Deutscher Inkasso Dienst, hilfe !!!! dringend

13. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
ratsuchender0
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Deutscher Inkasso Dienst, hilfe !!!! dringend

hallo,

meine frau hat am freitag (11.01.) ein schreiben vom Deutschen Inkasso dienst erhalten, angeblich sei eine rechnung von bonbrix nicht bezahlt worden. in dem brief ist eine frist aufgeführt, den betrag bis zum 16.01. (wow, 5 tage (!), "einschüchterung"?) zu überweisen. merkwürdiger weise ist auf dem briefumschlag KEINERLEI (!) poststempel mit datum (wenn sowas vors gericht geht, haben die doch gar keinen nachweis dass der brief wirklich am 10.01. bei uns gelandet ist) zudem steht in dem schreiben das datum "08.01.". das sind 3 tage zwischen 08.01. (absendung bzw verfassung) und eintreffen bei uns.

in dem schreiben ist eine hauptforderung von 49,98 eur aufgeführt, meine frau ist sich sicher, keine offenen zahlungen zu haben. ist bonbrix in der pflicht auf anforderung eine rechnung mit dem aufgeführten betrag (praktisch einen nachweis) zu übermitteln oder müssen wir diese rechnung vom inkasso dienst anfordern ?

weiter ist aufgeführt eine kontoführungsgebühr von monatlich 2,05 euro, insgesamt 6,15 eur. also für 3 monate. das heißt die bestellung bei bonprix (welche angeblich nicht bezahlt wurde) müsste in den letzten 3 monaten erfolgt sein ?

unter google findet man manches dubioses über die firma, wie soll meine frau jetzt am besten vorgehen ? klar ist auf jeden fall erst einmal, das schuldanerkenntnis nicht zu unterschreiben.

danke im vorraus für die antworten !

-----------------
""

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Formulierungsvorschlag :

Fax an den Inkassoladen :

Sehr geehrtes Inkassoteam,

zwecks Überprüfung der Forderungsangelegenheit bitte ich um Vorlage folgender Unterlagen :

Vollmacht gem BGB § 174

Rechnungskopie sowie Zustellungsnachweis der Warenlieferung

Bis zum Erhalt dieser Unterlagen mache ich von meinem Zurückhaltungsrecht gebrauch


Dann abwarten

p.s
Sollte tatsächlich noch eine Rechnung offen sein dann unangekündigt die Summe von 49,98 plus pauschal 10 € direkt an bon brix ( nicht ans Inkasso ) überweisen

Verwendungszweck : Die bon brix Kdnr und " nur hauptforderung"

-----------------
"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ratsuchender0
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

danke für den tipp, werd das morgen mal abschicken, mal gucken was dann passiert.

aber ist das rechtens, dass auf dem brief keinerlei poststempel oder aehnliches steht ? oder gehört das auch zu den "machenschaften" der eos bzw allgemein inkasso büros ? kommt mir ein bisschen merkwürdig vor...

vl gehen wir morgen auch zur verbraucherberatung

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Rechtens ist das. Logisch. Wieso auch nicht. Natürlich müssten sie theoretisch den Zugang des briefes beweises. Aber auf solche Scharaden sollte man sich nicht einlassen.

Ich würde vorsorglich in den Brief noch aufnehmen.
"Ich untersage Ihnen weitere Maßnahmen, beispielsweise Schufa-Einträge. Ich untersage Ihnen die telefonische Kontaktaufname und persönliche Hausbesuche."

Denn kein Poststempel kann bedeuten, dass jemand persönlich vorbeigeschaut hat. mittlerweile verlegen sich einige Inkassobüros auf diese Form der Nötigung. Sollte einmal ein persönliches Erscheinen angekündigt werden, Strafanzeige wegen Nötigung bei der Polizei erstatten. Sollte jemand unangekündigt von dem laden vor der Tür stehen, ihm sagen, dass wenn er nicht verschwindet, sofort die Polizei gerufen wird.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.061 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen