Doppelte Einigungsgebühr Inkasso

26. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Herbie81
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelte Einigungsgebühr Inkasso

Hallo,
ich bin jetzt ziemlich ratlos.
Hatte bei Uniscore Inkasso eine Ratenzahlung vereinbart mit der dazugehörigen Einigungsgebühr.
Kam mit einer Rate in Rückstand.
Daraufhin bat ich sie die Vereinbarung aufrecht zu erhalten.
Hatten sich drauf eingelassen und schickten mir nochmals eine Ratenzahlungsvereinbarung zu mit nochmaliger Einigungsgebühr. Also wollten sie doppelte Einigungsgebühr abkassieren. Die zweite Vereinbarung unterschrieb ich nicht und schickte einen Widerspruch das ich nicht doppelt zahle.
Hatte nun vor zwei Monaten die letzte Rate gezahlt. War dann von meiner Seite aus ausgeglichen.
Heute kam ein Brief von Uniscore Inkasso das noch 82,- € ( 2. Einigungsgebühr )und paar zerquetschte offen seien und ich sie sofort zahlen solle weil ich mich nicht an die Ratenzahlung gehalten hätte. Ansonsten rechtliche Schritte.
Muss ich denn wirklich doppelt Einigungsgebühr zahlen? Zumal ich die zweite Vereinbarung nicht unterschrieben hatte und dagegen auch Widerspruch einlegte.
Ich hoffe mir kann einer Auskunft geben.
VG Herbie81

-- Editiert von Herbie81 am 26.10.2018 23:39

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
Hatte bei Uniscore Inkasso eine Ratenzahlung vereinbart mit der dazugehörigen Einigungsgebühr.
Hast du irgendetwas unterschrieben?
War die ursprüngliche Schuld tituliert?

Wenn nicht, würde ich das Inkasso einfach ignorieren bzw. folgendes schreiben: "Wertes Inkasso. Gemäß ZPO fallen jegliche Einigungsgebühren grundsätzlich der jeweiligen Partei zur Last. Also werden Sie sich gefälligst an ihre Mandantin wenden und mich in Ruhe lassen. Ich habe der Übernahme der zweiten Rateneinigungsgebühr nie zugestimmt. Wenn Sie der Meinung sind, dass sie diese Forderung durchsetzen können, klagen sie. Aber verschonen sie mich mit weiterem Briefpapier. Ich lasse mich weder einschüchtern, noch von Anwaltsschreiben beeindrucken. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Herbie81
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, die erste Teilzahlungsvereinbarung hatte ich unterschrieben aber nicht die zweite.
Tituliert ist die Schuld nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

OK, dann habe ich meiner Meinung nichts hinzu zu fügen :-)

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