Dringende Hilfe bei infoscore Forderung

25. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
hillabong
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Dringende Hilfe bei infoscore Forderung

Hallo,

und zwar habe ich heute einen Brief der Infoscore Forderungsmanagement GmbH bekommen.
Erstmal zu meiner Person, ich bin 17 Jahre alt und Schüler.

Die Forderung ist von dm-drogerie markt gestellt worden.
Ich habe am 21.07.2010 mit meiner EC-Karte 8,60 € bezahlt, das stimmt, nur waren leider ca. 0,50 € zu wenig auf dem Konto ( kann als Schüler schon mal vorkommen ) ich war mit dessen aber nicht bewusst, sonst hätte ich diese Zahlung nicht durchgeführt. Nun bin ich ziemlich geschockt und hab auch Panik ( mit 17 schon eine Zahlungforderung bekommen finde ich nicht gerade passend )

Wie soll ich nun vorgehen? Ich habe schon etliche Themen darüber gelesen aber dort ging es immer um unberechtigte Forderungen, bei mir ist es ja aber berechtigt.

Wie es in der Forderung steht:
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1. Hauptforderung aus Rücklastschrift_________________8,60 EUR
2. Verzugszinsen vom 20.08.2010 bis 03.10.2010_______0,05 EUR
3. Bisherige Mahnauslagen ich hab nie eine Mahnung bekommen __3,00 EUR
4. Sonstige übergebene Kosten _____________________6,70 EUR
5. Ermittlungskosten______________________________10,50 EUR

Gesamtforderung (Stand 03.10.2010)_________________28,85 EUR

Bitte überwiesen Sie den erechneten Gesamtsaldo unter Verwedung des beigefügten Überweisungsträgers. Den Zahlungseingan erwarten wir spätestens

03.10.2010



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Seite 2
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"Überweisungsformular"

Und dann noch diesen Zusatz den ich bestätigen soll.

Ich(wir) erkenne(n) die Gesamforderung in Höhe von EUR 28,85 (Stand: 03.10.2010) zuzüglich gegebenfalls weiterer anfallender Zinsen und Kontoführungsgebühren an.

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------

.... und dann noch wegen der Bezahlungsarten.
Mir kommt das alles ziemlich seltsam vor, zwar habe ich die 8,60 nicht aufbringen können aber warum sind die Kosten jetzt regelrecht explodiert? Und warum soll ich mich auch noch dazu verpflichten das sie willkürlich noch Zinsen etc. erheben dürfen?

Ich habe wirklich keinen Durchblick, wie soll ich handeln? Bezahlen? oder andere Schritte?

Bitte dringend um Hilfe bin ziemlich Verlorne und kann an nichts mehr anderes denken außer an dieses Schreiben.

Dankeschön fürs Lesen
Freundliche Grüße
hillabong

-- Editiert am 25.09.2010 21:36

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
letztlich hast du einen Warenkreditbetrug begangen - aber zum Glück geht es hierbei ja nicht darum. Die aufgeführten Kosten halte ich für sehr human - hier gibt es Unternhemen, die sehr viel härter zuschlagen!
Die von dir bemängelten Mahnkosten, sind genau durch das Schreiben entstanden.
Du solltest die Forderung umgehend zahlen, damit die Sache aus der Welt ist. Ansonsten kommen nur weitere Kosten und Zinsen hinzu. Zwar bist du bei dem Dienstleister der DM-Märkte (bzw. der Märkte selbst) nicht mehr Kreditwürdig, Dies ist aber besser als künftig bei der Schufa als nicht mehr Kreditwürdig zu erscheinen.

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#2
 Von 
hillabong
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok vielen Dank!
Ja das hat ich ohnehin vor, nur das einizige was mich noch stört ist dieser Satz:

Ich(wir) erkenne(n) die Gesamforderung in Höhe von EUR 28,85 (Stand: 03.10.2010) zuzüglich gegebenfalls weiterer anfallender Zinsen und Kontoführungsgebühren an.

Heißt das, dass sie mir willkürlich weitere Gebühren und Zinsen anrechnen dürfen?
Oder ist es unwahrscheinlich das weitere enstehen werden?

Inwiefern nicht mehr Kreditwürdig? EC Karte wäre noch möglich? Wobei ich jetzt wohl doch lieber mit Bargeld bezahle ;-)

MfG

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-- Editiert am 25.09.2010 23:20

-- Editiert am 25.09.2010 23:23

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
1. Hauptforderung aus Rücklastschrift_________________8,60 EUR
2. Verzugszinsen vom 20.08.2010 bis 03.10.2010_______0,05 EUR
3. Bisherige Mahnauslagen ich hab nie eine Mahnung bekommen __3,00 EUR
4. Sonstige übergebene Kosten _____________________6,70 EUR
5. Ermittlungskosten______________________________10,50 EUR

Gesamtforderung (Stand 03.10.2010)_________________28,85 EUR


Die angesetzten gebühren sind überraschend moderat
Ich würde zahlen
Zu unterschreiben brauchst Du nichts !


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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.09.2010 09:03:27
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 40x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hillabong
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok danke für die Antworten

Aber was soll ich nun glauben? Und wie soll ich handeln? Zahlen oder nicht?

Mich stört am Meisten der Zusatz das weitere Kosten berechnet werden dürfen, diesen sehe ich nicht ein zu bestätigen.

MfG

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#6
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Es ist tatsächlich so, dass du, wegen Deinem Alter nicht uneingeschränkt geschäftsfähig bist. Daher ist der die hier angegebene Kaufvertrag nicht zustande gekommen und aus dem Grund kann hier auch kein Warenkreditbetrug vorliegen. Mal abgesehen davon, dass dieser ja den Vorsatz erfordert.
Nur, der Sache müssten dementsprechend auch Deine Eltern oder Dein gesetzlicher Vormund widersprechen.
Da die Kosten hier wirklich sehr human erscheinen, würde ich Dir hier auch raten, die Sache zu bezahlen und gut ist.
Bei einer Zahlung musst Du hier auch nichts unterschreiben oder anerkennen

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hillabong
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Überweisung tätigen und gut ist. ?
Wenn sie nichts in der Hand haben wo ich bestätige, dass ich solche Kosten übernehme können sie mir auch nichts anrechnen?
Sie weisen nähmlich darauf hin, dass ich das Antwortschreiben zurück schicken soll.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Hallo,
nur die 28,85 € überweisen ( zeitnah damit nicht noch Zinsen anfallen ) besser 10 cent mehr.
Halte die Kosten auch für human.
Fertig!

Unterschreiben musst du nix.

lg

PS:( das durch die Rückbuchung Kosten angefallen sind steht ja außer Frage)

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12327.09.2010 09:03:27
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 40x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

quote:
Es ist tatsächlich so, dass du, wegen Deinem Alter nicht uneingeschränkt geschäftsfähig bist. Daher ist der die hier angegebene Kaufvertrag nicht zustande gekommen und aus dem Grund kann hier auch kein Warenkreditbetrug vorliegen.
Das ist natürlich Unsinn!
Der Taschengeldparagraph erlaubt Kaufvertröge auch durch beschränkt geschäftsfähige Personen und macht diese auch rechtssicher (sonst könnten Sie sich als 17-jähriger nicht mal Drops am Kiosk kaufen ... :) ).
In Ihrem Fall - bei einem Einkauf in Höhe von 8 Euro - kann der Vertragspartner bei einem 17-jährigen wohl davon ausgehen, dass dieses Rechtsgeschäft unbedenklich und nicht durch Eltern genehmigungspflichtig ist!

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

-- Editiert am 27.09.2010 10:15

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Ähm, den Paragrahen gelesen?
Denn offenkundig hat er die Mittel ja nicht gehabt und diese sind ihm auch nicht ven seinen Vertretern zur Verfügung gestellt worden, denn sonst wäre die Lastschrift ja eingelöst worden.
Ich weiss selber, dass es sich blöd anhört, aber durch diese Tatsache ist dieser Paragraph nicht mehr einschlägig.
Und das ändert im übrigen auch nichts an der Tatsache, das Infoscore hier an die eltern wenden müsste.
Nichts destotrotz noch einmal der Hinweis, die Kosten sind hier nicht übertrieben und sollten schnelsstmöglich beglichen werden.


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#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Also zusammenfassend :
Zahlen plus 10 Cent und nichts unterschreiben !

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#13
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

quote:
Denn offenkundig hat er die Mittel ja nicht gehabt und diese sind ihm auch nicht ven seinen Vertretern zur Verfügung gestellt worden, denn sonst wäre die Lastschrift ja eingelöst worden.
Das ist Unsinn! Beim Taschengeldparagraphen geht es nur um die Forderungshöhe - nicht ob Sie in der Lage sind, die Forderung zu bezahlen!? :)
quote:
Und das ändert im übrigen auch nichts an der Tatsache, das Infoscore hier an die eltern wenden müsste.
So lange das IKU gar nicht weiß, dass der Schuldner minderjährig ist, wendet es sich (natürlich!) an diesen. Im Übrigen ist das - gerade wegen des o.g. Taschengeldparagraphen - auch dann noch statthaft (und rechtmäßig), wenn die in Rede stehende Forderung geringfügig ist!
quote:
Nichts destotrotz noch einmal der Hinweis, die Kosten sind hier nicht übertrieben und sollten schnelsstmöglich beglichen werden.
Hier würde ich zustimmen. :)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Also sind wir Alle mal einer Meinung - welches durchaus Seltenheitswert haben dürfte :engel:

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Da sind wir aber alle froh, dass Frau thehellion zustimmt ... :) !

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hillabong
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Danke an Alle ;-)

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