Hallo, habe ein Brief vom *Dr. Duve Inkasso* nach Einigung auf eine Ratenzahlung. Hier heißt es im Text u.a. *Nach Zahlung der Ihnen bekannten Fordrung geht Ihnen eine Restkostenaufstellung zu*.
RESTkostenaufstellung... Was bedeutet das?
Dr. Duve Inkasso
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
das man ihnen dann noch weitere zinsen und vermutlich auch gebühren und vermeintliche kosten versuchen wird aufzudrücken.
und die wird gesalzen sein ...
Du hast schon den Ratenzahler unterschrieben ?
gruß
thehellion
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Es handelt sich um eine sehr "alte" Forderung. Ich zahle so eines nach dem Anderen ab... Die Einigung über RZ habe ich telefonisch getroffen und schriftlich bestätigt bekommen. Diese Forderung ist aber insgesamt nur ca. 200 Euro. Erste Rate ist vorgestern rausgegangen.
Ich würde Zahlungen nur zur ausschlieslichen Verrechnung mit der Hauptforderung tätigen ( auf dem überweisungsträger vermerken ) beziehungsweise wenn nicht geschehen dies per fax und email dem IB mitteilen !
Ansonsten wird seitens des inkasso nach 367 BGB verrechnet ( erst die eignen Gebühren )
gruß
thehellion
Einzige Artikel gegen Dr. Duve, dass spricht ja für uns. :-)))
Helfe bei Fragen gern weiter und wünsche eine schöne Zeit
Mfg Steffen
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"Steffen Osten
Angerstr. 6
30161 Hannover
http://www.xing.com/profile/Steffen_Osten"
quote:
Einzige Artikel gegen Dr. Duve, dass spricht ja für uns. :-)))
Stimmt tatsächlich - Dieses Inkassobüro taucht in den Foren sehr selten auf
lg
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@ Steffen Osten: Noch kannste grinsen- Eingezahlt und trotzdem Haftbefehl
in der Schufa!!! Wie gern wäre ich in eurer Nähe...!!! Aber man(n) sieht sich bekanntlich immer 2 mal im Leben...
Dir auch noch ne schöne Zeit!
Bei Dr Duve muß ich irgendwie immer an eine Seife denken
Irgendwie passt dieser "geschmeidige " Name nicht zu einem Inkassobüro
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Habe heute mit einer Dame dort wegen meinen Bruder
gespochen der schwer erkrankt ist und warscheinlich
nur noch zei Jahre zu leben hat. Diese Dame war sehr
arogant und unhöflich man kann sogar von frech sprechen
Sie drohen mit einer Fremdinsolvenz.Die Schulden meines Bruders sind ca. 25Jahre alt und den Tittel wollen die auch nicht in Kopie als Beweis zusenden.Ober Linke Sache.
Mein Rechtsanwalt hat mir Empfohlen wegen Nötigung(androhung einer Insolvenz ) anzeige zu erstatten.
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Steffen Osten wird nicht mehr im Namen Dr. Duve antworten können. Er war dort bis zum 20.3.2012 auch nur Prokurist.
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Kann ihr Bruder dazu inhaltlich was sagen? Erinnert er sich an die Sache oder gibt es irgendwelche Unterlagen dazu?
Unabhängig davon: Niemals telefonisch etwas besprechen.
Schriftlich (am besten beim ersten Brief via Einschreiben) zu einem Nachweis fordern. Beispielsweise:
quote:
Hallo.
Sie möchten bitte einstweilen aufgrund der schweren Erkrankung meines Bruders weitere Schreiben an mich richten. Eine Vollmacht, in dieser Angelegenheit in seinem Namen zu antworten, wird versichert. Eine Rechtspflicht mir gegenüber ergibt sich aus dieser Vertretung nicht.
Ich fordere Sie umgehend auf, den zugrundeliegenden Titel in Kopie auszuhändigen, sowie eine Vollmacht gemäß BGB oder einen Nachweis des Forderungsübergangs. Des weiteren fordere ich sie umgehend auf, eine Forderungsaufstellung gemäß BGB zuzuschicken.
Solange die Aufstellung, der Titel und die Vollmacht nicht zugeschickt wurden, ist mein Bruder Ihnen gegenüber zu nichts verpflichtet. Sobald Sie dies zugesendet haben, werden wir die Sachlage inhaltlich prüfen und Ihnen antworten. Die mündliche ausgesprochene Verweigerung, die Unterlagen trotz Rechtspflicht auszuhändigen, sowie die Androhung einer Fremdinsolvenz begreifen wir als Nötigung und werden wir zur Anzeige bringen.
Der Rechtsanwalt liegt da natürlich völlig richtig. Es gibt eine Mitwirkungspflicht beim Gläubiger. Erst recht nach 25 Jahren. Ich würde natürlich auch direkt Strafanzeige erstatten.
Sobald die Vollmachten und Forderungsnachweise, sowie der Titelnachweis vorliegt, kann man sich inhaltlich damit beschäftigen. Dazu braucht man auch keinen Rechtsanwalt, der kostet nur unnötig. Erst wenn die Sachlage geklärt ist oder wenn hier Klage eingereicht wird oder eine Pfändung vorliegt, ggf. wenn wirklich ein Insolvenzantrag eingereicht wird, sollte man en Anwalt nochmal hinzuziehen (je nach Sachlage).
Mit der aufforderung die Nachweise zuzuschicken und die Forderungsaufstellung macht man ncihts verkehrt und viel mehr wird der Anwalt am Anfang auch nicht tun.
Ansonsten: Wie schlimm wäre eine Insolvenz? Wenn ihr Bruder kein Sparvermögen hat, kein Besitz (Haus o.ä.), ist die Insolvenz nett aber bewirkt aus Sicht des Gläubigers nichts.
Das ist eine Frage unabhängig vom Gesundheitszustand. Der kommt ggf. hinzu, wenn er pflegebedürftig ist, wenn er auch nur noch ein paar Jahre hat, keien Aussicht auf neue Einkommen durch Job u.ä.
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quote:
Steffen Osten wird nicht mehr im Namen Dr. Duve antworten können. Er war dort bis zum 20.3.2012 auch nur Prokurist.
Jetzt drückt er bei der CreFo - Die Fluchtration ist in diesem Geschäft recht hoch
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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "
-- Editiert thehellion am 20.11.2012 22:36
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