Deutscher Inkassodienst/EOS DID

10. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
maliteddy
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Deutscher Inkassodienst/EOS DID

Hallo zusammen,ich hoffe,es kann mir jemand bei meinem Problem Auskunft geben,also: Forderung der RWE von 1975,63 Euro . " Vollstreckungsbescheide,einen für mich,einen für meinen Mann,also Mithaftender. Ich mußte für die Forderung die EV abgeben. Zunächst war eine Real Inkasso zuständig,dann eine Füllhorn Inkasso,das zuvor als Info. Zuerts habe ich der Rea Inkasso diesbezüglich ,brav mit alllen Aktenzeichen des Gerichtes,auch das vom Vollstreckungsbescheid meines Mannes ,ein E-Mail zukommen lassen mit der Bitte um ein Vergleichsangebot,als Einmalzahlung. Daraufhin bekam ich eine E-Mail,das man uns kein Vergleichsangebot machen könne,weil nun die Füllhorninkasso zuständig sei. Man habe meine E-Mail dorthin weiter gegeben.Daraufhin bekamen wir Post von der Füllhorn Inkasso,das diese nun auch nicht mehr zuständig sei und das Ganze dem Deutschen Inkasso Dienst übergegebn habe,inklusive aller E-Mails,die wir geschickt haben,also auch alle Aktenzeichen des Gerichtes. Mein Mann und ich haften also beide für die Schulden. Also haben wir abgewartet und kurz darauf kam ein Schreiben des Deutschen Inkassodienstes,das sie nun für unseren Fall zuständig sei. Man schickte uns eine Kostenaufstellung,leider habe ich nicht darauf geachtet,das man nur an mich die Post für den oben genannten Fall schickt. Nichts desto trotz wurde eine Vergleichsvereinbarung statt 1975,63 Euro ,nun noch 1000 Euro geschlossen,was ich auch schriftlich habe,zahlbar in einem Betrag zum 01.03.2012 und wieder nur mit meinem Namen auf dem Briefkopf. Am 27.02.2012 habe ich dann noch beim Deutschen Inkasso Dienst angerufen,um zu erfragen,ob für uns beide die Schuld mit der Einmalzahlung beglichen ist,weil ja zwei Vollstreckungsbescheide zu ein und der selben Sache bestehen würden.Man bestätigte mit unter Zeugen,das für uns beide mit der Zahlung von 1000 Euro ,die Sache erledigt sei. Ich bekam aber nichts schriftlich,aber darum habe ich mir zu dem Zeitpunkt auch keine Gedanken gemacht,die nette Frau hat doch am Telefon gesagt,das wir beide mit dem Vergleich ,aus der Sache raus sind. Wir haben also bezahlt,ich hab brav diie Forderungsnummer auf den Überweisungsträger geschrieben und die 1000 Euro los geschickt. Heute bekommt mein Mann einen Brief,mit der Restforderung von 983,24 Euro zu der gleichen Sache,die ja eigentlich laut Aussage am Telefon für uns beide mit der Zahlung von einmalig 1000 Euro gegessen sei...Pustekuchen. Ich hab alo eben zweimal mit dem Deutschen Inkassodienst telefoniert,die Sache erklärt und der gute Mann meinte,ich soll Monatg nochmal anrufen und ausserdem wären da ja 2 Titel,einmal auf mich und einen auf meinen Mann und der sei Mithaftender und wenn ich auf meine Forderungsnummer die vereinbarten 1000 Euro,statt des Gesammtbetrages überweisen würde,würde das auch nur für mic hgelten. Bumm..nun steh ich da. Nach all dem ganzen Mist ,konnten wir ´nun endlich alle Schulden mittels Vergleiche bezahlen und nun stehen wir wieder da. Ist das rechtens? In dem Schreiben vom Deutschen Inkassodienst steht nichts von "diese Vereinbarung gilt nicht für Mithaftende" ,allerdings steht auch nur mein Name auf dem Briefkopf. Was mach ich denn nun? Wir haben doch für uns beide ein Vergleichsangebot erbeten und wenn die ganzen Inkassounternehmen,die vorher unseren Fall bearbeitet haben,die Daten nicht richtig weiter gegeben haben,können wir doc hnichts für. Bei Gericht steht ebenfalls Eheleute,aber für jeden einen Vollstreckungsbescheid. Was solle nwir jetzt machen? Können die meinen Mann auch noch belangen,obwohl wir davon ausgegangen sind,das der Vergleich uns beide betrifft und wir auch bei den _Inkasounternehmen für uns beide,mit allen Aktenzeichen,einen Vergleich erbeten haben? Für jeden hilfreichen Rat bin ich sehr dankbar.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)



Das Inkassobüro hat euch ganz einfach ausgetrickst
Telefongespräche bzw Vereinbarungen mit Inkasso Call Agenten (!!) zählen NULL
Entscheidend ist was unterschrieben wurde

Gib mal den Wortlaut hier wieder


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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
EllaRgbg
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 183x hilfreich)

Habe ja das selbige Problem .... gleiches Inkasso

Und mir ist mal so nebenbei aufgefallen das es ja unnnnnnmengen an solchen betrüger firmen gibt.
Mein Freund hat auch eine aufforderung von 2000 euro bekommen zu zahlen. Zum glück hat damals seine Mutter mal im internet geforscht und gelesen das das betrüger sind.

Deswegen habe ich jetzt zum glück auch mal geschaut. Sonst zahle ich sowas sofort. Und nun bin ich glücklich das ich es nicht gemacht habe. So das wollte ich mal loswerden.

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1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
EllaRgbg
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 183x hilfreich)

ich muss sagen das ich gegen diese firma vorgehe und ich nicht bezahle da ich keine schuld habe.
Ich zahle doch nicht für was was nie bestellt oder gekauft wurde. Könnte ja jeder kommen.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Er sagte doch das die Forderung strittig ist !!

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
loxagon
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 53x hilfreich)

Da er aber schon gezahlt hat (eine Zahlung von einem Cent reicht aus!) hat er damit ja die Schuld anerkannt.

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Da er aber schon gezahlt hat (eine Zahlung von einem Cent reicht aus!) hat er damit ja die Schuld anerkannt.


Meine Antwort bezog sich auf @EllaRgbg

lg

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12328.05.2012 13:24:52
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 58x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Da er aber schon gezahlt hat (eine Zahlung von einem Cent reicht aus!) hat er damit ja die Schuld anerkannt. <hr size=1 noshade>


Damit liegt du sowas von falsch...
Damit ein Schuldanerkenntnis wirksam ist, müsste es überhaupt erst einmal schriftlich erfolgen (§ 781 BGB ). Und dann wird man in der bloßen Zahlung regelmäßig kein Anerkennis erblicken können. Es sei denn es kommen besondere Umstände hinzu, aus denen ganz klar ersichtlich ist, dass man alles anerkennen will.

Dass Inkasso-Buden einem gerne etwas anderes erzählen, versteht sich wohl von selbst.

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