Drittschuldner in Erbengemeinschaft

15. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
Jana M.
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)
Drittschuldner in Erbengemeinschaft

Hallo,

meine Schwester und ich liegen seit 1,5 Jahren im Erbstreit, da meine Schwester jegliche Mitarbeit um die Klärung des Erbes verweigert.
Daneben habe ich Forderungen an sie - an die 10.000€ - aus Beerdigungskosten, Rentenrückzahlungen, div Gebühren usw. als auch das ich ihr Gegenüber einen erhöhten Erbanteil geltend mache aufgrund der Pflege unserer Eltern über ca 5 Jahre.

Derzeit wohne ich im Haus, allerdings ohne das wir uns auf eine "Miete" einigen konnten. Sie hatte mir letztes Jahr einen Mietpreis benannt, der absolut utopisch war. Ich schlug ihr im Gegenzug eine "Miete" vor, welche den ortsüblichen Bedingungen gerecht wurde (basierend auf dem Mietspiegel der Stadt) und bekam dann keinerlei Antwort mehr. Auch auf mehrfache Aufforderung die Kosten zu begleichen, den erhöhten Erbanteil und die "Miete" zu regeln bekam ich keinerlei Reaktion mehr und hing in der Luft, da wir mehrer hundert Kilometer auseinander wohnen.

Nun war am Donnerstag morgen der Gerichtsvollzieher da und überbrachte mir die Nachricht das meine Schwester aus den Jahren 2010/11 aus ihrer sich wiederholenden Mietnomadenkarriere nochmal min. 12.000€ Schulden inkl Zinsen hat und sowohl Haus, Wohnung als auch Garage auf dem Pfändungsbescheid aufgelistet sind.

Nun habe ich mich mit dem Gläubiger als auch dessen Rechtsanwälten in Verbindung gesetzt und musste erfahren das meine Schwester das dies seit März 14 weiß und dort dem Gerichtsvollzieher auch eine eidesstattliche Erklärung abgab - und dabei wie sich im Gespräch dann herausstellte - diese falsch war und Wertgegenstände von ihr vorenthalten hat (u.a. Auto und Klavier)

Nun möchte ich natürlich vermeiden, dass das Erbe aufgrund von Zwangsversteigerungen etc und anderem ****** meiner Schwester unnötig verpulvert wird.

Da ich davon ausgehen muss das meine Schwester auch weiterhin mich ignoriert und bei der Erbauflösung nicht mitarbeitet frage ich mich welche Möglihkeiten ich habe.

Kann man legal bsp. die Garage verkaufen ohne das ihre Zustimmung / Unterschrift nötig ist?

Ich möchte auch verhindern das ich mit meinem Privatvermögen für meine Schwester haften muss (zB Bausparvertrag/Sparkonto) oder Lohnpfändung o.ä. weil sie eben dem Verkauf nicht zustimmt, oder gar bei einer Zwangsversteigerung Teile des Erbes für einen Spotpreis verjubelt werden..

Ich habe mir zwar am Montag bei der Schuldnerberatung schon einen Termin geben lassen, aber mehrer Meinungen einzuholen schadet ja auch nicht.

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-- Editiert Jana M. am 15.06.2014 17:02

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8 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Solange es eine Erbengemeinschaft ist, kann man nur miteinander. Ich würde hier einen versierten Anwalt aufsuchen. Eventuell gibt es die Möglichkeit, die Schwester zu einem geringen Teil auszuzahlen (bzw. dann als Drittschuldner an die Gläubiger zu zahlen) und sie so aus der Erbengemeinschaft rauszubekommen. Ich würde das aber nicht ohne Anwalt probieren.

Für den Moment passiert nichts. Denn als Drittschuldner wird zunächst einmal nur der Zahlungsanspruch gegenüber der Schwester gepfändet. Solange nichts an die Schwester gezahlt wird, passiert (noch) nichts. Auf keinen Fall wird in irgendein Privatvermögen des Drittschuldners so ohne weiteres gepfändet. Allerdings sollte man sich frühzeitig positionieren.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
Jana M.
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort. Ich habe es mir schon fast gedacht das selbst in so einem Fall ich nicht einfach irgendwas verkaufen darf.
Leider kann ich meine Schwester auch nicht ausbezahlen, da mein Erspartes für die Beerdigung verwendet wurde, ich derzeit studiere und lediglich einen 800€ netto Job habe.

Andere Frage: Gibt es denn irgendeine Möglichkeit den Gläubiger Hintergrund meiner Schwester zu durchleuchten?

Ich habe nämlich die Befürchtung das dies erst der Anfang gewesen sein könnte, und in naher Zukunft die nächsten Gläubiger bei mir anklopfen könnten bzw meiner Schwester zuzutrauen wäre das sie die nächsten Schulden macht.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Leider kann ich meine Schwester auch nicht ausbezahlen,

Darlehen inkl. Stundung auf das Haus aufnehmen und dann auszahlen könnte evtl. klappen. Das muss man aber mit der Hausbank durchsprechen. Sollte man erst dann machen, wenn man weiß, in welche Richtung das geht.

Kann auch so funktionieren, dass du auf sämtliche Ansprüche verzichtest und sie dann auf ihren Hausanteil. Letztendlich ist es Verhandlungssache.

quote:
Andere Frage: Gibt es denn irgendeine Möglichkeit den Gläubiger Hintergrund meiner Schwester zu durchleuchten?
Ich habe nämlich die Befürchtung das dies erst der Anfang gewesen sein könnte, und in naher Zukunft die nächsten Gläubiger bei mir anklopfen könnten bzw meiner Schwester zuzutrauen wäre das sie die nächsten Schulden macht.


Kann alles sein, daher lieber heute als morgen einen Anwalt aufsuchen und die Schwester aus der Erbengemeinschaft herausbekommen.

Davon ab noch ein Tipp: Du schreibst, dass du Geldansprüche gegen deine Schwester hast. Aus Beerdigungskosten und Pflegegeld der Eltern oder wie auch immer. Man kann hier mithilfe eines Anwalts beispielsweise bei der Schwester ein notarielles Schuldeingeständnis erreichen und dann könntest du auf den Teil deiner Schwester eine Zwangssicherungshypothek eintragen lassen. Wenn du schneller als die anderen Gläubiger bist, bist du damit vorrangig und wenn dann eine Zwangsvollstreckung auf ihren Anteil erfolgt, bekommst du als erste das Geld...

Das kann heillos kompliziert werden, daher sollte da auch aufgrund der Summe ein Anwalt ran.

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-- Editiert mepeisen am 16.06.2014 12:25

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

quote:
Kann auch so funktionieren, dass du auf sämtliche Ansprüche verzichtest und sie dann auf ihren Hausanteil. Letztendlich ist es Verhandlungssache.


Dafür wird es wohl leider schon zu spät sein, eine solche "Vereinbarung" dürfte erfolgreich von den Gläubigern der Schwester angefochten werden können.

Hört sich nach viel Arbeit für einen Anwalt an.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
eine solche "Vereinbarung" dürfte erfolgreich von den Gläubigern der Schwester angefochten werden können.

Wenn es finanziell unausgewogen wäre... Ansonsten hat die TE erst einmal ein Aufrechnungsrecht. Und wenn der Wert des Immobilienanteils sagen wir mal 50tsd € ist, wenn die TE 10tsd € Forderung an die Schwetser hat und dann noch 5 Jahre Intensivpflege der Eltern anteilig (das ist auch nicht wenig) dazu käme...

Ja, da sollte einfach ein Anwalt ran. Auch weil die Zeit drängt. Der/die Gläubiger werden nicht däumchendrehend zusehen. Die Schwester hat Eigentum. Und die werden versuchen da ranzukommen. Wieso auch nicht... Bei Vollstreckungen gilt rangwahrend: Wer zuerst kommt, der malt zuerst.

Ideal aus Sicht der TE wäre wohl die Privatinsolvenz der Schwester und ein Treuhänder, der die Hälfte einer ortsüblichen Mieter anerkennt und dann die Immobilie freigibt. Aber ob das klappt?

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-- Editiert mepeisen am 16.06.2014 14:26

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jana M.
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die weiteren Beiträge.

Die Forderungen die ich an meine Schwester richte, neben den getragenen Kosten, ist der von mir erhobene sogenannte erhöhte Erbanteil, aufgrund der Pflege der Eltern.

Ich hatte ihr auch vorgeschlagen das ich das kleine Elternhaus (Schätzwer ca 120.000€) bekomme, sie die Wohnung (Wert: 65.000€) inkl zahlender Mieterin und Garage + Garagenhof (wo ihr Auto noch drin steht, Wert: 15.000€) und wenn nötig und je nach Berechnung/Einigung Betrag X monatlich ihr zu zahlen.
Aber auch darauf ging sie nicht ein. Ich verstehe die Frau nicht, wenn sie doch Schulden hat noch und nöcher hat, anstatt das Angebot anzunehmen oder einen Gegenvorschlag zu machen kommt nichts, nur Schweigen.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>als auch das ich ihr Gegenüber einen erhöhten Erbanteil geltend mache aufgrund der Pflege unserer Eltern über ca 5 Jahre. <hr size=1 noshade>

Ob man das durchsetzen kann? Im Gesetz sind die Anteile doch recht unverrückbar festgelegt.

Oder steht was im Testament?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Es steht der TE jedoch durchaus ein Ausgleichsanspruch zu, wenn sie alleine 5 Jahre lang gepflegt hat (wobei 2 Jahre evtl. verjährt sind?). Mal völlig unabhängig vom Erbschaftsanteil. Nochmal: Da sollte ein versierter Anwalt ran. Alleine aus Selbstschutz vor den Gläubigern der Schwester.

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