Hallo zusammen.
Ich bin heute aus allen Wolken gefallen als ich meine Post geöffnet habe.
Ich habe von der o.g. Inkasso Firma ein Schreiben bekommen das es eine offene Forderung von 2000€ durch Überzahlung seitens des Arbeitsamtes vom Jahre 2002 gibt.
Das ist fast 20 Jahre her.
Kann mir jemand helfen wie ich da Verfahren soll oder hat eventuell so einen ähnlichen Fall.
Für Hilfe wäre ich dankbar.
LG Nicole
Deutscher Inkasso-Dienst Eos Forderung
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



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Sehr geehrte Damen und Herren
Wie Sie sicherlich wissen, ist diese Forderung schon längst verjährt. Bitte überlassen Sie daher in Zukunft weitere Bettelein per Brief oder Telefon.
Einem Mahnbescheid werde ich natürlich widersprechen.
Suchen Sie sich in Zukunft bitte einen andren Dummen, der Ihre unberechtigten Forderungen zahlt.
Mfg
Frau Mustermann"
Danach passiert meist folgendes in ggf der genannten Reihenfolge
- weitere Droh- und Bettelbriefe
- Angebot eines Vergleichs (letzte Chance)
- nochmal ein Bettelbrief (wirklich letzte Chance zur außergerichtlichen Klärung)
- Mahnbescheid (diesem widersprechen)
- neuer Brief, dass man den Widerspruch zurückziehen soll bzw. Warum man widersprochen hat? (Es wird alles nur teuer)
- Mail vom Anwalt, dass Klage erhoben wird
Sollte eine Klageschrift kommen:
Kurzer Satz "Ich erhebe die Einrede der Verjährung"
Fertig
@Albarion, du hast schon gelesen, dass es um eine öffentliche Forderung handelt?
@TE hast du zu der Zeit einen Rückzahlungsbescheid vom AA erhalten? Warst du arbeitslos?
Um ein wenig Zeit zu schinden würde ich erst einmal die Unterlagen anfordern.
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Hallo.
Wie die Verjährung ist eingetreten? Sind das nicht 30 Jahre beim Arbeitsamt?
Zitat:
@TE hast du zu der Zeit einen Rückzahlungsbescheid vom AA erhalten? Warst du arbeitslos?
Um ein wenig Zeit zu schinden würde ich erst einmal die Unterlagen anfordern.
Ich habe 04/1999 ein Kind bekommen und die Forderung stammt angeblich vom 02-03/2002 da war ich im erziehungsurlaub und kann mich nicht dran erinnern das ich vom Arbeitsamt Geld bekommen habe.
Aber wie gesagt ist fast 20 Jahre her.
Widersprich der FO schriftlich und bitte um Zusendung des entsprechenden Bescheides.
Dann prüfe die damalige Adresse. Evtl liegt eine Verwechslung vor.
Ich würde zusätzlich eine Sachbegründung verlangen, wieso ein Amt die Hilfe eines Inkasso-Dienstleisters wie der EOS benötigt. Zudem würde ich eine um verjährte Anteile (vor allem Zinsen) bereinigte Forderungsaufstellung im Detail verlangen, also in Form eines Kontoauszuges.
Inkassokosten musst du bei solchen Forderungen keine bezahlen. Das Amt hat andere Mittel und Wege, als einen teuren privaten Dienstleister hinzu zu ziehen.
-- Editiert von mepeisen am 02.03.2019 05:25
Zitat@Albarion, du hast schon gelesen, dass es um eine öffentliche Forderung handelt? :
@TE hast du zu der Zeit einen Rückzahlungsbescheid vom AA erhalten? Warst du arbeitslos?
Um ein wenig Zeit zu schinden würde ich erst einmal die Unterlagen anfordern.
Dennoch muss es ja zwangsweise nicht so sein, dass zum einen ein Bescheid ergangen und zum anderen, dass überhaupt ein bescheid zugegangen ist.
Außerdem verjährt ein Bescheid nach vier Jahren ( § 50 Abs. 4 Satz 1 SGB X ) - hast du das berücksichtigt?
Also fordere ich jetzt erstmal die ganze Aufstellung der Forderung an.
Nen Erstattungsbescheid ging mir nie zu . Denn bei.sowas ist das Arbeitsamt doch sehr schnell. Und vorallem wenn es so wäre das die Förderung bestanden hätte,wäre sie durch mich ja gezahlt worden.
Also fordere ich jetzt erstmal die ganze Aufstellung der Forderung an.
Nen Erstattungsbescheid ging mir nie zu . Denn bei.sowas ist das Arbeitsamt doch sehr schnell. Und vorallem wenn es so wäre das die Förderung bestanden hätte,wäre sie durch mich ja gezahlt worden.
Wie auch bei zivilrechtlichen Forderungen: Immer zuerst Verjährung behaupten und Unterlagen anfordern, für den Fall, dass sie anderer Ansicht sind. Das muss das Inkasso vorlegen. Dann sieht man weiter.
Auch, ob das wirksam war, eventuell mit falscher Adresse zugestellt wurde o.ä.
Wichtig ist nur, dass man sich direkt kümmert, wenn die Unterlagen eintreffen. Also nicht schleifen lassen, dann.
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