Diagonal Inkasso - weder Rechnung noch Mahnung

23. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.01.2012 21:37:11
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 17x hilfreich)
Diagonal Inkasso - weder Rechnung noch Mahnung

Hallo,
heute kam eine letzte Mahnung der Diagonal Inkasso über eine Forderung der Community ab 18.de. Rechnungsdatum lt. 10.4.2008.
Ich war zu dem Zeitpunkt zwar dort noch gemeldet, aber nicht aktiv.
Ich habe weder von ab 18.de noch von Diagonal Inkasso je eine Rechung noch eine Mahnung erhalten.
Vor ca. 6 Monaten wollte ich mich mal dort wieder einloggen, da bekam ich eine MAil, ich hätte dort kein Account.
Die Hauptforderung beläuft sich auf 19.95
Zinsen 2.93
Gläubigerkosten 3.00
Inkassokosten 33.00
Auslagenpauschale 19.00 wofür? ich wohne schon seid min. 2 Jahren unter dieser Anschrift
verauslagte Kosten 1.50
ergibt 79.38 Euro
Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Ich habe hier schon alles durchgelesen, werde aber leider nicht schlau daraus.
Ich wollte denen schreiben, das ich das Original der Gläubigervollmacht( lt. § 174 BGB ) vorgelegt bekommen möchte, habe aber in einem anderen Beitrag gelesen, das sie nicht dazu verpflichtet sind.
Wenn ab 18.de eine Forderung an mich hat, warum haben Sie sich nicht längst gemeldet?
Soll ich einfach an 18.de die Hauptforderung zahlen? Wo ich aber nicht weiss wofür.
Muss Diagonal Inkasso mir nicht nachweisen, das sie irgend welche Briefe an mich geschickt haben?

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen
LG
Jean

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7 Antworten
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#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Natürlich müssen die Dir die Originalvollmacht vorlegen, das geht aus dem BGB hervor.

Was die Gebühren betrifft, wirst Du die 19,95 Euro zahlen müssen, da Du die Leistung erhalten hast (zwar nicht genutzt aber dennoch kam ein vertrag zu stande). Wenn man nicht selber kündigt, ist das nicht der Fehler von ab18.de sondern der eigene.

Mein Rat: Überweise die 19,95 auf das ab18.de Konto und weise die restlichen Forderungen zum einen wegen mangelnder Vollmacht zurück und zum anderen wegen überhöhten Gebühren. Dann sollte gut sein.

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#2
 Von 
guest-12328.01.2012 21:37:11
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 17x hilfreich)

Ich habe ja nie eine Rechnung oder Mahnung oder ähnliches erhalten, erst heute und da steht:
Letzte Mahnung
Sehr geehrte Frau ........
unsere Ankündigung des gerichtlichen Mahnverfahrens haben Sie leider auch unbeachtet gelassen( Wie denn auch habe nie etwas bekommen). Die gerichtliche Geltendmachung der berechtigten Forderung unserer Auftraggeberin werden wir unverzüglich einleiten. Nur durch Zahlung bis 31.07.2010 der oben gennaten Summer können Sie ein Gerichtsverfahren noch abwenden.
Beachten Sie, dass ein Gerichtsverfahren weitere Kosten auslösen wird, die ebenfalls zu Ihren Lasten geht.
Warum hat sich ab18.de 2 Jahre nicht gemeldet? Wenn ich einfach an 18.de die 19.95 überweise ist es doch ein Schuldeingeständnis.

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#3
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Weil die Verjährungszeit für "Schulden" (untituliert) 3 Jahre beträgt, deswegen haben die sich nicht gemeldet.

Aber zurück zum Thema: Du hast die Dienstleistung bestellt und auch mal in Anspruch genommen, Du hast vergessen sie abzubestellen und Dich nicht wirklich drum gekümmert (auch als Du erfahren hast, dass dein Konto nicht mehr existiert). Also mit anderen Worten: Alles ignoriert bis heute ;)

Das Problem ist, dass Du einen Vertrag geschlossen hattest nach den AGBs von ab18.de. Also musst Du nun die Leistung bezahlen, 19,95 Euro.

Am besten NUR diese Gebühren an ab18.de überweisen, den Rest wie o.g. behandeln.

Wieso Schuldeingeständnis? Das hast Du Dir schon selber gegeben, als Du damals dort den Dienst bestellt hast.

Erst etwas bestellen und dann nicht zahlen und dann behaupten es sei alles "unrechtmäßig" ist nicht die beste Vorgehensweise!

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#4
 Von 
guest-12328.01.2012 21:37:11
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 17x hilfreich)

Albarion,
ist ja super wie du mich glaubst zu kennen.
ich habe nichts ignoriert, ich habe immer schön alles bezahlt. Klar nach 2 Jahren kommt jemand und ich soll schön brav bezahlen, weil ich es ignoriert habe?
Ich lebe nicht hinter einer rosaroten brille. klar dann kann irgendein inkassounternehmen kommen und behaupten das ich zahlen muss.
ich habe nicht vergessen etwas abzu bestellen.
Nur weil ich irgend wann mal was in anspruch genommen habe, kann jemand nach 2 jahren behaupten ich habe etwas "vergessen" zu bezahlen.

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die aufgelisteten Inkassokosten etc sind sicherlich nicht durchsetzungsfähig
Andere Sache :
Einfach mal googeln : Klagt ab18.de überhaupt ? ;)
Mal die AGBs angeschaut ?

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#6
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Ich behaupte hier niemanden zu kennen. Aber mit Vertragen verhält es sich wie bei eBay kaufst Du dort etwas bzw. ersteigerst Du dort etwas gehst Du ebenfalls einen Kaufvertrag ein.

Zudme hast Du zugegeben etwas in Anspruch genommen zu haben:

quote:
Nur weil ich irgend wann mal was in anspruch genommen habe, kann jemand nach 2 jahren behaupten ich habe etwas "vergessen" zu bezahlen.


Du bist einen Vertrag eingegangen, das ist FAKT! Ob Du die Leistung in Anspruch genommen hast steht auf einem anderen Blatt - du musst ja auch die mtl. handygebühren bezahlen bei einem Vertragshandy auch wenn Du nicht telefonierst. Sollte die Seite oder die Inkasso Firma klagen, und es zum Streit um die 20 Euro kommen, spricht der absgeschlossene Vertrag gegen Dich und es KÖNNTE eine titulierte Forderung daraus werden. Aber ob die nun klagen, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Ich versuche Dir hier nicht irgendwelche Vorwürfe zu machen, ich sage lediglich wie es ist - AUCH wenn es nicht das ist, was Du hören möchtest. Die Wahrheit ist halt manchmal sehr sehr unschön.

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#7
 Von 
guest-12328.01.2012 21:37:11
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 17x hilfreich)

Ich weiß das ich einen Vertrag eingegangen bin, nur ich habe den Vertrag auch erfüllt in dem ich damals bezahlt habe.
Nach 2 Jahren kommt irgend ein Inkassounternehmen und ich soll bezahlen, wobei ich nie eine Rechnung oder eine Mahnung bekommen habe!
Ich wollte nur wissen, wie ich mich in dem Fall verhalten soll, weil ich 2 Jahre nichts gehört habe und jetzt auch von dem besagten Inkassounternehmen angeblich schon die letzte Mahnung bekommen habe.Deine Belehrung zwecks Ebay oder Handy hättest du Dir sparen können.Es war nie ein Thema füor mich das ich es nicht zahlen will.


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-- Editiert am 24.07.2010 15:41

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