EILT!! BRIEF VON INFOSCORE

8. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
Beagle
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
EILT!! BRIEF VON INFOSCORE

Hallo,
wer kann mir Infos geben?
Ich habe 1992 über einen Autohändler eine Finanzierung von 14000.- DM aufgenommen. Diese hatte ich wegen sozialen Abstiegs ( arbeitslos,kein fester Wohnsitz) nie abbezahlt.
Jetzt nach 11 Jahren bekomme ich einen Brief von InfoScore, wonach ich eine Gesamtforderung von 14000.- Euro innerhalb von 10 Tagen nachkommen soll.
Seit 7 Jahren habe ich nun wieder einen festen Wohnsitz und mich langsam hochgearbeitet. In dieser Zeit habe ich nie eine Zahlungsaufforderung bekommen. Die Sache ist bei mir leider auch in Vergessenheit geraten. Unterlagen aus dieser Zeit habe ich nicht mehr.
Der Betrag der nun gefordert wird, hat sich bei Umrechnung verdoppelt.
Ist diese Forderung berechtigt?
Ist die Forderung nach 11 Jahren nicht schon verjährt?

BITTE!!
Ich brauche sehr schnell nützliche Informationen.
Vielen Dank im voraus!

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Hallo "Beagle",

Was ist eigentlich aus dem finanzierten Wagen geworden?

Meines Erachtens untertliegt der Anspruch nach "altem Recht" der 30-jährigen Verjährungsfrist.

Aber, dass sich der Betrag verdoppelt hat, ist eine typische Aktion aus Baden-Baden.

Es gibt aber noch Fragen zum Fall:

Haben Sie niemals eine Rate gezahlt?

Da Sie keine Unterlagen mehr haben, bitten Sie InfoScore doch, ohne etwas einzugestehen, Ihnen die Forderung offenzulegen.

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#2
 Von 
Beagle
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich nie eine Rate bezahlt. Den Wagen habe ich innerhalb kurzer Zeit zu Schrott gefahren. Er wurde zur Entsorgung von der Stadt Pfaffenhofen freigegeben. Mehr weiß ich leider nicht darüber, da ich danach keinen festen Wohnsitz mehr hatte.
MfG
Beagle

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#3
 Von 
kobold
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 28x hilfreich)

So, jetzt mal die Panik aus der Stimme nehmen und folgenden kurzen Text in dieser oder ähnlicher Form an Infoscore senden, am besten natürlich als Einschreiben mit Rückschein :
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit o.a. Schreiben fordern Sie mich auf, einen Betrag von 14.xxx€ zu zahlen. Leider ist aus Ihrem Schreiben nicht klar ersichtlich, wie sich dieser Betrag zusammensetzt, beziehungsweise welche Forderung zu Grunde liegt. Ebenso vermisse ich die Vollmacht des angeblichen Gläubigers, welche Sie berechtigt, namens des Gläubigers an mich heranzutreten.
MfG,
...

Das sollte erstmal genügen, um zumindest eine Spur von gutem Willen und eine Prise Selbstsicherheit zu demonstrieren. Natürlich könntest Du noch einfügen, daß Du nach Erhalt der detailierten Forderungsaufstellung zunächst diese auf sachliche und rechtliche Korrektheit von kompetenter Stelle (Anwalt, Verbraucherschutz, Deine Bank(die Du nicht nennst), die Schuldnerberatung der Caritas o.ä.) prüfen lassen willst, sofern Du der Meinung bist, anhand der Unterlagen über den Vorgang reden zu wollen.
Dieses Schreiben kopierst Du Dir bitte, es könnte bei etwaigen späteren außergerichtlichen Vergleichsversuchen und ähnlichem von Relevanz sein.
Bin mal gespannt, wie´s weiter geht ...

MfG,
Andreas



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"Jede Information ist nur so gefährlich wie die Intension des sie Erfahrenden oder des Informanten"

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#4
 Von 
Beagle
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Andreas,
erst mal vielen Dank für den Rat. Ich werde noch heute einen Brief an InfoScore aufsetzen.
Mal sehen wie die reagieren.
Den Urlaub lasse ich wohl besser erst mal sausen.
MfG
Beagle

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#5
 Von 
kobold
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 28x hilfreich)

@beagle
Womit wurde Dir denn seitens Infoscore gedroht ? Ist Dir bekannt, ob es bereits einen Titel gibt ?
MfG,
Andreas

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#6
 Von 
Beagle
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Andreas,
Infoscore hat bis jetzt nur eine Zahlung innerhalb von 10 Tagen gefordert. Sie haben mir auch eine Ratenzahlung angeboten. Wenn ich diese Wünsche soll ich dort anrufen bzw. ein beigefügtes Schuldanerkenntnis mit entsprechendem Vorschlag zurücksenden.
MfG
Beagle

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#7
 Von 
kobold
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 28x hilfreich)

Beagle, ist klar, machen die Jungs und Mädels ja gerne :-) Aber Paranoiker wie iwr unterschreiben ja nix :-) Und wir telefonieren auch nicht mit geschulten "Verhörspezialisten", die uns um den Finger wickeln und in die allseits bekannte JA-Schiene führen um dann auf so nebensächliche Fragen wie die nach dem kontoführenden Kreditinstitut, bestehenden Lebensversicherungen, Kinder(zahl), Familienstand, Arbeitgeber, sonstigen Zahlungsverpflichtungen etc.pp. zu kommen...aber nur am Rande, weil´s so ein nettes Gespräch ist ...

mfg,
Andreas

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#8
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Damit der Fragesteller in seiner momentanen Konfusion tatsächlich keinen Fehler macht nocheinmal in Kurzform ;) :

Schriftlich per Einschreiben mit Rückschein nach obigem Muster - völlig ausreichend , die Prüfung etc. verwirrt nur momentan - widersprechen.

Sollte der Brief nicht angenommen werden noch einmal als Einwurf - Einschreiben .

Keine Schriftstücke der Gegenseite unterschreiben !

Keine Telefongespräche mit der Gegenseite !

In der momentanen Lage genau überlegen ,wem man seine Bankverbindung , Arbeitgeber etc. nennt !


Abwarten und Ruhe bewaren.


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#9
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Und eine Ratenzahlungsvereinbarung NICHT ungeprüft unterschreiben. Nach einer sorgfältiger Prüfung unterschreibt man nämlich nicht, weil die Kosten (fast) Wucher sind.

"Ja, treuer Freund, du hast sehr recht,
die Welt ist ganz erbärmlich schlecht,
ein jeder Mensch ein Bösewicht -
nur du und ich natürlich nicht."

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#10
 Von 
wiland
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 28x hilfreich)

Mir hat ein Anwalt vor kurzem gesagt, daß Forderungen ohne Titulierung nach fünf Jahren verjähren.
Ist das nun falsch oder richtig ?????????????????????



______________________________________
Inkasso-Unternehmen sind lästig

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#11
 Von 
Beagle
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
heute ist das Antwortschreiben von Infoscore gekommen. Als Anlage ist ein Vollstreckungsbescheid vom 04.01.95, eine Vollmacht der Bank vom 10.12.2001 und eine Schuldaufstellung.
Frage zur Schuldaufstellung:
Es werden 5700 € Verzugszinsen gefordert (kann ich ja noch verstehen) vorgerichtliche Kosten 192€ ? Festgesetzte MB/VB/Prozesskosten 760€ ( ???)
Ist das gerechtfertigt? Frage zum Vollstreckungsbescheid
Hat der Vollstreckungsbescheid noch gültigkeit? Ich habe vom Gericht nie einen solchen Bescheid erhalten, da ich zu diesem Zeitpunkt durch Amerika tingelte.
Frage zur Vollmacht
Bleibt diese gültig? Hätte ich nicht in der Zeit von Dez. 2001 bis jetzt mal eine Nachricht bekommen müssen.

Ist die Schuld eventuell schon verjährt?

Wer hat so etwas schon mal durchgestanden und nehme ich mir direkt einen Rechtsbeistand?




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#12
 Von 
kobold
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 28x hilfreich)

Der Titel gegen Dich bleibt 30Jahre vollstreckbar. Was willst Du anfechten ?
MfG,
Andreas

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Beagle
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Andreas,
schön von dir zu hören!:)
Anfechten eigentlich nicht. da die Grundforderung ja gerechtfertigt ist. Nur die ganzen zusätzlichen Kosten scheinen mir sehr hoch.:(
Hätten die mich nicht schon vorher anschreiben müssen?

MfG
Bodo

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#14
 Von 
kobold
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 28x hilfreich)

Bodo,
die haben Dich angeschrieben, nur kam die Post nach spätestens drei Monaten zurück.
Geldschulden sind Bringschulden hat meine Mama immer gesagt...

Andreas

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Beagle
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hast ja Recht, Andreas!!!! ;)
Ich werde wohl am besten einen Kredit aufnehmen und die Summe auf einmal bei Infoscore bezahlen.
Auch dieser Kelch zieht vorüber. Aber noch recht vielen Dank für die freundliche Unterstützung. Ich werde diese Forum bestimmt noch öfters besuchen.

MfG
Bodo

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#16
 Von 
kobold
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 28x hilfreich)

Bodo...immer langsam...
Wenn Du die Summe wirklich in einer einmaligen Zahlung tilgen willst :
Verhandeln !
Mach´ doch mal den Vorschlag, fünfzig von Hundert oder die gesamte Summe abzüglich der Gebühren oder zwei Drittel der Gesamtforderung gegen Verzichtserklärung den Rest betreffend zu zahlen.

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#17
 Von 
Beagle
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Andreas,
danke für den Vorschlag.
Hast du denn Erfahrungen damit, wie Infoscore auf solche Vorschläge reagiert?


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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
kobold
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 28x hilfreich)

Nein !
Ich kann nur verallgemeinern.
Ich habe auch mal meine Schulden aufgearbeitet. Dabei war ich verhältnismäßig dreist und habe entsprechend reduzierte Ausgleichsangebote gemacht. Ganz ehrlich, keiner war abgeneigt.

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#19
 Von 
Beagle
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann werde ich mal mein Glück probieren.
Hoffentlich bewährt sich in diesem Fall das Sprichwort:
" FRECHHEIT SIEGT "
Sobald ich etwas neues höre, melde ich mich noch einmal.
Bis bald und vielen Dank!!

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#20
 Von 
Beagle
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
an alle die mir geraten haben.
Heute ist die Antwort auf den Vergleich gekommen. Die sind tatsächlich einverstanden. Sie teilen mir allerdings mit, das Sie sich "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" mit dem Vergleich einverstanden erklären.
Was bedeutet das??
Bitte so schnell wie möglich beantworten. Ich will die Sache so schnell wie möglich aus dem Weg räumen. Nicht das die sich das noch mal überlegen.
Gruß
Beagle

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#21
 Von 
olafbn
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 37x hilfreich)

Ohoh...ich hab zwar noch nicht so viel Erfahrung, was das Thema Schuldnerberatung angeht, aber:
Gerade bei älteren Forderungen (und diese ist ja mindestens 8 Jahre alt) in dieser Größenordnung fängt man doch normalerweise Vergleichsverhandlungen mit einem Zehntel der Forderung an??? Infoscore ist doch schon froh, wenn die überhaupt nach der zeit eine Zahlung erhalten. Und meckert man nicht zuvor kräftigst an allen fragwürdigen zusätzlichen Gebühren rum, denn "Gegenwher erzeugt Gesprächsbereitschaft"?? Oder wie war das nochmal?

0x Hilfreiche Antwort

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