Dubiose Mehrfach-Inkasso kosten

13. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Der-unwissende-1980
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Dubiose Mehrfach-Inkasso kosten

Hallo Ihr Lieben Wissenden,

folgendes Szeario:

A hat probleme mit einem Inkasso und hat sich nun eine Forderungsaufstellung zukommen lassen. In der ist folgendes aufgelistet:
Dienstleistungsvertrag 9,60€
Dienstleistungsvertrag 69,48€
Mahnspesen 10,23€
Inkassokosten 52,67€
RA-Mahnung RVG Gebühr 39,00€
7,70% Zinsen 1,31€
Teilzahlungsgebühr 45,00€
Zahlung per Überweisung 20,00€
RA Mahnung RVG Gebühr 39,00€
Zinsen 8,19% 2,48€

Forderungsstand 239,17€

Sind diese Posten-Positionen so rechtens? 2x RA und 1x Inkasso? Vielen Dank im voraus für eure Hilfe.

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Naja, schreiben sie mal mehr zum Fall. Aus der Aufschlüsselung lese ich, dass sie eine Teilzahlungsvereinbarung getroffen haben, aber nicht fristgerecht gezahlt haben. Das wäre dumm von Ihnen. Wenn Sie nix gemacht haben, dann sind die Kosten zu hoch. Aber das kann so keiner sagen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Titulierte Forderung ?
An wen die 20 überwiesen ?
An den Gläubiger - ans Inkasso oder an den RA ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Der-unwissende-1980
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für eure Antworten. Habe an das Inkasso Überwiesen. Forderung ist von 2&2 ein Internet- Hoster. Die Forderung ist nicht Tituliert.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Nochmal nachgefragt :
Ratenzahlungsvertrag bzw Schuldanerkenntnis unterschrieben ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Der-unwissende-1980
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

nein, wurde mir zwar zugeschickt, aber habe es nicht unterschrieben. sondern nur die 20,00€ überwiesen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
papiro
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo!

Wenn Sie lediglich überwiesen haben und zuvor nicht ausdrücklich schriftlich eine Gebühr für Teilzahlungen übernommen haben fällt diese auch nicht an!

Für die Tätigkeit nach RVG erhält ein Rechtsanwalt oder das Inkassoinstut 1 x Gebühren nach RVG aber nicht für jede Mahnung!

Das verhält sich genauso wie im späteren titulierten Forderungseinzug wo dem Rechtsanwalt bspw. für Anträge der Vollstreckung Gebühren nach RVG zustehen wohl aber nicht für Mahnungen und im Übrigen auch nicht für Kontoführungsgebühren.

Ansonsten dürfte an der obigen Forderungsaufstellung nichts auszusetzen sein.

Sonnige Grüße aus Düsseldorf

-----------------
"Man sollte von möglichst vielen Dingen etwas und von einigen Digen möglichst viel verstehen."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)


Das würde ich überweisen :
Dienstleistungsvertrag 9,60€
Dienstleistungsvertrag 69,48€
Mahnspesen 10,23€
RA-Mahnung RVG Gebühr 39,00€
7,70% Zinsen 1,31€
Von der Endsumme würde ich die bereits beglichenen 20 abziehen

Das würde ich nicht bezahlen :
Inkassokosten 52,67€
RA-Mahnung RVG Gebühr 39,00€
Teilzahlungsgebühr 45,00€
Inkassogebühren UND Anwaltsgebühren (Beides zusammen) werden von den meisten Gerichten als nicht erstattungsfähig gesehen
Darüber die Gegenseite informieren - auf den rechtsweg verweisen und evtl die kommenden Bausteinmahnbriefe wg der Restgebühren herabregnen lassen (Falls MB : widerspruch)

lg

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

@helli :devil:
die 20 Euro hat das Inkassobüro aber höchstwahrscheinlich gem 367 mit den eigenen Gebühren verrechnet - ergo nicht abziehen.
Ansonsten stimmen Deine Berechnungen

-- Editiert von alucard2005 am 14.12.2007 22:27:11

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.071 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen