Dumme Sache...

4. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)
Dumme Sache...

Hallo!

Ich habe soeben ein Schreiben von RA Bussek und Mengede wegen einer HF von 6,49 € (Nexnet) erhalten. Insgesamt soll ich jetzt über 41 € bezahlen. Eine Mahnung von Nexnet habe ich nicht erhalten. Die Forderung ist ein Teilbetrag der Telekom-Rechnung von Mitte Oktober, die tatsächlich nicht bezahlt war, es inzwischen einschließlich der HF von Nexnet aber ist.

Welche Beträge sind nun tatsächlich fällig? Muss ich die RA-Gebühren bezahlen?

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Klipsch
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 7x hilfreich)

aufgrund dessen das Du im Verzug warst ist die RA-Vergütung berechtigt. Hier könnte man lediglich über die Höhe "streiten". Ist die Frage wieviel er in Ansatz gebracht hat. Meines Erachtens dürfte hier lediglich eine 0,3 Gebühr nach einem Streitwert von 6,49 EUR in Ansatz zu bringen sein plus hierauf 20 % Auslagenpauschale und KEINE Mehrwertsteuer, da Nexnet ja zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

In Ansatz gebracht hat der RA aber 1,0 Gebühren + 20% Auslagenpauschale. Außerdem will er für Nexnet 4,50 € Mahngebühren eintreiben...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Klipsch
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 7x hilfreich)

also über 1,0 lässt sich gewiss streiten, es ist meines Erachtens nur ein einfaches Mahnschreiben und dafür erhält der Rechtsanwalt laut RVG Nr. 2302 eine 0,3-Gebühr.Die Mahnkosten sind von der Höhe her nicht zu beanstanden

-- Editiert von Klipsch am 04.12.2008 21:41

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Über die RAs Bussek und Mengede in Berlin wird gerade eine Fernsehreportage vorbereitet :
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
http://www.freizeitfreunde.de/diskussion/aufpassen-bussek-amp-mengede-treiben-alte-forderungen-ein-44605

Hallo,
ich recherchiere zu der Anwaltskanzlei Bussek & Mengede, die im Auftrag
der Firma nexnet handelt und Zahlungsaufforderungen verschickt.
Merkwürdigerweise ist weder ihre Büronummer in der Berliner Stargarder
Str. 11 erreichbar, noch funktioniert die Hotline. Und die Website ist
„under construction“. Ich kann alles an Infos brauchen, was ihr habt.
Gerne auch Fälle mit entsprechenden Unterlagen.

PS: War bereits persönlich in der Stargarder Str., da weiß niemand von
dieser Anwaltskanzlei und es ist auch nichts auf dem Klingelschild zu
finden.

DANKE und mit besten Grüßen

Jens Hohmann

Redaktion
Imago TV Film- und Fernsehproduktion GmbH
Keplerstraße 4-6
10589 Berlin
Tel: +49 - (0)30 - 32 77 14 154
Fax: +49 - (0)30 - 32 77 14 29
hohmann@imago-tv.de
www.imago-tv.de
AG Charlottenburg - HRB 93721 B
Finanzamt für Körperschaften I in Berlin
UStID: DE 235873458
Geschäftsführer: Andrea Schönhuber & Fabian Sabo
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Die Forderung ist ein Teilbetrag der Telekom-Rechnung von Mitte Oktober, die tatsächlich nicht bezahlt war, es inzwischen einschließlich der HF von Nexnet aber ist.
>
Wann hast Du die Forderung 6,49 EUR von bezahlt ???


lg






-- Editiert von thehellion am 04.12.2008 22:25

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Am 02.12.08 habe ich die Telekom-Rg. bezahlt, in der die Beträge aufgeführt waren (Zahlung inklusiv Fremdanbieter...). Ist natürlich zu spät.....

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Ich habe an die RAs 9 Euro bezahlt: 0,3 Gebühr, davon 20% Auslagen und keine Mahngebühren oder Zinsen, weil die ja schon von Nexnet selbst abgerechnet worden waren. Die Zinsen sollten bereits ab dem 30.10. erhoben werden, aber laut T-Com-Rechnung ist man bei den Drittanbietern erst nach 30 Tagen nach Zugang der Rg. im Verzug. Da die Aufstellung also falsch war, habe ich geschrieben, sie könnten mir eine korrekte Aufstellung zusenden, dann bezahle ich die Zinsen sofort (es geht immerhin um 0,05 €, die falsch berechnet waren...). Jetzt bin ich gespannt, was kommt..



0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.000 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen