E-Mail Rechnung nicht angekommen.

19. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
gries
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)
E-Mail Rechnung nicht angekommen.

Hi,

Ich habe ein kleines Problem und hoffe Ihr könnt mir einen Rat geben.

Ich bin Kunde eines Unternehmens im Internet zwecks Domain und Webspace.
Bei der damaligen Anmeldung hatte ich noch eine E-Mail-Adresse, die ich wegen eines Providerwechsels nun nicht mehr besitze.
Nun hat mir diese Firma anscheinend eine Rechnung per E-mail an meine alte E-Mail-Adresse geschickt, die bei mir natürlich nicht angekommen ist.
Das haben Sie vor 3 Monaten schon einmal gemacht und in dem Fall habe ich eine Mahnung per Post bekommen und ich habe dem Unternehmen damals darauf hingewiesen, dass ich diese E-mail-Adresse nicht mehr besitze. Diese Rechnung habe ich natürlich sofort ausgeglichen.
Wie dem auch sei, diesesmal habe ich keine Mahnung per Post bekommen, sondern direkt ein Schreiben eines Inkassounternehmens. Wegen Inkassogebühren ist der Rechnungsbetrag etwa verdreifacht.
Da ich den ähnlichen Fall schon einmal hatte, müsste dieses Unternehmen meine neue E-Mail-Adresse kennen.
Meine Frage nun, muss ich die Inkassogebühren zahlen oder reicht es die Hauptforderung an den Gläubiger zu überweisen?
Bzw. müsste der Gläuiger im Rechtsfall nicht beweisen, dass eine E-Mail-Rechnung bei mir angekommen ist?



Ich habe an den Gläubiger folgendes geschrieben:

Sehr geerhte Damen und Herren,

ich habe heute ein Schreiben eines Inkassounternehmens bekommen.
Ich habe mal wieder keine Rechnung von Ihnen bekommen, obwohl ihnen nach meiner letzten E-Mail (siehe unten) meine neue E-Mail-Adresse bekannt war.
Ich werde die Hauptforderung von 28,58€ am 28.11. auf Ihr Konto überweisen und danach erhalten sie eine schriftliche Kündigung von mir.
Die Inkassogebühren von 46,41€ werde ich nicht bezahlen.
Über eine Kulanz in diesem Fall wäre ich Ihnen sehr verbunden.
Desweiteren würde ich bitten, dieses dem Inkassounternehmen mitzuteilen.
Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen.

Als Antwort kam folgendes:


Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich habe Ihre Email und eine Stellungnnahme an das Inkassounternehmen gesendet. Setzen Sie sich mit diesem in Verbindung dann werden Sie meine Stellungnahme dazu in Empfang nehmen dürfen. Da Sie hier bereits die Kündigung anzeigen, sehe ich eine Kulanzregelung hier nicht gegeben.


Wie soll ich mich nun verhalten?

-- Editiert von gries am 19.11.2007 16:24:21

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32 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zahl unangekündigt - ohne lange auf Antwort des Inkassoladens zu warten - jetzt die Hauptforderung plus 3 € Mahngebühren direkt auf das Konto des Hauptgläubigers (nicht aufs Inkassokonto) !
Poste wieder wenn sich das Inkassobüro nochmal meldet

lg

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#2
 Von 
SilentDeath
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 34x hilfreich)

Zu überlegen wäre auch einmal ob hier überhaupt ein Verzug besteht.

Denn Rechnung per Mail müssen ein Zertifikat enthalten damit Sie als gültig anerkannt werden.

Eine normale Mail mit PDF wie es die meisten machen reicht nicht. Denn Sie könnte vor dem Empfangen verändert worden sein.

Dadurch entsteht keine gültige Rechnung und somit auch kein Verzug. Damit kann eigentlich kein Inkassobüro eingeschaltet werden.

Will das hier nur mal als Denkanstoss geben und euere Meinung dazu hören.

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#3
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

@SilentDeath: ich denke dass ist hier une4r5heblich, da das der Frager (hat kein zugriff auf diese Mail) nicht beantworten könnte.

@thehellion hat wie immer recht!

Was mache ich hier eigentlich, wenn @thehellion doch immer recht hat?? :augenroll:

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#4
 Von 
SilentDeath
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 34x hilfreich)

Nein interresiert mich auch nur mal ganz allgemein. Wie das die Rechtslage wäre.

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@thehellion hat wie immer recht!
--------------------------------
murgab wo Du Recht hast hast Du recht :)
http://thehellion.gratis-webspace.de/000_0005.JPG

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#6
 Von 
gries
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.
Ich kann den Betrag erst am 28.11. begleichen.
Ich habe heute vom Inkassoverein die Stellungsnahme von dem Gläubiger erhalten.
Es wurde geschrieben:

Es wurde dem Schuldner die Rechnung per EMAIL zugestellt und zwar an die gleiche Emailadresse wie er uns die Emailnachricht oben hat zukommen lassen. Des weiteren wurde eine Zahlungserinnerung per Email sowieo auch eine Mahnung per Email ebenfalls ignoriert.Ich unterstelle dem Schuldner das er die Emails einfach ignoriert hat oder in den Spamordner verschoben hat.

Das ist totaler Schwachsinn, ich habe keine einzige EMail erhalten.
Habe grad selbst nochmal nachgeschaut.

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#7
 Von 
gries
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe dem Gläubiger nun folgendes gemailt.

Ich habe heute die Stellungsnahme von dem Inkassounternehmen erhalten.
Dort ist erklärt, dass Sie mir die Rechnungen/Mahnungen an "...@....net" geschickt haben.
Sorry, aber das ist nicht richtig, ich habe keine einzige EMail erhalten.
Ich habe gerade selbst nocheinmal meinen gesamten Posteingang abgesucht.
Mal im Ernst, ich hätte diese Rechnung doch bezahlt, wenn ich eine E-mail bekommen hätte.
Sonst wäre ich doch nicht bereit die Hauptforderung auszugleichen und ich habe bis jetzt immer alle Rechnungen bezahlt.
Ich bitte darum, dass Sie mir nachweisen, dass diese EMails (Rechnung und Mahnung) bei mir angekommen sind.
Aber da keine Mahnung bei mir eingegangen ist, können Sie dieses gar nicht beweisen.
Somit gilt, dass ich nicht im Verzug bin und Inkassogebühren und Zinsen nicht rechtens sind.
Ich bleibe dabei, dass ich die Hauptforderung bis zum 28.11. begleiche.
Ich werde nicht auf Inkasoschreiben reagieren und einen Mahnbescheid würde ich widersprechen.
Somit bleibt Ihnen nur der Gang vors Gericht, wo Sie unter Beweispflicht stehen würden.
Ich hoffe auch in Ihrem Interesse, dass wir diese Sache aussergerichtlich klären können.
Für einen Vergleich wäre ich auch offen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Sorry für die meine flapsige direkte Art :
Du hast viel zu demütig und lang formuliert
Insbesonders in den letzten 2 Sätzen signalisierst Du ein gewisses Nervenflattern.
Hier nicht rumeiern sondern die HF plus 3 € Mahngebühr an den Gläübiger überweisen und gut ist..

lg

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

In anderen Foren wird immer empfohlen, mit Inkassobüros keine Brieffreundschaften zu pflegen.
Nicht unbedingt meine Meinung, aber doch nett formuliert. :)

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#10
 Von 
gries
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Inkassounternehmen hat mir geschrieben, nachdem ich die Hauptforderung + 3 € Mahngebühr beglichen habe und fordert nun den Restbetrag (Inkassogebühren) von mir:


"Sehr geehter Herr ...,
in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf die Teilzahlungsmitteilung unseres Auftraggebers XYZ. Ausweichlich der anliegenden Forderungsaufstellung wurde ihre Teilzahlung ordnungsgemäß verbucht.

Die Einschaltung unseres Inkassobüros wurde aufgrund ihres Zahlungsverzuges ausgelöst. Gemäß den Verzugsvorschriften des Bürgelichen Gesetzbuches (§§ 280,286 BGB ) sind sie verpflichtet , dem Gläubiger den gesamten durch ihre Nichtzahlung entstandenen Schaden zu ersetzen. Dazu gehören auch die Kosten unserer Beauftragung.
Dies wurde in diversen Gerichtsurteilen bestätigt:
OLG Köln 2 U 111/71
OLG München 23 U 2346/90
OLG KArslruhe 13 U 352/89
OLG Frankfurt / Main 13 U 178/88
OLG Dresden 13 U 1515/93

Wir sehen nunmehr dem Ausgleich der offenstehenden Restforderung über 54,05 € bis zum 7.12.2007 entgegen.

Bitte übeweisen sie den Betrag unter Angabe des Aktenzeichens XYZ auf das Konto XYZ..."

-- Editiert von gries am 04.12.2007 15:44:43

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#11
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Ich würde den Zahlungsanspruch mit dem u.a. Urteil anfechten, denn der Gläubiger hat nicht ausreichend nachgewiesen, dass er dir tatsächlich die Rechnungen/Mahnungen zugestellt hat. Meines Wissens ist es auch so, dass E-Mails ja grundsätzlich auch nicht als Beweis anerkannt werden, weil diese manipuliert werden können.

Der BGH (Urt. v. 12.12.2006: - VI ZR 224/05 ) hat entschieden:
Wird jemand unberechtigt als angeblicher Schuldner mit einer Forderung konfrontiert und entstehen ihm bei der Abwehr dieser Forderung Kosten, dann kommen als Anspruchsgrundlage für einen Ersatzanspruch regelmäßig culpa in contrahendo, positive Vertragsverletzung (jetzt §§ 280 , 311 BGB ) oder die deliktischen Vorschriften (§§ 823 , 826 BGB ) in Betracht. Das Vorliegen einer dieser Voraussetzungen muss festgestellt werden. Hat der angebliche Gläubiger die Forderungen entsprechend dem Vortrag des angeblichen Schuldners indes schlichtweg erfunden, liegen nach deren eigenem Vorbringen die Voraussetzungen für die genannten Anspruchsgrundlagen nicht vor, sodass nicht von vornherein ein materieller Kostenerstattungsanspruch gegeben ist


-----------------
"Scientia potentia est."

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
gries
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Das heisst ich muss nun Kontakt mit dem Inkassounternehmen aufnehmen? Hatte ich eigentlich nicht vor.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@Was weiß ich?
Interesantes BGH Urteil - hat aber mit dem Eingangsposting wenig zu tun !
@von gries
unabhängig ob hier Verzug vorlag oder nicht
Eine erfolgreich durchgeführte Klage explicit wg nicht beglichener Gebühren ( bei bezahlter Hauptforderung) eines extern beauftragten Inkassobüros ist mir bisher nicht bekannt geworden
In den aufgeführten Urteilen waren stets die Hauptforderungen offen.
Nicht verulken lassen

lg

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
gries
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Nervig werden aber die Zahlungsauffoderungen sein, die ich bestimmt ein Jahr lang per Brief ehalte.
Ok mal abwarten...vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Es gibt Schlimmeres auf der Welt

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
gries
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Ärger nimmt kein Ende...
Ich habe damals die Hauptfoderung bezahlt und seit dem von dem Inkassounternehmen nix mehr gehört.

Nun zum nächsten Problem, ich fang von vorne an.
Mitte Dezember 2007 habe ich dann eine schriftliche Kündigung an das Unternehmen geschickt.
Mein Fehler war wohl, dass ich es ohne Einschreiben verschickt habe, obwohl in deren AGB steht, eine Kündigung ohne Einschreiben reicht.
Für das Abschicken der Kündigung habe ich aber meine Freundin als Zeugin.
Wie dem auch sei, ich habe gekündigt und wegen eines Umzuges habe ich meine neue Anschrift mit reingeschrieben und nochmals meine neue Emailadresse.

So nun vor ein Paar Tagen kam die Rechnung von April ( Rechnungen kommen jedes halbe Jahr) und nicht nur die Rechnung sondern ein Schreiben, dass das Unternehmen einen Detektiv beauftragen musste um meine neue Anschrift herauszufinden und dass ich diese 80 euro auch zahlen muss.
Da er mich über Email nicht erreichen konnte.
Natürlich hat er wieder meine alte Emailadresse genommen, die natürlich immer noch nicht aktiv ist.
Ich frag mich wann er das endlich checkt.

Nun habe ich dem Unternehmen geschrieben, dass ich im Dezember gekündigt habe und meine neue Anschrift mit rein geschrieben habe. Und ich habe ihn Emails von mir geschickt, wo drin steht, dass ich Ihn ein paar mal auf meine neue Emailadresse hingewiesen habe.
Er entgegnete, dass er nix von der neuen Emailadresse wüsste und wenn ich gekündigt hätte, hätte ich schon längst ein Bestätigungsschreiben.
Ich hab ihn dann noch mehr Mails als Beweis geschickt.
Und geschrieben, dass ich die Rechnung nicht tahlen werde, weil ich gekündigt habe.
Und das höchste..in der Stellungsnahme die er damals an das Inkassounternehmen geschrieben hat, meinte er ja er hätte die alten Rechnungen alle an meine neue Emailadresse geschickt und ich wolle nur die Inkassogebühren nicht bezahlen.

Zitat von oben:

"Es wurde dem Schuldner die Rechnung per EMAIL zugestellt und zwar an die gleiche Emailadresse wie er uns die Emailnachricht oben hat zukommen lassen."
Seine Stellungsnahme habe ich schriftlich und mit der Stellungsnahme hat er ja sozusagen bestätigt, dass er meine neue Emailadresse kennt.
Dann frag ich mich warum er jetzt wieder meine alte nimmt...Er hat natürlich das Inkassounternehmen angelogen und mich da schlecht gemacht.
Da ich nie Rechnungen in meinem Posteingang hatte und er immer alle zu meiner alten Adresse geschickt hat.
Darauf habe ich ihn nun auch hingewiesen und noch mehr allte Emails beigefügt, die zeigen dass er meine neue Emailadresse kennt.

Naja nun schrieb er:
an einer weiteren Diskussion welche von Ihrer Seite nur mit haltlosen Unterstellungen als Argumentationsmittel geführt wird haben wir kein Interesse. Aus diesem Grunde haben wir die Angelegenheit an unsere Anwaltskanzlei weitergeleitet.
Mit dem Ausdruck meiner vorzüglichsten Hochachtung....

Wie würdet Ihr euch nun verhalten und kann ich ihn belangen, weil er mich durch eine Lüge beim Inkassounternehmen schlecht gemacht hat.


-- Editiert von gries am 22.04.2008 16:12:48

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich blick nicht durch !
Gehts um eine neue Sache ?
Was wird eigentlich von der Gegenseite gefordert ?
Details bitte

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
gries
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja es geht nur um die neue Sache, der Rest handelt eigentlich daraum, dass er meine neue Emailadresse kennen muss.

Von der Gegenseite wird gefordert, dass ich die aktuelle Rechnung plus die Detektivkosten zahle.
Die Rechnung hat er per Email an meine alte Adresse geschickt und da er mich so nicht erreicht hat, hat er es per Post verschickt aber so hat er mich auch nicht erreicht also hat er einen Detektiv eingeschaltet um meine neue Anschrift herauszufinden.
Meine Kündigung soll angeblich nie eingetroffen sein.



-- Editiert von gries am 22.04.2008 20:41:22

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Admin100
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo,

.... also:

zum Fall 1):

Der Schuldner ist nur dann in Verzug, wenn er auch in den Verzug gesetzt wurde. Das bedeutet, dass der GLÄUBIGER den ZUGANG der Rechnungen und Mahnungen beim Schuldner beweisen muss. Insoweit verweise ich auf § 286 Abs. 3 BGB .

Der Beweis wird ohne Einschreiben o.ä. nicht möglich sein. Also: Ohne Beweis kein Verzug...

Sie haben nach Bekanntwerden der Forderung die Rechnung beglichen.


zum Fall 2):

Hier müssten Sie die AGB des Gläubigers prüfen.

1.) War er berechtigt einen Detektiv einzuschalten oder hat er damit unnötige Kosten verursacht

2.) Hätte eine einfache Anfrage beim Einwohnermeldeamt nicht ausgereicht? (12 EUR Kosten)

Ich nehme an, dass die Rechnung per Post kam? Oder sollte der Detektiv Ihre neue Emailadresse herausfinden.

Durch die vorangegangene Emailkorrespondenz an Ihre neue Emailanschrift hätte der Gläubiger Ihre Adresse kennen müssen.

Die Kosten zur Ermittlung der Anschrift werden Sie -ohne Beweis- leider tragen müssen. Ob das Gericht Ihre Freundin als glaubwürdig einstuft kann ich nicht beurteilen.

Jedenfalls würde ich die Rechnung und die 12 EUR bezahlen. Alleine aus wirtschaftlichen Gründen halte ich dies für sinnvoll. Jede Stunde und jeden Tag den Sie damit verbringen, kostet Sie nur noch mehr Zeit und Geld.

Danach allerdings per Fax (Sendebericht aufgewahren) bzw. EINSCHREIBEN kündigen.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
gries
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Rechnung kam wohl erst per Email an meine alte Adresse. Das heisst Rechnungen schickt er immer erst per Email.Als er sah, dass die nicht ankam dann an meine normale Anschrift da es die nicht gab dann halt an die herausgefundene.Hätte er die Rechnung gleich an meine andere Emailadresse geschickt, die ihn ja wie Sie sagen bekannt sein muss, hätte er keinen Detektiv einschalten müssen.
In der Kündigung habe ich meine neue Anschrift rein geschrieben.

-- Editiert von gries am 22.04.2008 21:26:23

-- Editiert von gries am 22.04.2008 21:31:37

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

um wieviel geht es in der Hauptforderung etwa ?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
gries
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

um 21 Euro, aber ewnn ich die nun bezahle erkenne ich ja sozusagen an, dass ich keine Kündigung geschickt habe.



-- Editiert von gries am 22.04.2008 21:33:21

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

21 € ?
Die haben da gaaaanz bestimmt keinen Dedektiv eingeschaltet :smoke:
Lassen wir das Thema Kündigung mal außen vor !
wieviel an Gebühren wird gewünscht ?

lg

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
gries
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

83,19 Euro.
Hier mal der DetektivBrief

"nachdem wir Sie glücklicherweise durch UNSERE angeschlossene Detektei ermitteln konnten, stellen wir Ihnen nachfolgend die Postückläufer erneut per Brief zu. Wir bitten höflichst um dringende Bearbeitung der Dokumente.

Ferner ist auch Ihre Emailadresse nicht mehr korrekt, welche Sie bis heute, wie auch Ihre Adressdaten nicht bei uns aktualisiert haben. Aus diesem Grunde waren die vorgenannten Maßnahmen erforderlich, welche wir Ihnen auch in Rechnung stellen zu haben, da sie vertraglich vereinbarte Obliegenheitspflichten verletzt haben."

Wie gesagt, hätte er es an meine andere Emailadresse geschickt hätte er mich sofort erreicht.

Hier nochmal eine Mail die ich dem Unternehmen vor über einem Jahr geschickt habe:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe so eben eine Mahnung erhalten.
Meine Emailadresse xxx@xxx.de gibt es wegen einer Providerwechsels nicht mehr."




-- Editiert von gries am 22.04.2008 21:57:29

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
gries
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

P.S. Wenn er keinen Detektiv eingeschaltet hat, kann er meine Adresse nur aus der Kündigung haben ^^

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

83,19 Euro (...) nicht durchsetzbare Gebühren für angeblich entstandene Detektivkosten !
Ein Witz
Hier wird sehr auf Unkenntnis gehofft !
Ich würde ohne große Erklärung auf den Rechtsweg verweisen.
Tenor etwa
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück und stelle Ihnen den rechtsweg anheim.
Ich untersage ausdrücklich die Kontaktaufnahme per Telefon.Mit der Speicherung und Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden.





0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
gries
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

ja ok, aber er hat es ja nun eh an seine Anwaltskanzlei übergeben, was ich nicht so glaube, weil er sieht, dass ich viel mehr Beweise habe.und er ja auch weis das die Detektivkosten nicht rechtens sind.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Um welche Art Firma handelt es sich ?

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
gries
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Um Domain und Webspace.
Naja das benutze ich seit Ewigkeiten nicht mehr und meine Einloggdaten habe iuch vergessen oder funktionieren nich mehr.
Ich weiss nicht obs von Bedetung ist aber die jetzige Firma hat die Firma, mit der ich eigentlich den Vertrag abgeschlossen habe übernommen und nie gefragt, ob ich Kunde bleiben möchte.
Ist etwa 1,5 Jahre her.

-- Editiert von gries am 22.04.2008 22:28:29

-- Editiert von gries am 22.04.2008 22:29:36

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Nicht ertattungsfähige Kosten vor Gericht
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0x Hilfreiche Antwort

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