Deutscher Inkasso Dienst -> Erbe ?!

6. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Qborgg
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Deutscher Inkasso Dienst -> Erbe ?!

Hallo !

hmm sagen wir mal von einem Freund ist der Schwiegervater verstorben und wenn der jetzt Schulden gehabt hätte so ca. 9000EUR beim Inkasso Dienst, ist dann der rechtskräftige Titel auf die Ehefrau von dem Freund übergegangen oder braucht man nichts zu befürchten und die Schulden sind "verstorben" ?!?!

Danke vielmals

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4 Antworten
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#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Schulden können, ebenso wie Vermögen, vererbt werden.

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#2
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

wenn weiter nix hinterlassen wurde, als die Schulden, dann sollte die Ehefrau und alle Kinder in einer Frist von max. 6 Wochen nach dem Tod die so genannte Erbausschlagung beim Nachlass-Gericht oder Notar schriftlich erklären. Ansonsten ist man(n) automatisch Erbe der Schulden und damit in der Haftung.
:wipp:

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"

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#3
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

genau. Wenn das Erbe angetreten wird, erbt man nicht nur Guthaben sondern auch Schulden.

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#4
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Steht in § 1967 BGB .


natürlich müssen dann alle Erben auch die Erbschaft ausschlagen

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