Deutscher Inkasso Dienst (Hamburg)

29. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
tobimajo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Deutscher Inkasso Dienst (Hamburg)

Hallo, habe eine Forderung, die durch den DID aus Hamburg kommt. Bis auf 200 Euro habe ich die Raten von je 30 Euro bezahlt. Jetzt sehe ich in der Forderungsaufstellung, dass die noch 388 Euro offen sind. Kosten fallen für Rechtsanwalt, Inkasso und Kontoführung an.

1.) Was muss ich davon NICHT bezahlen?
2.) Wie verhalte ich mich dann, wenn die sagen "das müssen Sie zahlen!" Gibt es Gerichtsbeschlüsse/Gesetze/Verordnungen?

Lg
Tobias

-- Editiert von tobimajo am 29.04.2008 16:25:29

Post vom Inkassobüro?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Kontoführungskosten sind nicht erstattungsfähig. Über den Rest kann hier wenig gesagt werden.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Es fehlen Details !
Wie hoch war die HF
200 von der HF waren noch offen ?
Die 388 - wie werden die aufgelistet ?
Schuldanerkenntnis / Ratenzahlungsvertrag unterschrieben ?


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"youtube.com/watch?v=cUzPM9MtGy8Ich "

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