Drohungen von Inkasso-Unternehmen

4. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
karlmeier
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Drohungen von Inkasso-Unternehmen

Hallo zusammen,
leider versucht ein Inkasso-Unternehmen seit einiger Zeit einen Betrag von mir einzufordern, der unberechtigt ist.
Im letzten Schreiben droht man mir, einen 'gerichtlichen Schuldtitel zu beantragen' und vermittelt das Gefühl, man könne damit einfach so mein Konto pfänden o.ä.
Ich habe keine Angst vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung allerdings auch keine Lust mehr, dem Unternehmen überhaupt noch zu antworten.
Daher möchte ich fragen, ob so ein 'Schuldtitel' so einfach erwirkt werden kann.
Danke!

karlmeier

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Obligatorischer Bausteinbrief aus der Inkasso Legoabteilung Hier ist der Wunsch Vater des Gedankens

Zuerst der Gerichtliche Mahnbescheid
und danach (wenn dem Mahnbescheid nicht widersprochen wird) der Vollstreckungsbescheid
Auch hier ist noch Einspruch möglich !
Wird auch bei VB nicht reagiert ist tituliert
--------------------------



lg

-- Editiert von thehellion am 04.07.2007 21:27:10

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
karlmeier
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank!!!
Dann reagiere ich erst einmal einfach nicht weiter - hatte dem Inkasso-Unternehmen schon mehrmals erläutert, warum ihre Forderung unberechtigt ist.
Darf ich übrigens erwähnen, dass die Forderung von der FitCom stammt? ;)
Danke nochmals!

karlmeier

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#3
 Von 
loxagon
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 53x hilfreich)

Och, gehe zur Polizei und zeige die an. Das Problem ist: Titulierne ist sehr einfach: Es ist dem Gericht *******gal ob der Titel zu Recht vorliegen soll.

Merke: "Gebe einem Inkassobüro NIEMALS eine Chance !"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Anzeigen ?
Wegen einem wöchentlich Tausendfach verschickten Bausteinbrief ?
Jetzt übertreibst Du etwas !

So einfach ist das Titulieren nicht
http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

lg

-- Editiert von thehellion am 05.07.2007 09:35:53

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