Deutscher Inkasso Dienst GmbH

2. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
W2K19
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Deutscher Inkasso Dienst GmbH

Hallo Gemeinde,

Ich habe einen ganz komischen Fall...

Es geht um eine recht hohe Forderung der ehemaligen CC Bank aus den 90er Jahren.
Ich erhielt vom o.g. Inkassounternehmen nach Aufforderung eine angebliche Vollmacht. https://s15.directupload.net/images/190102/dmzc9oav.jpg.

Diese angebliche Forderung ist jeoch an die Deutscher Inkasso Dienst GmbH & Co. KG, also einem rechtlich anderem Unternehmen, was es heute gar nicht mehr gibt. Kurioser Weise ist als Absender nur das Logo vorhanden... Außerdem enthält die angebliche Inkassovollmacht nur eine angebliche Kunden-Konto Nummer.

Nach meiner Auffassung ist dies keine rechtlich verbindliche Abtretung und die angebliche Forderung verfallen.

Hat hier schon mal einen ähnlichen Fall gehabt?

Mit freundlichen Grüßen

Post vom Inkassobüro?

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9 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16198x hilfreich)

Die Forderung ist tituliert? Wer steht als Gläubiger im Titel?
In der Vollmacht steht also nur das "F B" drin und kein Geburtsdatum?

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#2
 Von 
W2K19
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zuerst einmal vielen Dank für die Rückfrage...
Mein Name steht richtig drin und auch das Geburtsdatum.

Sonst ist das alles, was ich erhalten habe.

Ob ich das bin, kann ich leider nicht beurteilen, da ich zufällig sogar schon mit jemandem in einem Büro gearbeitet habe, der den selben Namen trägt und sogar am selben Tag geboren ist.

Es muss doch wenigsten Richtlinien geben, welche Daten von beiden Parteien aauf einer derartigen Vollmacht vorhanden sein müssen. Außerdem wurde die Gmbh & Co. KG 2011 gelöscht. die GmbH ist also rechtlich kein Nachfolgeunternehmen.

Gruss

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16198x hilfreich)

Zitat:
Zuerst einmal vielen Dank für die Rückfrage...
Mein Name steht richtig drin und auch das Geburtsdatum.

Dann ist es auch als Vollmacht in Ordnung.

Ich würde dem Inkasso erst mal folgendes schreiben: "Wertes Inkasso. Eine Forderung aus den 90ern ist inzwischen verjährt. Insofern erwarte ich ihr Erledigt-Schreiben. Sollten ein Titel vorliegen, werden Sie mir umgehend eine Kopie des Titels vorlegen. Ich werde dies dann prüfen. Ich behalte mir Einspruch und Antrag auf Wiedereinsetzung vor, sollte der Titel jedoch nicht korrekt zugestellt worden sein."

Damit ist alles gesagt. Wenn die keinen Titel haben, ist es verjährt. Dann ist es auch egal, ob du das warst oder nicht.

Wichtig: Sobald du die Titelkopie in den Händen hältst, beginnt bei Zustellfehlern die Frist. Dann hast du maximal 14 Tage Zeit, dich dagegen zu wehren. Also sofort schauen, ob der damals korrekt tituliert wurde, ob du zu dem Zeitpunkt damals dort gewohnt hattest usw.

Du hattest damals irgendwie mit der Bank zu tun? Konto dort? Kredite dort und nicht abbezahlt? Oder kennst du dir gar nicht? Oder kannst du dich nicht mehr richtig entsinnen?

-- Editiert von mepeisen am 02.01.2019 10:48

Signatur:

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#4
 Von 
W2K19
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Die Angelegenheit wird immer lustiger. Gemäß Auskunft der Bank Santander bestehen keine offenen Forderungen für das in der Inkassovollmacht angegebene Kunden Konto, da solche Angelegenheiten immer abgetreten werden...

Die scheinen den Unterschied zwischen Inkassovollmacht und Abtretung nicht zu kennen...

Danach habe ich mit dem zuständigen Datenschutzbeauftragten telefoniert. Der war fast schockiert über diese Vorgehensweise, da dies datenschutzrehtlich absolut unzulässig ist.

Jetzt gehen erst mal alle Unterlagen dahin...

... ih berichte weiter!!

-- Editiert von W2K19 am 02.01.2019 12:20

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16198x hilfreich)

Was soll unzulässig sein?

An einer Problemlösung bist du nicht interessiert oder weshalb wurden meine Fragen wg. Titel nicht beantwortet?


-- Editiert von mepeisen am 02.01.2019 12:41

Signatur:

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#6
 Von 
W2K19
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin jetzt etwas schlauer. Ich habe am 11.05.1990 eine selbstschuldnerische Bürgschaft für ein Leasingfahrzeug unterschrieben. Die scheinen sonst keinen Titel gegen mich zu haben...

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16198x hilfreich)

Dann würde ich wie gesagt mit Argument "Verjährung" das ganze zurückweisen.

Signatur:

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#8
 Von 
W2K19
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Beträgt hier auch die Verjährungsfrist 3 Jahre nach Fälligkeit?

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16198x hilfreich)

Ja. Ich sehe nichts, was dagegen spricht.

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