Deutsche Bahn Universum Inkasso GmbH

5. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Somm1991
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Deutsche Bahn Universum Inkasso GmbH

Hallo liebes Forum,

Kurze Schilderung des Problems:

Bahncard-Rechnung vom Mai 2016 vergessen zu bezahlen.
Mahnung kam am 18.7.2016, wobei ich in Urlaub war und diese gesammelt wurde und am 02.08.2016 letztendlich zugestellt wurde - Zahlungsfrist 27.07.2016 62Euro+2,50Euro sonst Inkasso.
Geld am 02.08.2016 direkt überwiesen

Problem am 02.08.2016 direkt bei der Bahn geschildert und hingewiesen, dass das Geld überwiesen sei und davon abzusehen ist weitere Schritte anzuwenden, wobei diese dann gleich an das Inkassobüro verwiesen haben.
Inkassobüro meinte, dass man nichts tun könnte und ich den Brief abwarten soll.

Wenn der Brief kommt, wie soll ich das weiter vorgehen?
Sind die Inkassogebühren hierbei zu zahlen?

Sobald ich was weiß bzgl. des Briefes, werde ich euch aktualisieren.

Danke schonmal

Grüße

Post vom Inkassobüro?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Wenn nicht im Vertrag bzw. den AGB zur Bahncard bezüglich des Zahlungsverzugs eine Regelung getroffen worden ist, bist Du erst mit Erhalt der Mahnung am 02.08.2016 in Verzug geraten.

Entscheidend ist, dass Datum der Zustellung durch die Deutsche Post. Da nach Erhalt unverzüglich gezahlt worden ist, sind keine Inkassokosten zu erstatten.

Wenn der Inkassobrief kommt, sofort die Vollmachtsurkunde prüfen (falls überhaupt eine beiliegt) hinsichtlich formaler Fehler die zur Unwirksamkeit der Urkunde führen (bspw. weil nicht hinreichend bestimmt, wer wem was wieviel aus welchem Grund schuldet oder weil die falschen Personen oder zuwenige Personen unterschrieben haben, je nach Zeichnungsregelung) und die Mahnung alleine deshalb nach [link=https://dejure.org/gesetze/BGB/174.html]§ 174 BGB [/link] unverzüglich zurückweisen. (Dabei gleichzeitig auch hinweisen, dass keine Verbindlichkeit besteht). Mit der Zurückweisung ist die Inkassomahnung hinfällig und da die Forderung längst bezahlt wurde, besteht auch dann kein Anspruch auf die Vergütung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Somm1991
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die zügige Antwort!!


Gibt es da ein paar wirksame Formulierungen, die passend sind bzw. ein Faden an dem man sich entlang hangeln kann, dass der Brief nicht zu amateurhaft aussieht?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2553 Beiträge, 744x hilfreich)

Es wird keine Abtretungsurkunde beiliegen bei dem Schreiben der UI. Ist aber auch egal.

Ich würde sämtliche Schreiben der UI und des RA Neumeyer ignorieren. Ein MB wird nicht kommen, ein Schufaeintrag nicht erfolgen. Somit kann man sich die Brieffreundschaften auch sparen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Warum hat die Post die Briefe gesammelt? Normalerweise würde einfach weiterhin zugestellt werden.

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Es wird keine Abtretungsurkunde beiliegen bei dem Schreiben der UI. Ist aber auch egal.


Sollte die Deutsche Bahn die Forderung abgetreten haben, gilt meine obige Aussage hinsichtlich der Abtretungsurkunde und der gesetzlichen Regelung aus [link=https://dejure.org/gesetze/BGB/410.html]§ 410 BGB [/link].

Zitat:
Ich würde sämtliche Schreiben der UI und des RA Neumeyer ignorieren. Ein MB wird nicht kommen, ein Schufaeintrag nicht erfolgen. Somit kann man sich die Brieffreundschaften auch sparen.


Die sichere Variante ist - sobald man eine Mahnung des Inkassounternehmens erhalten hat - der unverzügliche, einmalige, schriftliche und nachweisliche Widerspruch (Einschreiben-EINWURF; 2,85 € Porto).

Bei einer Abtretung muss der unten stehende Entwurf natürlich angepasst werden, da es keine Auftraggeberin gibt und das Inkassounternehmen in eigener Sache handelt.

------------------------- Entwurf -------------------------

Somm1991
Str. Nr.
PLZ Ort


Einschreiben-Einwurf
Universum Inkasso GmbH
Str. Nr.
PLZ Ort

Ort, Datum

Aktenzeichen

Deutsche Bahn ./. Somm1991
Ihre Mahnungen vom Datum
WIDERSPRUCH gegen Ihre Forderungen


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre oben genannte Mahnung habe ich am Datum erhalten. Ich widerspreche der darin geltend gemachten Forderung Ihrer Auftraggeberin und den weiteren von Ihnen jeweils aufgestellten Verzugs-/Mahnkosten. Ich werde nicht zahlen, da die Forderung unberechtigt ist.

Ich begründe meinen Widerspruch wie folgt: Ihre Mahnungen weise ich sämtlich mangels Vorlage einer ordnungsgemäßen, eindeutig bestimmbaren Vollmachtsurkunde im Original oder einer zumindest beglaubigten Abschrift zurück (§ 174 BGB ).

Ferner weise ich Sie auf folgendes hin: Die Mahnung Ihrer Auftraggeberin vom Datum wurde mir erst am 02.08.2016 durch die Deutsche Post zugestellt. Die gemahnte Gesamtforderung habe ich noch am 02.08.2016 an Ihrer Auftraggeberin überwiesen und diese am gleichen Tag über vorgenanntes informiert.

Rein vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass eine widersprochene Forderung nicht an die Schufa oder eine andere Auskunftei gemeldet werden darf (§ 28a BDSG ).

Bitte verzichten Sie auf weitere Mahnungen und auf die Beantragung von gerichtlichen Mahnbescheiden. Diesen würde ich vollumfänglich widersprechen. Den in diesem Schreiben geäußerten Forderungswiderspruch halte ich konsequent aufrecht, da die Forderung Ihrer Auftraggeberin unberechtigt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

-------------------------------------------------------------

Weitere Schreiben/Mahnungen seitens des Inkassounternehmens würde ich einfach ignorieren.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6417x hilfreich)

Stell Dich mental trotzdem noch auf ein Schreiben der Haas Kanzlei ein

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2553 Beiträge, 744x hilfreich)

@thehellidon hier geht's um die BC, die wird von der Universum Ink. und dem RA Neumeyer beigetrieben.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Somm1991
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Xipolis,

Die wurden auf unseren Willen hin gesammelt, damit der Briefkasten nicht überfüllt.
Aber es ist tatsächlich noch kein Brief gekommen.
Bei beiliegender Abtretungsurkunde, ist dein Text genauso gültig (mit den dazugehörigen Abänderungen)?

Danke dir schon mal für dein Mühe!!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Somm1991
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Xipolis,

Die wurden auf unseren Willen hin gesammelt, damit der Briefkasten nicht überfüllt.
Aber es ist tatsächlich noch kein Brief gekommen.
Bei beiliegender Abtretungsurkunde, ist dein Text genauso gültig (mit den dazugehörigen Abänderungen)?

Danke dir schon mal für dein Mühe!!

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