Hallo,
ich bin jetzt ziemlich ratlos.
Hatte bei Uniscore Inkasso eine Ratenzahlung vereinbart mit der dazugehörigen Einigungsgebühr.
Kam mit einer Rate in Rückstand.
Daraufhin bat ich sie die Vereinbarung aufrecht zu erhalten.
Hatten sich drauf eingelassen und schickten mir nochmals eine Ratenzahlungsvereinbarung zu mit nochmaliger Einigungsgebühr. Also wollten sie doppelte Einigungsgebühr abkassieren. Die zweite Vereinbarung unterschrieb ich nicht und schickte einen Widerspruch das ich nicht doppelt zahle.
Hatte nun vor zwei Monaten die letzte Rate gezahlt. War dann von meiner Seite aus ausgeglichen.
Heute kam ein Brief von Uniscore Inkasso das noch 82,- € ( 2. Einigungsgebühr )und paar zerquetschte offen seien und ich sie sofort zahlen solle weil ich mich nicht an die Ratenzahlung gehalten hätte. Ansonsten rechtliche Schritte.
Muss ich denn wirklich doppelt Einigungsgebühr zahlen? Zumal ich die zweite Vereinbarung nicht unterschrieben hatte und dagegen auch Widerspruch einlegte.
Ich hoffe mir kann einer Auskunft geben.
VG Herbie81
-- Editiert von Herbie81 am 26.10.2018 23:39
Doppelte Einigungsgebühr Inkasso
26. Oktober 2018
Thema abonnieren
Frage vom 26. Oktober 2018 | 23:37
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelte Einigungsgebühr Inkasso
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 27. Oktober 2018 | 12:53
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16166x hilfreich)
Hast du irgendetwas unterschrieben?Zitat:Hatte bei Uniscore Inkasso eine Ratenzahlung vereinbart mit der dazugehörigen Einigungsgebühr.
War die ursprüngliche Schuld tituliert?
Wenn nicht, würde ich das Inkasso einfach ignorieren bzw. folgendes schreiben: "Wertes Inkasso. Gemäß ZPO fallen jegliche Einigungsgebühren grundsätzlich der jeweiligen Partei zur Last. Also werden Sie sich gefälligst an ihre Mandantin wenden und mich in Ruhe lassen. Ich habe der Übernahme der zweiten Rateneinigungsgebühr nie zugestimmt. Wenn Sie der Meinung sind, dass sie diese Forderung durchsetzen können, klagen sie. Aber verschonen sie mich mit weiterem Briefpapier. Ich lasse mich weder einschüchtern, noch von Anwaltsschreiben beeindrucken. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien."
#2
Antwort vom 27. Oktober 2018 | 13:38
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo, die erste Teilzahlungsvereinbarung hatte ich unterschrieben aber nicht die zweite.
Tituliert ist die Schuld nicht.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Inkasso" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 27. Oktober 2018 | 17:55
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16166x hilfreich)
OK, dann habe ich meiner Meinung nichts hinzu zu fügen :-)
Und jetzt?
Schon
266.765
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
11 Antworten
-
8 Antworten
-
9 Antworten
-
9 Antworten
-
12 Antworten
-
4 Antworten
Top Inkasso Themen
-
72 Antworten
-
18 Antworten
-
17 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
13 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten