E-Mail Mahnungsschreiben von KSP Kanzlei (Paypal)

14. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.08.2019 17:41:06
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)
E-Mail Mahnungsschreiben von KSP Kanzlei (Paypal)

Hallo,

ich weiß, dass diese Frage sicherlich schön öfters gestellt wurde. Aber da jede Situation anders ist und ich bei den verschiedenen Fragen/Threads nicht wirklich durchblicke, was ich jetzt zu tun habe und was ich nicht tun sollte, wollte ich nochmal separat nachfragen.

Also ich habe wie der Betreff schon sagt, auch ein Mahnungsschreiben (per E-Mail) von KSP erhalten. Inhalt wie folgt:

Sehr geehrte Frau ...,

wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., vertreten.

PayPal hat uns mitgeteilt, dass Ihr PayPal-Konto zu der E-Mailadresse "xxx@xxx.de" einen Negativsaldo von EUR 22,49 aufweist und Sie sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden.

Durch diese Situation und unsere Beauftragung sind nun Kosten entstanden. Wenn Sie den Gesamtbetrag von EUR 94,03 aber sofort - spätestens bis zum 18.03.2019 zahlen, können Sie weitere Kosten (Zinsen und ggf. andere Kosten) vermeiden.

Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:
Negativsaldo PayPal Konto EUR 22,49
zzgl. Verzugsschadenspositionen (§§ 280 Abs. 1 , 2 i.V.m. 286 , 288 BGB )
Zinsen seit dem 08.02.2019 i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz EUR 0,09
Kaufmännische Mahnkosten1 EUR 1,25
Anwaltsgebühr2 in Höhe von EUR 58,50
Auslagenpauschale3 EUR 11,70
Gesamtbetrag EUR 94,03

1 vor unserer Beauftragung entstandene Kosten für Mahnschreiben unserer Mandantin
2, 3 Anwaltsgebühr und Auslagenpauschale gemäß §§ 2 , 13 f. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) i.V.m. Nr. 2300, 7002 Vergütungsverzeichnis (VV) zum RVG


Mit freundlichen Grüßen

KSP Rechtsanwälte

Dieses Schreiben wurde elektronisch versandt und trägt daher keine Unterschrift.

Ergänzende Informationen zu der hier geltend gemachten Forderung:

PayPal bietet einen Online-Zahlungsservice an, der es seinen Kunden ermöglicht, Zahlungen online zu versenden bzw. zu empfangen. Das auf Ihren Namen angemeldete PayPal-Konto zu der E-Mailadresse "xxx@xxx.de" wurde am 01.03.2013 bei PayPal registriert. Dieses PayPal-Konto wurde für Zahlungstransaktionen verwendet.

Der Betrag des Negativsaldos von EUR 22,49 beruht auf einer Transaktionssumme in Höhe von EUR 7,49 und Gebühren seitens PayPal (z.B. für Rückbuchungen oder ggf. Verkäufergebühren) in Höhe von EUR 15,00.

Weitere Details zu dem Negativsaldo sowie die Mahnungen hat PayPal u. a. am 07.02.2019 vereinbarungsgemäß an die bei der Anmeldung hinterlegte E-Mailadresse "xxx@xxx.de" versandt.

Sollten Sie die Forderung noch nicht zuordnen können, so weisen wir darauf hin, dass Ihnen der Zugriff auf das Kundenkonto, also der Abruf der Transaktionsdetails derzeit noch möglich ist. Dazu loggen Sie sich unter https://www.paypal.com mit der im Betreff angegebenen E-Mailadresse und Ihrem PayPal-Passwort ein. Über das Feld "Aktivitäten" können Sie sich sämtliche Zahlungsvorgänge für den von Ihnen ausgewählten Zeitraum anzeigen lassen. Die jeweiligen Transaktionsdetails erhalten Sie sodann, indem Sie auf eine der aufgelisteten Transaktionen klicken.

Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges sind Sie verpflichtet, auch die Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die weiteren Verzugskosten zu tragen.

Sollten wir keinen fristgerechten Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir unserer Mandantin empfehlen gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Hierdurch würden erhebliche zusätzliche Kosten entstehen, welche bei erfolgreicher Geltendmachung noch zusätzlich von Ihnen zu tragen wären.

Information zur Datenverarbeitung:
Für die Datenverarbeitung verantwortlich ist KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Kaiser-Wilhelm-Str. 40, 20355 Hamburg. Den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie ebenfalls unter dieser Anschrift sowie unter datenschutz@ksp.de.
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO bzw. Art. 9 Abs. 2 f) DSGVO . Die Verarbeitung erfolgt zur Geltendmachung, Ausübung und Verteidigung von Rechtsansprüchen unserer Mandantschaft und dient damit deren und unseren berechtigten Interessen an der Rechtsverfolgung.
Sie können Widerspruch gegen die Datenverarbeitung einlegen; wir prüfen sodann, ob der Widerspruch gem. Art. 21 DSGVO berechtigt ist.
Als Datenempfänger kommen neben unserer Mandantschaft in Betracht: Gerichte, Gerichtsvollzieher und ggf. weitere Justizbeteiligte; Rechtsanwälte, Auskunfteien und Adressdienstleister (u.a. Regis24 GmbH, Wallstr. 58, 10179 Berlin, s. www.regis24.de/informationen), Druckdienstleister, Einwohnermeldeämter, Drittschuldner.

----------------------------------Ende der E-Mail--------------------------------

Der genannte Betrag stimmt schon so. Der ist zustande gekommen, weil ein paar Dinge abgebucht wurden, die ich allerdings bereits gekündigt bzw. gar nicht bestellt habe. Nachdem mir das aufgefallen ist, habe ich das alles direkt rückerstatten lassen. Zeitgleich befand ich mich in einem Kontowechsel. Allerdings konnte ich das alte Konto nicht aus PayPal herauslöschen.

Paypal hat in der Zeit mehrmals versucht vom nicht mehr genutzten Bankkonto abzubuchen und natürlich Rücklastschriften erhalten. Die rückerstatteten Beträge wurde dann mit dem Minussaldo verrechnet und ein Minus von den genannten 7,49 blieb übrig, die man dann erneut versucht hat vom nicht mehr genutzten Konto abzubuchen. 3 Mal insgesamt, woraus dann auch die 15 € Rücklastschriften resultieren und dann den genannten Minussaldo bildeten.

Weiterhin habe ich diesen Betrag (22,49 € ) schon überwiesen. Dieser ist nur noch nicht gutgeschrieben.

Mal davon ab, frag ich mich generell, ob das überhaupt so rechtens ist. In den Ergänzenden Informationen wird auf vorhergehende Mahnungen seitens PayPal verwiesen. Ich habe allerdings nie Mahnungen erhalten, noch gab es eine Fristsetzung bis wann ich das Konto ausgleichen sollte. Auch diese E-Mail vom 07.02.19 finde ich nicht. Ich bin was das angeht immer sehr genau und archiviere/dokumentiere solche E-Mail in einem separaten Ordner.

Auch die Kostenaufstellung von dieser Anwaltskanzlei finde ich unverhältnismäßig hoch. Ich mein eine E-Mail versenden verursacht mit Sicherheit keine derartigen Mehrkosten.

Ich weiß jetzt nicht, wie ich darauf reagieren soll. Also ob ich darauf überhaupt Antworten muss? Wenn ja, was soll ich am besten schreiben? Muss ich mich an PayPal wenden?

Ich bedanke mich im Voraus für die Antworten und Hilfe.

-- Editiert von Mirae am 14.03.2019 01:55

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

1. Da Paypal nur per eMail mahnt, sind die "kaufmännischen Mahnkosten" frei erfundener Unsinn. Erlaubt sind nur die direkt messbaren Sachkosten, etwa Strom für die Mail-Server. Die sind aber so weit unterhalb eines Cents, dass Mails einfach nichts kosten.
2. Die volle 1,3 Gebühr ist ebenfalls eher aus der Kategorie "frei erfunden".
3. 15€ Rücklastschriften nach zigfachen Abbuchungsversuchen sind eher unsinnig bzw. absurd zu hoch.

Zitat:
Weiterhin habe ich diesen Betrag (22,49 € ) schon überwiesen. Dieser ist nur noch nicht gutgeschrieben.

Bevor KSP sich gemeldet hat? Wann das gutgeschrieben wird ist egal. Geld ist maximal einen Werktag unterwegs. Wenn PayPal Wochen braucht, das zu verarbeiten, ist das ausschließlich deren Problem.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
guest-12323.08.2019 17:41:06
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Also Geld erhalten hat PayPal jetzt. Ich bekam eine E-Mail heute von denen, dass das Geld gut geschrieben wurde.

Die Überweisung an sich erfolgte erst kürzlich. Am Wochenende habe ich diese veranlasst, wobei das vermutlich erst am Montag gebucht wurde. Die E-Mail von KSP kam laut Zeitstempel am Dienstagmorgen, wobei ich die E-Mail selber erst am Mittwoch gesehen habe. Ich schau ja nicht jeden Tag auf mein E-Mail-Konto. Zumal ich auch nie erwarten würde, dass ein Mahnschreiben per E-Mail kommt.

Die Kosten an sich sind also wirklich frei erfunden. Ich wüsste auch nicht, was man bei "kaufmännischen Mahnkosten" nehmen sollte. Porto mit Sicherheit nicht. An sich die Kosten zu übertrieben. Auch seitens Paypal mit 5 € pro Rücklastschrift. Aber nun gut. Die hab ich jetzt einfach mitgetragen. Ich finde eher schlimmer, dass die einfach mehrfach versuchen einzuziehen ohne sich mal mit mir in Verbindung zu setzen. Da wären diese gar nicht erst entstanden. Man merkt ja doch, wenn etwas nicht funktioniert. Generell, dass es von seiten Paypal's keine Mahnung oder Hinweis darauf kam und stattdessen einfach ein Mahnungsschreiben von KSP.

Den Rest der Kosten sehe ich aber wirklich nicht ein. Nur trotzdem die Frage, wie soll ich jetzt weiter vorgehen? Mich an PayPal wenden oder an diese KSP Kanzlei? Und was sollte drinstehen? Klar, dass der Betrag längst bezahlt wurde. Aber ich denke ja nicht, dass die einfach so auf die Märchen-Kosten verzichten werden oder?

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde KSP folgendes schreiben:
---
Werte Kanzlei.
Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich bestreite, dass sie jemals eine Rechtsdienstleistung erbringen. Stattdessen handelt es sich bei Ihrer Tätigkeit um echtes/unechtes Factoring im Sinne des BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 17/17 .
Es steht Ihnen frei, mir durch Vorlage des vollständigen mit Gläubiger geschlossenen Vertragswerkes, eines ausführlichen Tätigkeitsnachweises und eines Kontoauszuges, dass die Inkassokosten in meinem Fall vom Gläubiger bezahlt wurden, das Gegenteil nachzuweisen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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