.. <hr size=1 noshade>

Der Beleg, den du im Zug erhalten hast, war schon die Zahlungsaufforderung. Eine weitere ist nicht erforderlich.

quote:<hr size=1 noshade>Ich hätte auch kein Problem die Sache vor Gericht zu bringen, weil ich es einfach nur total unfair finde! <hr size=1 noshade>

Davon würde ich abraten. Wenn die Angelegenheit vor Gericht geht, sind deine Chancen nicht gut.

Deine Kosten, wenn du verlierst:
40,00€ Hauptforderung
+105,00€ Gerichtskosten
+157,68€ Anwaltskosten Gegenseite
+evtl. eigene Anwaltskosten



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Bezahl die 40€ etwas aufgerundet. Meinetwegen 45 oder 48€. Direkt an die Bahn und im Verwendungszweck "HF+Zinsen+Briefporto". Dann würde ich nach dem 2. oder 3. Bettelbrief dem Inkasso kurz widersprechen per Einschreiben "Ich widerspreche der Forderung vollumfänglich. Ich untersage die Meldung an Auskunfteien und die Speicherung meiner personenbezogenen Daten. Einem Mahnbescheid werde ich widersprechen."

Zumeist verläuft das dann im Sande.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#4
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Ach, ich würde erstmal eine original unterschriebene Vollmacht verlangen. Dann geht das Erstmal an einen Anwalt der so heißt wie ein Tier. Dem würde ich das selbe schreiben.
Das einzige, was du bekommst, ist eine Kopie einer Vollmacht.
Falls es dann doch zu einer Original Vollmacht kommt, würde ich denen eine Kopie des Tickets schicken. Sagen dass die Fahrt bezahlt war, und es dir Leid tut, dass du die Fahrkarte nicht dabei hattest.

Jetzt hängt es von Dir ab,

vertraust du darauf, dass die nicht klagen, und nur briefe schreiben.

Oder überweist du der Bahn 7 oder 40€ + Zinsen.

Es gibt Gründe, warum die 7 oder 40€ gerechtfertigt sind. Man kann natürlich auch sagen, dass die AGBs nicht mehr leicht zu finden sind. Und du es nicht einsiehst eine Vertragsstrafe für Fahrläßigkeit zu bezahlen, und sie dir den Schaden beziffern sollen. Ist 0€, weil deine Fahrkarte war ja bezahlt.
Jetzt kommt es auf den Richter an, ob er dem Verkehrsunternehmen glaubt, dass anders ein "Massengeschäft nicht durchführbar ist" oder dir, wenn du sagst, dass die Bestimmung hierzu aus einer Zeit stammt, als es noch Schaffner, und kaum Arbeitslose gegeben hat. Und niemand das Verkehrsunternehmen gezwungen hat, die Schaffner vor die Türe zu setzen. Wäre ein Schaffner da gewesen, hättest du bereits nach der ersten Haltestelle deinen Irrtum bemerkt, und wärst zurück gefahren, und hättest dein Ticket geholt. Somit muss sich das Risiko deiner Fahrlässigkeit der Verkehrsunternehmer zurechnen lassen, der den Steuerzahler ein paar Arbeitslose mehr aufbürdet, für keine Leistung und sich nun an Armen Studenten vergreift, die aus Fahrlässigkeit das Ticket vergessen haben.

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ist die Hauptforderung unstrittig dann würde ich die 47 € zweckgebunden überweisen - Die Inkassokosten werden nicht eingeklagt

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16533 Beiträge, 9305x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Ist die Hauptforderung unstrittig dann würde ich die 47 € zweckgebunden überweisen - Die Inkassokosten werden nicht eingeklagt
<hr size=1 noshade>

Das ist halt die Frage, wie hoch man pokern möchte.

Wenn man jetzt 47€ zweckgebunden überweist und das Inkassobüro gibt Ruhe, dann ist man günstig weggekommen.
Wenn man jetzt 47€ zweckgebunden überweist und das Inkassobüro klagt den Rest erfolgreich ein, dann zahlt man insgesamt ca. 300€
Wenn man jetzt die 92,24€ zahlt, die das Inkassobüro fordert, dann könnte man sich sicher sein Ruhe zu haben.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Nur der Forderungsinhaber könnte klagen

Die Inkassokosten werden ganz bestimmt nicht eingeklagt

Die Wahrscheinlichkeit ist gleich Null

Komme aus der Branche



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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Monopolist
Status:
Schüler
(276 Beiträge, 128x hilfreich)

quote:

Es gibt Gründe, warum die 7 oder 40€ gerechtfertigt sind. Man kann natürlich auch sagen, dass die AGBs nicht mehr leicht zu finden sind. Und du es nicht einsiehst eine Vertragsstrafe für Fahrläßigkeit zu bezahlen, und sie dir den Schaden beziffern sollen. Ist 0€, weil deine Fahrkarte war ja bezahlt.
Jetzt kommt es auf den Richter an, ob er dem Verkehrsunternehmen glaubt, dass anders ein "Massengeschäft nicht durchführbar ist" oder dir, wenn du sagst, dass die Bestimmung hierzu aus einer Zeit stammt, als es noch Schaffner, und kaum Arbeitslose gegeben hat. Und niemand das Verkehrsunternehmen gezwungen hat, die Schaffner vor die Türe zu setzen. Wäre ein Schaffner da gewesen, hättest du bereits nach der ersten Haltestelle deinen Irrtum bemerkt, und wärst zurück gefahren, und hättest dein Ticket geholt. Somit muss sich das Risiko deiner Fahrlässigkeit der Verkehrsunternehmer zurechnen lassen, der den Steuerzahler ein paar Arbeitslose mehr aufbürdet, für keine Leistung und sich nun an Armen Studenten vergreift, die aus Fahrlässigkeit das Ticket vergessen haben.



Die Argumentation würde vor Gericht mal sowas von eine Klatsche bekommen.
Da er noch nicht einmal einen Vertrag geschlossen hat. Da er ja ohne Fahrkarte gefahren ist.
Und in den Beförderungsbestimmungen ist klar geregelt, dass vor Fahrtantritt eine gültige Fahrkarte zu lösen ist.
Hat man seine "Monatskarte" vergessen, so muss man halt einen Einzelfahrschein kaufen.

Ein Beispiel was ich mal mit der Bahn für ein Akt hatte.
Das ganze ging vor Gericht!!!

- Musste nach Frankfurt
- S Bahn fuhr nicht mehr, nur ICE. Musste förmlich in den Zug reinspringen um ihn noch zu bekommen.
- Bei ICE Fahrten kaufe ich die Tickets immer Telefonisch. Saß also im ICE und Kaufte sie Telefonisch.
- Schaffner kam, sprach sogar noch mit der Bahn Tante am Telefon.
- Zack Schwarzfahrt Ticket (Kannte die Prozedur schon, da die Karten im System der Bahn hinterlegt sind. Daher wird man gar nicht erst von der Bahn angeschrieben)
- Ausweisen konnte ich mich allerdings nur mit einem alten Berechtigungsausweis der Bundeswehr. Aus dessen Ablaufdatum machte ein Kamerad aus 2003 2008.

Zack 1,5 Jahre später kam ein Urteil, ohne Anhörung, ohne Verhandlung über 3800 Euro.
Einspruch eingelegt.
1 Jahr später kam es zur Verhandlung.

Die Bahn bestätigte dem Gericht schriftlich das ich Karten telefonisch bestellt hatte.
Der Schaffner behauptete zuvor das dieses nicht möglich war.
Zum glück für mich, hat sich die DB nicht an das Datenschutzgesetz gehalten. haha

So nun zum Urteil
Achja, Anklage war, Erschleichungen von Leistungen und Dokumentenfälschung

Die Dokumentenfälschung wurde aus mangeln aus Beweisen fallen gelassen.

Der Richter meinte, so ich kann Sie noch verurteilen, da sich nicht vor Fahrtantritt ein gültiges Ticket gekauft haben.
Sondern erst im ICE.
Sie können es sich aussuchen, entweder gehen sie auf ein Vergleich ein oder sie lassen es jetzt drauf ankommen.

Mein Anwalt hat mir zum Vergleich geraten und musste am ende noch 200 Euro an einer Stiftung zahlen.

---
Das zeigte mir, dass die Richter durch aus die AGB´s der DB akzeptieren und den Standpunkt vertreten. Fahrtantritt nur mit gültigen Fahrausweis.




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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Wenn man jetzt 47€ zweckgebunden überweist und das Inkassobüro klagt den Rest erfolgreich ein, dann zahlt man insgesamt ca. 300€


Dabei gibt es zwei Hürden:
1. Die gängige Rechtsprechung zeigt, dass die Erstattungsfähigkeit von Inkassogebühren umstritten ist und die Tendenz ist, sie als nicht erstattungsfähig anzusetzen. Das Inkasso bzw. der Gläubiger hat das Risiko, an einen Richter zu geraten, der das auch so sieht. Das Gericht kann man sich hier nämlich nicht aussuchen.

2. Das erfolgreiche Einklagen bedingt, dass dem Gläubiger ein Schaden entstand. Dieser müsste durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen Gläubiger und Inkasso nachgewiesen werden, sowie durch eine Rechnung, die das Inkasso an den Gläubiger richtet. Gerade im Masseninkasso passieren solche Dinge aber fast nie. Genug Inkassos werben um Kunden (also Gläubiger), indem sie Flatrates anbieten oder gar ganz kostenlose Dienste, wenn man Ihnen die Zinsen u. ä. abtritt. Bedeutet aber im Umkehrschluss: Es gibt keinen Schaden mehr oder extrem geringen.

Wenn die Hauptforderung aus der Welt ist, erklärt das meiner Meinung nach die extrem niedrige Bereitschaft der Inkassos oder Gläubiger, ihre Fantasiegebühren einzuklagen. Ich kenne immer noch keine Klage, wo erfolgreich ausschließlich Inkassogebühren eingeklagt wurden. Im Gegenteil, ich kenne einige Klagen (auch letztlich vom BGH geurteilt), wo der Schuldner nur die Hauptforderung bezahlte, evtl. noch Zinsen und wo die Erstattung von Anwaltskosten verneint wurde. Beispielsweise verzetteln sich Gläubiger gerne in den Fragen, ob wirksam in Verzug gesetzt wurde u. ä.

Das sind dann Einzelfälle. Aber solange genug Schuldner die Unfugsgebühren bezahlen, so dass ein Inkasso sich trotzdem eine goldene Nase verdient, werden Inkassogebühren nicht eingeklagt. Das Risiko ist viel zu hoch. Und die Peinlichkeit, wenn herauskommt, dass es wegen den Verträgen gar nicht zu einem Schaden kommt. Wie würde beispielsweise eines der größten Inkassos Deutschlands da stehen, wenn jeder weiß, dass in deren Vertrag steht "Wir stellen unseren Mandanten keine Gebühren in Rechnung." Dann würde doch zu Recht niemand mehr das Ganze bezahlen.

@Monopolist: Bitte nicht Strafrecht mit Zivilrecht verwechseln. Dein Fall mit den 200€ hat rein rechtlich absolut nichts mit der Frage nach dem erhöhten Beförderungsentgelt zu tun. Das eine ist Strafrecht, das andere der zivilrechtliche Anspruch der Bahn. Womöglich wurde argumentiert, dass du erst dann die Bahn angerufen hast, als du den Schaffner hast kommen sehen oder direkt danach erst angerufen hast. Du hattest vermutlich keinen Zeugen, der deine Variante der Geschichte, dass du quasi schon telefonierend in den Zug gesprungen bist, belegt...

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 12.10.2013 00:47

-- Editiert mepeisen am 12.10.2013 00:50

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