Hallo Ihr Lieben Wissenden,
folgendes Szeario:
A hat probleme mit einem Inkasso und hat sich nun eine Forderungsaufstellung zukommen lassen. In der ist folgendes aufgelistet:
Dienstleistungsvertrag 9,60€
Dienstleistungsvertrag 69,48€
Mahnspesen 10,23€
Inkassokosten 52,67€
RA-Mahnung RVG Gebühr 39,00€
7,70% Zinsen 1,31€
Teilzahlungsgebühr 45,00€
Zahlung per Überweisung 20,00€
RA Mahnung RVG Gebühr 39,00€
Zinsen 8,19% 2,48€
Forderungsstand 239,17€
Sind diese Posten-Positionen so rechtens? 2x RA und 1x Inkasso? Vielen Dank im voraus für eure Hilfe.
Dubiose Mehrfach-Inkasso kosten
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Naja, schreiben sie mal mehr zum Fall. Aus der Aufschlüsselung lese ich, dass sie eine Teilzahlungsvereinbarung getroffen haben, aber nicht fristgerecht gezahlt haben. Das wäre dumm von Ihnen. Wenn Sie nix gemacht haben, dann sind die Kosten zu hoch. Aber das kann so keiner sagen.
Titulierte Forderung ?
An wen die 20 überwiesen ?
An den Gläubiger - ans Inkasso oder an den RA ?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
vielen Dank für eure Antworten. Habe an das Inkasso Überwiesen. Forderung ist von 2&2 ein Internet- Hoster. Die Forderung ist nicht Tituliert.
Nochmal nachgefragt :
Ratenzahlungsvertrag bzw Schuldanerkenntnis unterschrieben ?
Hallo,
nein, wurde mir zwar zugeschickt, aber habe es nicht unterschrieben. sondern nur die 20,00€ überwiesen.
Hallo!
Wenn Sie lediglich überwiesen haben und zuvor nicht ausdrücklich schriftlich eine Gebühr für Teilzahlungen übernommen haben fällt diese auch nicht an!
Für die Tätigkeit nach RVG erhält ein Rechtsanwalt oder das Inkassoinstut 1 x Gebühren nach RVG aber nicht für jede Mahnung!
Das verhält sich genauso wie im späteren titulierten Forderungseinzug wo dem Rechtsanwalt bspw. für Anträge der Vollstreckung Gebühren nach RVG zustehen wohl aber nicht für Mahnungen und im Übrigen auch nicht für Kontoführungsgebühren.
Ansonsten dürfte an der obigen Forderungsaufstellung nichts auszusetzen sein.
Sonnige Grüße aus Düsseldorf
-----------------
"Man sollte von möglichst vielen Dingen etwas und von einigen Digen möglichst viel verstehen."
Das würde ich überweisen :
Dienstleistungsvertrag 9,60€
Dienstleistungsvertrag 69,48€
Mahnspesen 10,23€
RA-Mahnung RVG Gebühr 39,00€
7,70% Zinsen 1,31€
Von der Endsumme würde ich die bereits beglichenen 20 abziehen
Das würde ich nicht bezahlen :
Inkassokosten 52,67€
RA-Mahnung RVG Gebühr 39,00€
Teilzahlungsgebühr 45,00€
Inkassogebühren UND Anwaltsgebühren (Beides zusammen) werden von den meisten Gerichten als nicht erstattungsfähig gesehen
Darüber die Gegenseite informieren - auf den rechtsweg verweisen und evtl die kommenden Bausteinmahnbriefe wg der Restgebühren herabregnen lassen (Falls MB : widerspruch)
lg
@helli
die 20 Euro hat das Inkassobüro aber höchstwahrscheinlich gem 367 mit den eigenen Gebühren verrechnet - ergo nicht abziehen.
Ansonsten stimmen Deine Berechnungen
-- Editiert von alucard2005 am 14.12.2007 22:27:11
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