Guten tag allerseits,
mir wurde vor einiger Zeit meine EC-Karte auf dem Postweg gelaut ( meine alte lief langsam ab und meine Bank sendete mir einen Monat vor dem ablaufen eine neue Karte zu). Ich war zu dieser Zeit aus Dienstlichen Gründen in Ramstein eingesetzt ( bin Wehrdienstleistender und musste dort Wache machen ) und war somit eine ganze ecke von meiner Heimat weg.
Nun ist das Problem das jemand mit meiner Karte eingekauft hat was ja auch leicht ist da diese nicht unterschrieben war und man ja ohne Ausweiss Kontrolle bis zu 100€ damit per Lastschriftverfahren einkaufen kann.
Als ich die Abbuchungen auf meinem Konto entdeckte liess ich die Karte telefonisch sperren sowie erstattete Anzeige gegen Unbekannt. Selbstversändlch verfügte mein Konto nicht über die Ausreichende deckung und somit wurden die Lastschriftverfahren zurück gebucht.
Nun ca. 1,5 Monate nach dem melden sich bei mir die Firmen bei denen mit meiner Karte eingekauft wurde.
Nun meine frage muss ich mir einen Rechtsanwalt nehmen um die Sache zu klären oder reicht es wenn ich selber die Firmen anschreibe und ihnen den Sachverhalt darlege ( und halt etsprehcende Belege beifüge wie Dienst bescheinigung und die Anzeige )
Weil einen Anwalt kann ich mir nicht wirklich leisten, geschweige denn hätte ich die Zeit dazu
Desweiteren gibt es nicht eine Regelung die Sagt das der Versender ( z.B. meine Bank ) für die Zustellung verantwortlich ist ? Beim Einzelhandel gibt es doch glaub ich so eine Regelung.
Weil es kann ja nicht angehen das ich die Ganze arbeit hab obwohl meine Bank einen fehler macht ( die Karte aktiviert zusenden obwohl die alte noch 1 Monat gültig war )
Ich hoffe hier hat jemand ein paar Tipps für mich, und möchte mich schon mal im Vorraus für eure Hilfe bedanken.
EC Karte Geklaut - Geld weg ?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
sorry, aber - ohne Ausweis schon -, nur wie sieht es mit der PIN aus????
Das mit den 100 Piepen ist keine offizielle sondern eine geschäftsinterne Regelung. Einige Geschäfte machen aus Kostengründen erst ab einem bestimmten Betrag die PIN Prüfung. Das Terminal autorisiert so nicht jede Transaktion, was Telefon- und Abwicklungsgebühren spart.
Allerdings bleibt so natürlich das Risiko.
Prinzipiell muss das Geschäft, sofern es den Kaufbetrag einklagen will, nachweisen, dass der TE mit der Karte eingekauft hat. Das wird wohl schwer gelingen. Kommt natürlich auf die Videoüberwachung des Geschäftes an.
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"
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Ich würde mir auf jeden Fall Rechtsbeistand holen, da die ganze Sache ziemlich zeitaufwendig und wahrscheinlich auch ohne Aussicht auf Erfolg hinauslaufen könnte.
Hallo,
eine Kopie der Anzeige zu den Firmen zu senden sollte m.E. genügen.
Die betroffenen Firmen sind dafür verantwortlich die Authorisierung bei Kartenzahlung zu prüfen.
Die Firmen bleiben auf ihren Schaden, den sie durch Sparsamkeit mitzuverantworten haben, sitzen.
Gruß
Lindemann
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