Dr. Claudia Wendel!

6. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
crazyszicke0110
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 12x hilfreich)
Dr. Claudia Wendel!

Guten Tag alle zusammen!
Ich bin seid Monaten bei diesem Frikadellenverein 30,00 Euro am bezahlen. Jetzt war ich mir nicht mehr sicher ob ich die letzte Rate schon bezahlt habe oder ob ich die letzte Rate am 01.05.2010 bezahlen muß. Also rief ich netter weise bei diesem Verein an.
Die Tante am Telefon erzählte mir dann, dass noch mehr offen sei. Ich bin mir 1000% sicher das es nur ein Betrag von 300,00 Euro war. Jetzt sind noch 106 Euro offen. Ich habe keine Rate ausgelassen.
Die Argumentieren nun so, dass als die mir die Kontopfändung damals gemacht hatten natürlich Kosten entstanden seien und ich diese auch noch tragen muß.
Ich habe aber nie ein Schreiben darüber bekommen und hätte jetzt spätestens am 01.05. auch aufgehört zu Zahlen.
Nun ich bin etwas Frech am Telefon geworden und Tante Waltraud legte auf.
Nun hatte ich Onkel Harald am Telefon. Der verzapfte mir das gleiche, auch bei dem war ich nicht gerade Nett. Nun drohen die mir trotz bezahlens wieder eine Kontopfändung drauf zu hauen. Dürfen die das auch wenn ich bezahle?
Dann entstehen ja weitere Kosten für mich die ich an dem Tuffelverein bezahlen muß.
Ich bin gerade ziemlich Sauer und wenn die nicht aufhören fliege ich da rein denn Wuppertal ist nicht weit weg von mir.

Schönen danke für eure Antworten im vorraus.

Schöne grüße
Die Zicke

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Verlink doch mal das letzte Schreiben von Tante Wendel hier ;)
(namen aber schwärzen bzw abdecken)

lg

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo zicke,

und Du glaubst wirklich, dass sich jemand von Deinem Einfliegen beeindrucken lässt? Vergiss es.

Fakten zählen! Hat es eine Kontopfändung gegeben, hat es in dem Zusammenhang Kosten gegeben (Kosten des PÜ, Zustellkosten, Lohn des Anwalts). Diese musst Du als Verzugsschaden ebenfalls zahlen, bzw. diese hast Du unter Beachtung des § 367 BGB bereits gezahlt, so dass jetzt nur noch ein Teil der Hauptforderung offen ist.

SG

Berry

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>und Du glaubst wirklich, dass sich jemand von Deinem Einfliegen beeindrucken lässt? Vergiss es. <hr size=1 noshade>


von Sir Berry am 07.04.2010 01:37

müde ? gereizt ?

quote:<hr size=1 noshade>diese hast Du unter Beachtung des § 367 BGB bereits gezahlt, so dass jetzt nur noch ein Teil der Hauptforderung offen ist <hr size=1 noshade>


Trifft es vermutlich

quote:<hr size=1 noshade>Verlink doch mal das letzte Schreiben <hr size=1 noshade>


könnte auflösen.

lg

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12307.04.2010 14:29:17
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 20x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
zoltan020
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo den machenschaften von inkasso becker und rechtsanwältin claudia wendel muß man das handwerk legen man wird von denen bedroht und erprest ich war in einem fitness studio und habe dort ordnungsgemäss gekündiegt weil ich nach spanien ausgewandert bin habe auch eine bestättigung von dem studio über die kündiegung erhalten.ein halbes jahr später hat inkasso becker 1000 euro von mir gefordert habe dann kontakt mit becker aufgenommen und denen die unterlagen sprich kündiegung bestättigung vom studio usw zugeschickt dann habe ich einige zeit nichts mehr gehört dann bekamm ich eine email von becker wo ich aufs feinste bedroht worden bin dann habe ich den sachverhalt nochmal dargestellt und mit strafanzeige gedroht wen man mich nochmal so bedrohen und zu erpressen versucht dann habe ich nichts mehr gehört bis vor 2 monaten post von der re wendel kamm habe natürlich gleich drauf reagiert doch es kamm ein schreiben nach dem anderen als ich dann vor 2 wochen dort angerufen habe wurde ich wie soll es auch sein aufs übelste beschimpft und bedroht 5 tage später kam ein mahnbescheid wo ich sofort einspruch gegen eingelegt habe und bin mit den ganzen unterlagen zum anwalt gegangen der mir dann sagte das ihm die machenschaften von inkasso becker und re wendel bekannt seien er hat dann unverzücklich strafanzeige gegen inkasso becker und re wendel erstattet.
ich kann euch nur den tip geben das ihr ebenfalls diesen weg geht damit diesen machenschaften ein ende gesetzt wird.
gruß
zoltan

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