Did EOS inkassogebühren

26. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
TraumBaum
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)
Did EOS inkassogebühren

Hallo, noch eine frage zu den inkassogebühren. Ich hatte bei Otto einen forderungsbetrag von 320 Euro offen. Es wurde das did eingesetzt um das ganze einzuholen. Ich hatte damals nur Kleinstaaten anbieten können. Dadurch wurde ein Magenbeschwerden beantragt. Inkassokosten 270 Euro. Diesen widersprach ich. Ich einigte mich auf eine Ratenzahlung mit did sollte dazu aber die inkassokosten anerkennen, was ich auch Tat aus Angst, der gerichtsvollzieher steht vor der Tür. Nun sind noch 132euro offen. Muss ich diese noch zählen? Der forderungsbetrag + die Hälfte der inkassogebühren sind gezahlt.

Können die mir die Übergabe des Mahnbescheides verweigern? Zumal ich das damals als Erpressung empfand.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Was genau hattest Du unterschrieben ?

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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#2
 Von 
TraumBaum
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)

eine ratenzahlungsvereinbarung...aber dazu musste ich die kosten anerkennen sonst hätte ich die ratenzahlung nicht durchführen können.

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Kannst Du mal diese Ratenvereinbarung sowie die letzte DID Forderungsaufstellung hier verlinken ?
(Deinen namen und Anschrift abdecken bzw schwärzen)

Einen gerichtlichen mahnbescheid hast Du nicht bekommen ?
D.H die Forderung ist also nicht tituliert ?

Besteht Deinerseits die EV ?

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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#4
 Von 
TraumBaum
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)

doch ist tituliert, aber ich hatte ja gegen diese kosten einspruch eingelegt...aber das musste ich widerrufen, damit die die ratenzahlung angenommen haben.

ich habe jetzt nochmal die gesamte übersicht angefordert mit allen zahlungseingängen und wo dann auch die zinsen draufstehen. bis jetzt kommt ja immer nur ein schreiben mit der restsumme und dann noch neue mahngebühren zusätzlich in höhe von 12 euro, denen ich jetzt aber schriftlich widersprochen habe

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#5
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Dadurch wurde ein Magenbeschwerden beantragt. Inkassokosten 270 Euro. Diesen widersprach ich.


Wie wurde denn die Forderung tituliert? Versäumnisurteil?

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#6
 Von 
TraumBaum
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)

gibt es da unterschiede? ich habe nur einen mahnbescheid vom gericht und mich daraufhin wieder mit did in verbindung gesetzt. meine vorherigen ratenangebote hatten sie nicht angenommen, nach dem MB allerdings schon, wahrscheinlich, weil dann sicher steht, dass sie 30 jahre vollstrecken können...oder?!

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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Kein Vollstreckungsbescheid ?

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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#8
 Von 
TraumBaum
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)

nein

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#9
 Von 
Kabul
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 81x hilfreich)

quote:
Können die mir die Übergabe des Mahnbescheides verweigern?


Ein Mahnbescheid kann nicht übegeben sondern nur beim Amtsgericht beantragt werden. Wenn du dem damals widersprochen hast, dann ist ja alles gut. Falls nicht ist es wahrscheinlich zur ZV gekommen.

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#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Was genau hast Du unterschrieben ?

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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#11
 Von 
TraumBaum
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)

also ich meinte die herausgabe des titels...könnendie mirdenverweigern?

es gab wie gesagt MB, den habe ich nur teilweise akzeptiert. habe mich dann auch mit der did in verbindung gesetzt und die haben gemeint, dass sie die ratenzahlung nur akzeptieren, wenn ich den widerspruch gegen diese einzelnen posten zurücknehme. dann haben sie mir eine ratenzahlungsvereinbarung mit dem gesamtbetrag zugesandt und die habe ich unterschrieben. heißt die haben mich dazu gezwungen diese kosten auch anzuerkennen und haben das schriftlich von mir.

kann ich jetzt sagen, dass ich 400 euro inkassokosten und zinsen einfach zu überhöht finde (die häkfte davon ist schon abgezahlt, 162 euro sind noch offen). kann ich einen vergleich anstreben?wie mache ich das dann am besten? oder ist ein vergleich bei einer forderung bei der schon ein titel vorliegt gar nicht möglich, da ja 30 jahre eingezogen werden kann?

oder könnten die vor gericht alles einklagen? würde das gericht trotz meiner unterschrift, dass ich die kosten anerkenne gegen die zahkung sprechen oder ist denen dass dann egal, weil ichs ja so akzeptiert habe?

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