Deutsche Bahn - Lastschrift - Universum Inkasso

14. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb439309-56
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Deutsche Bahn - Lastschrift - Universum Inkasso

Hallo Zusammen,

heute hab ich einen leichten Schock bekommen. Ein Brief von Universium Inkasso lag im Briefkasten.
Ich bin vor ca. zwei Monaten mit der Bahn gefahren. Das Geld wurde vor einem Monat versucht von meinem Studentenkonto einzuziehen, allerdings war zu diesem Zeitpunkt nicht genug Geld auf dem Konto. Deshalb habe ich einen Brief von meiner Bank erhalten, mit der Information das eine zahlung nicht getätigt wurde. Daraufhin hab ich wieder genug Geld auf das Konto überwiesen, damit die Deutsche Bahn es abbuchen kann. Dies ist bis heute noch nicht geschehen , wie ich gerade festgestellt hab. Eine Mahnung habe ich nicht bekommen. Direkt den Inkassobescheid.

Mit der Forderung über 267 Euro + 12 Euro Auslagen + 60 Euro Inkassogebühr.

Jetzt habe ich gerade schon ein bisschen hier im Forum gelesen und will eure Einschätzung hören, ob das so rechtens ist.
Wie soll ich weiter Vorgehen ? Hauptforderung an DB überweisen und Inkassogebühren schriftlich zurückweisen ?

Vielen Dank

Felix

( Ich versuch das Schreiben hier noch anzuhängen)

Post vom Inkassobüro?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Eine Mahnung und/ oder 2. Abbuchung waren nicht nötig, da du in Verzug warst. Intelligent wäre gewesen das Geld sofort an die Bahn zu zahlen.

Für das weitere Vorgehen kommt es auf dein Nerbenkostüm an. HF + 10€ an die Bahn zahlen. Sämtliche weitere Schreiben ignorieren. Die Bahn ist kein Schufapartner. Ein MB geht auch nicht raus wenn die Zahlung von der DB an die UI gemeldet wurde. Ob die Bahn künftig von dir noch Lastschriften entgegen nimmt weiß ich nicht.

Oder halt komplett zahlen und Ruhe haben.

Bist du dir sicher, dass es bei der Forderung um einen Fahrschein geht? Die Höhe passt auch ziemlich gut zur Bahncard. Nur mal damit du vielleicht nochmal schaust.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Die 267 EUR wären wohl zu zahlen, 5 EUR Rücklastschriftgebühr würde ich auch noch dazu rechnen.

Das ganze mit eindeutigem Verwendungszweck (z.B. Kdnr, Hauptforderung + Rücklastschriftgebühr) an den Gläubiger, nicht ans Inkasso, überweisen.



Zitat:
Daraufhin hab ich wieder genug Geld auf das Konto überwiesen, damit die Deutsche Bahn es abbuchen kann. Dies ist bis heute noch nicht geschehen , wie ich gerade festgestellt hab.

Nö, müssen die auch nicht. Du hättest überweisen müssen.



Zitat:
Eine Mahnung habe ich nicht bekommen.

Doch, 2 Stück: eine auf dem Kontoauszug und die zweite in dem Brief von der Bank.
Die auf dem Kontoauszug wäre schon ausreichend gewesen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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