Deutsche Bahn / Mahnbescheid

1. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.01.2022 17:46:32
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)
Deutsche Bahn / Mahnbescheid

Hallo,

November 2018 habe ich ein erhöhtes Beförderungsentgelt von der deutschen Bahn bekommen.
Im Dezember habe ich einen Mahnbescheid bekommen diesen habe ich am 5.12.2018 widersprochen

heute 1. Juli 2020 hab ich die Nachricht bekommen dass ein streitiges Verfahren durchgeführt wird im klein gedruckten steht auf Paragraph 697 Abs. 2 Satz zwei ZPO weisen wir hin soweit der Antrag in der Anspruchsbegründung hinter dem Mann Antrag zurückbleibt gilt die Klage als zurückgenommen.



Ist das nun verjährt? Wieso kommt man nach zwei Jahren noch einmal auf mich zu bin ein bisschen im Zwiespalt danke für eure Hilfe
ganz oben steht noch Abgabe Nachricht von 26.06.2020

-- Editiert von Moderator am 01.07.2020 16:13

-- Thema wurde verschoben am 01.07.2020 16:13

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19 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32893 Beiträge, 17271x hilfreich)

Ist das nun verjährt? Nein.
Wieso kommt man nach zwei Jahren noch einmal auf mich zu Weil sie noch immer Geld von Ihnen wollen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
guest-12322.01.2022 17:46:32
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann ich die 60€ Hauptforderung bezahlen? Und damit ist das beendet? Ich möchte kein streitiges Verfahren durchführen. (Muß es aber)

Die Verbraucherzentrale meint dass die Inkassokosten von 71,20€ auch total überteuert sind.

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#3
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Du wirst in Kürze die Klageschrift bekommen. Dann kannst du den Inkassokosten widersprechen und es gibt ein Urteil mit Kostenfesetzungsbeschluss

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#4
 Von 
guest-12322.01.2022 17:46:32
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok hast du ne Ahnung wenn ich den Kosten wiederspreche was ich zahlen muss? Ungefähr?

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#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
November 2018 habe ich ein erhöhtes Beförderungsentgelt von der deutschen Bahn bekommen.


Ist die Forderung der Bahn berechtigt?

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#6
 Von 
guest-12322.01.2022 17:46:32
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo :)


Erstmal vielen Dank für all eure Antworten cool dass es solche Menschen gibt :)

Ehrlich gesagt weiß ich das gar nicht mehr. Selbst wenn ich eine Fahrkarte hätte kann man das doch nicht von mir erwarten dass ich sie jetzt bis Juli 2020 aufhebe?



Bin echt ratlos...

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#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Anders wird ein Schuh draus.
Die Deutsche Bahn muss nachweisen, dass Sie ohne Fahrkarte gefahren sind.

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#8
 Von 
guest-12322.01.2022 17:46:32
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Also soll ich jetzt behaupten ich hätte eine Fahrkarte gehabt oder wie ?

Schönen Abend euch :)

-- Editiert von Kar0711 am 02.07.2020 00:17

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#9
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Das hat hier keiner gesagt.

Warte doch erst mal ab , was in der Klageschrift steht, diese sollte erst mal ankommen.

Derzeit gibt es die Klageschrift anscheinend ja noch nicht.

-- Editiert von Jonathon am 02.07.2020 01:03

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ich möchte kein streitiges Verfahren durchführen.

Dazu ist es längst zu spät.

Wie hier schon steht: Die müssen es beweisen. Wurdest du denn im November 2018 von einem Kontrolleur erwischt? Das sollte man hoffentlich noch wissen. Warst du vielleicht an dem Tag zufällig ganz woanders und du kannst es irgendwie nachweisen?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#11
 Von 
guest-12322.01.2022 17:46:32
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich wurde erwischt. Ich wollte aber nie diese Inkassokosten bezahlen in unnormaler Höhe. Ich bin mir aber nicht sicher ob die mein Ausweis haben oder ein anderes Dokument.

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#12
 Von 
guest-12322.01.2022 17:46:32
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Jonathon):
Das hat hier keiner gesagt.

Warte doch erst mal ab , was in der Klageschrift steht, diese sollte erst mal ankommen.

Derzeit gibt es die Klageschrift anscheinend ja noch nicht.

Ja die ist noch nicht da. Habe echt Bammel dass man sich nach 2 1/2 Jahren meldet wo ich das schon vergessen habe ist auch nicht normal..
Danke :)

-- Editiert von Jonathon am 02.07.2020 01:03

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ja ich wurde erwischt. Ich wollte aber nie diese Inkassokosten bezahlen in unnormaler Höhe. Ich bin mir aber nicht sicher ob die mein Ausweis haben oder ein anderes Dokument.

Dann wird's leider teuer für dich. Du hast kaum Argumente. gegen die 60€ sowieso nicht. Gegen den Mahnbescheid auch nicht. Gegen die Gerichtskosten des jetzigen Verfahrens auch nicht.

Die einzig halbwegs günstige Alternative wäre es, wenn du per sofort gegenüber dem Gericht die Schulden anerkennst und dann auch zeitnah wirklich alles bezahlst.

Theoretisch kann man über die außergerichtlichen Inkassokosten diskutieren, aber auch da ist die Argumentation recht schwer und man ist auf das Wohl und Wehe des Richters angewiesen. Was steht denn an Positionen alles im Mahnbescheid drin?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#14
 Von 
guest-12322.01.2022 17:46:32
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Mahnbescheid steht
Hauptforderung 60,00€
Gerichtskosten 32,00€
Auslagen Antragsteller für dieses Verfahren 25,00€
Mahnkosten 5,00€
Auskünfte 1,40€
Inkassokosten 70,20€
Zinsen 1,34€
Laufende vom Gericht berechnete Zinsen 0,01€
Gesamt 194,95.

Infoscore hatte mir bis zum 03.12.2018 Zeit gegeben( Das schreiben liegt mir noch vor) den Mahnbescheid haben sie aber schon am 20.11.2018 beantragt.... ganz komisch ist der dann gültig?

Danke euch :)
Mit freundlichen Grüßen
Kara

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#15
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Inkassokosten 70,20€


Diese EUR 70 würde ich nicht zahlen.
Auf Nachfrage müsste der Gläubiger nachweisen, tatsächlich EUR 70 an Infoscore bezahlt zu haben.

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#16
 Von 
guest-12322.01.2022 17:46:32
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Soll ich das in der Klageschrift dann abstreiten? Ich habe seit Anfang an vergeblich versucht diese Kosten abzustreiten.

Was sagt ihr dazu dass der Mahnbescheid vor der Frist die mir das Inkasso gegeben hat beauftragt wurde?

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#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Was sagt ihr dazu dass der Mahnbescheid vor der Frist die mir das Inkasso gegeben hat beauftragt wurde?

Uninteressant, da du bis heute nicht bezahlt hast.

Zitat:
Soll ich das in der Klageschrift dann abstreiten? Ich habe seit Anfang an vergeblich versucht diese Kosten abzustreiten.

Dir kann niemand versprechen, dass das funktioniert.

Ich persönlich würde die Frage aufwerfen, ob das wirklich eine Rechtsdienstleistung ist. Denn echtes/unechtes Factoring ist das gemäß BGH nicht und es obliegt dem Inkasso bzw. Gläubiger, das zu beweisen. Ich würde vorbringen, dass man gerne das komplette Vertragswerk sehen will, um beispielsweise zu prüfen, ob sie jemals mit einer Rechtsdienstleistung beauftragt wurden. Ich würde auch verlangen, dass man ein ausführliches Arbeitsprotokoll erhält.

Muss man halt hoffen, dass der Richter auf diese Argumentation anspringt. Wenn ja, hat man das Inkasso quasi Schachmatt gesetzt, denn die Verträge geben nicht her, dass es eine Rechtsdienstleistung ist.

Signatur:

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#18
 Von 
guest-12322.01.2022 17:46:32
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay Perfekt vielen Dank :)

Das werde ich dann so machen. Hoffe der Richter macht da mit.

Wenn ihr noch ein paar Tipps habt oder wie ich vorgehen soll dann immer gerne her damit

Mit freundlichen Grüßen
Kar0711

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#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

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