EMail von Infoscore (Paypal)

11. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
go533219-87
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
EMail von Infoscore (Paypal)

Guten Abend zusammen,

kurz zur Situation: Ich habe einen Artikel bei ebay Kleinanzeigen verkauft (180€). Der Käufer hat per Paypal gezahlt. Ich habe den Artikel versendet (versichert). Anschließend hat der Käufer einen Fall bei paypal geöffnet, weil er den Artikel angeblich nicht erhalten hat. Laut Sendungsverfolgung wurde der Artikel zugestellt, die Unterschrift war online einsehbar. Ein Nachforschungsauftrag hat das gleiche Ergebnis geliefert.

Wie anscheinend ja üblich bei paypal wurde der Fall trotz meiner Nachweise zu Gunsten des Käufers entschieden und von meinem pp-Konto abgezogen. Es war noch etwas Guthaben auf dem Konto, so dass ein Betrag von 137,71€ übrig geblieben ist. Das war Ende Oktober.

Den Betrag habe ich bisher nicht beglichen, allerdings auch keine Aufforderung von paypal dazu erhalten. Nun habe ich die Tage eine Mail von Infoscore bekommen:


Sehr geehrter Herr xxx,

PayPal hat uns mit dem Einzug ihrer überfälligen Forderungen beauftragt, weil Ihr PayPal Konto einen negativen Saldo aufweist. Zur Zahlung des offenen Betrags sind Sie per E-Mail von PayPal aufgefordert worden. Einschließlich der durch unsere Beauftragung angefallenen Inkassokosten beträgt die zur Zahlung offenstehende Gesamtforderung

209,31 EUR

Die Forderung setzt sich wie folgt zusammen:

Haupt- / Restforderung 137,71 EUR
5,00 Prozentpunkte über Basiszins Zinsen bis zum 15.12.2019 0,15 EUR
Vorgerichtliche Mahnauslagen 1,25 EUR
Inkassovergütung - Verzugsschaden §§ 280 , 286 BGB , 1,3 Gebühr
entsprechend § 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG 58,50 EUR
Post- und Telekommunikationspauschale entsprechend § 13 RVG i.V.m. Nr. 7002 VV RVG 11,70 EUR
Wir fordern Sie auf, den Gesamtbetrag von 209,31 EUR an uns zu überweisen, so dass dieser bis zum

15.12.2019

bei uns eingegangen ist. Nach fruchtlosem Ablauf der o. g. Frist werden wir PayPal empfehlen das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen
infoscore Forderungsmanagement GmbH



Bevor die Mail kam hatte ich eigentlich vor das pp-Konto auszugleichen, obwohl ich mich von pp betrogen fühle. Einfach um es weiternutzen zu können. Nach der Mail hat sich mein Bild von pp nicht unbedingt verbessert. Ich kann mir auch vorstellen auf das pp-Konto zu verzichten. Was der Laden sich leistet, ist echt das Letzte.

Wie soll ich weiter vorgehen? Muss ich auf diese Mail bereits reagieren, um Ärger aus dem Weg zu gehen?

Schöne Grüße

Post vom Inkassobüro?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von go533219-87):
Einfach um es weiternutzen zu können.

Und das will man weiterhin? Dann einfach alles bezahlen.


Falls nicht, kann man dagegen vorgehen, sollte das Konto aber nicht mehr zum Empfang von Zahlungen nutzen - falls es nicht gesperrt wird ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go533219-87
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go533219-87):
Einfach um es weiternutzen zu können.

Und das will man weiterhin? Dann einfach alles bezahlen.


Falls nicht, kann man dagegen vorgehen, sollte das Konto aber nicht mehr zum Empfang von Zahlungen nutzen - falls es nicht gesperrt wird ...


Ja, das war der ursprüngliche Gedanke. Klingt doof, ist aber einfach.
Aber, wie bereits erwähnt, nach dieser Nummer kann ich gut auf das Konto verzichten.

Was wäre in diesem Fall die richtige Vorgehensweise?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Dann wie gesagt, das Konto höchstens noch zum bezahlen nutzen.

Dem Inkasso würde ich schreiben, das paypal gerne willkürliche und nicht nachvollziebare Erstattungen vornehmen mag, das dann aber nicht auf Kosten des Verkäufers sondern auf eigene Kosten.

Das man die unberechtigte Forderung daher nicht erfüllen werde, man das gerne nochmals vor durch alle Instanzen vor Gericht klärt wenn paypal die BGH Rechtsprechung zu seinem Vorgehen noch nicht genügt und man auf weitere Bettelbriefe nicht weiter reagieren wird.

Das man bezüglich des Vorgehens oaypals Bescherde bei der Commission de Surveillance du Secteur Financier einreichen wird.*

Und das Einmeldungen bei Auskunfteien ohne weitere Kommunikation zur unmittelbaren Beauftrageung von Anwalt und Gericht führen wird.



* Das dann bitte auch wirklich machen. Die CSSF würde denen nämlich gerne auf die Finger klopfen, aber es bewscheren sich zu wenige...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde hier zur Polizei gehen.
Variante A) Betrug durch den Käufer. Dass er also PayPal anlügt.
Variante B) Ein sogenannter Dreiecksbetrug.

Variante B wird leider etwas kompliziert für dich. Du müsstest dir das Geld von dem (unbekannten) Betrüger zurückholen.

Einstweilen würde ich aber auch nichts bezahlen und davon ausgehen, dass Variante A vorliegt.

Dem Inkasso würde ich anschließend schreiben: "Sie werden von mir kein Geld sehen. Im übrigen verweise ich auf meine Strafanzeige XYZ bei der Polizeidienststelle ABC. Sollten Sie keine Ruhe geben, werde ich die Strafanzeige ausweiten wegen Verdacht der Beihilfe zum Betrug, sowie Verdacht der Nötigung."

Damit sollte erst mal relativ schnell Ruhe sein. Wichtig sind Gerichtsbriefe. Und wie gesagt solltest du beobachten, was da heraus kommt und was die Polizei da ermittelt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 139x hilfreich)

Ich verstehe nicht warum man einfach ignorieren will bei eBay Kleinanz. NIEMALS mit anderen Zahlungsmitteln zu bezahlen, außer das wofür eBay Kleinanz. vorgesehen ist -- BARKAUF.
Das was der Käufer da gemacht hat simpelster Betrug der durch PP auch noch unterstützt wird & auch da nichts geprüft wird seitens PP weil sie einfach weder die Lust noch das Geld dafür haben wollen sich mit den Fällen zu beschäftigen. Hier wird einfach das simpelste gemacht was möglich ist: Einfach Geld an Käufer zurückerstatten & fertig.

Leider wehren sich die Verkäufer auch nicht außer sich im Internet darüber zu beschweren.
Den Weg vors Gericht etc. wird gar nicht erst unternommen geschweige eine Anzeige bei der Polizei.
Gut wegen 5 € würde ich das auch nicht machen... aber bei fast 200 € wiederum schon.

Gerade eBay Kleinanz. ist bekannt dafür ein Eldorado für Betrüger zu sein.
Und durch die Anti-Verkäufer-Regelungspolitik seitens PayPal auch noch mit Mittäter bzw. Begünstiger für Betrüger.

Zitat (von go533219-87):
5,00 Prozentpunkte über Basiszins Zinsen bis zum 15.12.2019 0,15 EUR
Vorgerichtliche Mahnauslagen 1,25 EUR
Inkassovergütung - Verzugsschaden §§ 280, 286 BGB, 1,3 Gebühr 58,50 EUR
Post- und Telekommunikationspauschale 11,70 EUR
Sind sowieso nicht durchsetzungsfähig & frei erfunden.
Fängt schon bei den Zinsen an, hier wären es maximal 4,12 % & die Inkassokosten wären maximal bei 18 € inkl. Telefon. Der Rest wurde schon gesagt was zu tun ist.

Auch wenn man damit mehr Käufer erreichen kann... sollte man im Privatverkauf auf PayPal verzichten. Als Käufer ist es (noch) okay, aber als Verkäufer ... die Betrugsdichte nimmt einfach immer mehr zu mit PayPal.

-- Editiert von DStein am 12.12.2019 08:40

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go533219-87
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank erstmal für eure Antworten! Ich habe in der Zwischenzeit habe ich das Schreiben auch als Brief bekommen. Zusätzlich hat Infoscore versucht mich anzurufen, eine Nachricht auf der Mailbox hinterlassen und SMS geschrieben. Heute kam dann noch eine Erinnerungsmail. Die wollen wohl Druck ausüben. Mit denen zu telefonieren ist nicht wirklich sinnvoll nehme ich an.

Welchen Kanal sollte man für die Kommunikation mit denen wählen? Wann muss man einen Widerspruch einreichen? Nach dem gerichtlichen Mahnbescheid?

Ich bin immer noch verunsichert, wie ich da jetzt vorgehen sollte.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von go533219-87):
Die wollen wohl Druck ausüben
Richtig.
Zitat (von go533219-87):
Mit denen zu telefonieren ist nicht wirklich sinnvoll nehme ich an.
Ebenfalls richtig.
Zitat (von go533219-87):
Welchen Kanal sollte man für die Kommunikation mit denen wählen?
Brief mit Einschreiben oder per FAX mit Sendungsbestätigung
Zitat (von go533219-87):
Wann muss man einen Widerspruch einreichen? Nach dem gerichtlichen Mahnbescheid?
Einmal Schriftlich widersprechen, spätestens wenn der Mahnbescheid kommt. Mahnbescheide sind immer ungeprüft, steht aber auch dort drauf.
Zitat (von go533219-87):
Ich bin immer noch verunsichert, wie ich da jetzt vorgehen sollte.
Wie oben geschrieben wurde.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go533219-87
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend,

ich habe den Brief jetzt vorbereitet. Mag sich das mal jemand anschauen und Feedback geben?




Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 9.12.2019 machen Sie in der Angelegenheit
Aktenzeichen: 123456789

eine Forderung in Höhe von 209,31 Euro geltend.

Gegen diese Forderung lege ich Einspruch ein und erkläre, dass ich keinerlei Zahlungen leisten werde, da die Forderung nicht berechtigt ist. Insofern bezieht sich mein Widerspruch sowohl auf die Hauptforderung als auch auf die von Ihnen aufgeführten Nebenforderungen.

Begründung:
Ich habe einen Artikel über eBay Kleinanzeigen verkauft, der nachweislich zugestellt wurde. Diese Nachweise wurden auch meinerseits im von der Käuferin geöffneten PayPal-Fall vorgelegt. Wenn PayPal trotzdem völlig willkürlich und ohne nachvollziehbaren Grund diesen Fall zu Gunsten der Käuferin entscheidet, sollen sie die Kosten dafür selbst tragen.

Sollten Sie trotzdem der Meinung sein, dass die Forderung begründet ist, lässt sich dies sicherlich vor Gericht klären, sofern PayPal das BGH-Urteil zu diesen willkürlichen Rückbuchungen noch nicht ausreicht.

Auf weitere Forderungsschreiben Ihrerseits werde ich nicht reagieren. Bitte unterlassen Sie die Kontaktaufnahme per Telefon.

Rein vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass eine Meldung an die Schufa oder eine andere Auskunftei bei einer bestrittenen Forderung nicht zulässig ist.

Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Etwas zu langatmig, aber kann man meiner Meinung nach so schreiben.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

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